Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in der Innenstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 24.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 52. Sitzung des Stadtrates 24.04.2018 ö beschließend 10

Beschluss 1

Großflächige Sondernutzungserlaubnisse (> 4 m² Grundfläche) werden nur an Gastronomen sowie Lebensmittel darbietende Betriebe erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Großflächige Sondernutzungen sind auf den neu gestalteten Gehwegen grundsätzlich nicht zulässig (in anhängigem Plan rot gekennzeichnet).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten SR'e Koppold, Prof. Dr. Schalk, Kauderer, Plöckl, Soier, Winter, Prof. Dr. Fuchs und Erster Bürgermeister Dr. Stephan.

Beschluss 3

Kleinflächige Sondernutzungen bis zu 2 m² Grundfläche (Kleiderständer, Warenausleger etc.) sind auf den Gehwegen zulässig, sofern eine Durchgangsbreite von mind. 1,50 m für Fußgänger verbleibt. Dabei sind je Geschäft max. 2 dieser Sondernutzungen zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten SR'e Schwarzbauer, Spreitzer, Dr. Mahl und Dietenhauser.

Beschluss 4

In allen anderen Bereichen werden Sondernutzungserlaubnisse nur erteilt, wenn dadurch die Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere auch des Fußgängerverkehrs, nicht beeinträchtigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Für die Abgrenzung des Sondernutzungsbereichs auf den Multifunktionsflächen sind zwingend die von der Stadt bereitgestellten mobilen Pflanzinseln zu nutzen und für die Dauer der Sondernutzung zu pflegen und zu unterhalten. Die von den Pflanzinseln beanspruchte Fläche wird dabei auf die max. zulässige Fläche nicht angerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Sondernutzungserlaubnisse werden max. bis zu einer Fläche von 40 m² erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

Sondernutzungserlaubnisse werden nur im Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. (8 Monate) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 08:47 Uhr