Datum: 10.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Bebauungsplan Nr 126 "Gewerbegebiet Edelshausener Straße" für die Grundstücke Fl. Nr. 161 und 161/2 (Teilfl.) der Gemarkung Mühlried sowie Fl. Nr. 1354/7 der Gemarkung Schrobenhausen; Entwurfsvorstellung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Waldeckstraße" für die Grundstücke Fl.Nr. 1528, 1528/4 und 1528/5 der Gemarkung Schrobenhausen als Bebauungsplan der Innenentwicklung (Nachverdichtung) nach § 13a BauGB; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
4 Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 ff. BauGB zur Sicherung des in Änderung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 13 "Gewerbegebiet Steingriffer Straße"
5 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast auf dem Grundstück Fl.Nr. 640/1 Gemarkung Schrobenhausen; An der B 300; Anhörung zur Ersetzung des gemeindl. Einvernehmens
6 Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen, Augsburger Straße; Bericht über die Normenkontrollklage; Aufhebung
7 Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen, Augsburger Straße

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Nr 126 "Gewerbegebiet Edelshausener Straße" für die Grundstücke Fl. Nr. 161 und 161/2 (Teilfl.) der Gemarkung Mühlried sowie Fl. Nr. 1354/7 der Gemarkung Schrobenhausen; Entwurfsvorstellung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 23.10.2018 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schrobenhausen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 „GE Edelshausener Straße“ einschließlich Satzung und Begründung mit Stand für die Sitzung am 10.03.2020 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 
Der Bau- und Umweltausschuss gibt die Überarbeitung der Schalltechnischen Untersuchung aufgrund der zuletzt notwendigen Anpassung der Baufelder frei. Die Kosten trägt der Antragsteller.
Das Gutachten solle zusätzlich ergänzt werden um eine Aussage zu den Auswirkungen des Gewerbe- und Industriegebietes auf das Kreiskrankenhaus sowie auf die dazwischenliegende freie Landschaft im Hinblick auf potentielle Erweiterungsflächen der Stadt Schrobenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Waldeckstraße" für die Grundstücke Fl.Nr. 1528, 1528/4 und 1528/5 der Gemarkung Schrobenhausen als Bebauungsplan der Innenentwicklung (Nachverdichtung) nach § 13a BauGB; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 56. Sitzung des Stadtrates 25.09.2018 ö beschließend 11
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 5
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 26.03.2019 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö beschließend 4
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.01.2020 informativ 6
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö informativ 4
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö beschließend 2
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 beschließend 3

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt gem. §§ 2 und 10 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 63 „Waldeckstraße (Ostabschnitt)“ einschließlich Satzungstext und Begründung in der Fassung vom 01.07.2019, redaktionell ergänzt am 10.03.2020, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
mit NEIN stimmte SR'e Koppold und Dr. Mahl

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4. Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 ff. BauGB zur Sicherung des in Änderung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 13 "Gewerbegebiet Steingriffer Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 71. Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschließend 16
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 4
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö beschließend 4
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Zur Sicherung des in Änderung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Steingriffer Straße“ wird für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eine Veränderungssperre nach §§ 14 ff. BauGB erlassen:

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – beschließt der Stadtrat folgende Veränderungssperre:

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Bereich des in Änderung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 13 "Gewerbegebiet Steingriffer Straße". Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.

§ 2
Zu sichernde Planung
Der Stadtrat hat am 17.12.2019 beschlossen, für eine geordnete Bebauung und Entwicklung den Bebauungsplan Nr. 13 "Gewerbegebiet Steingriffer Straße" zu ändern. Durch die beantragte Errichtung einer Spielothek und Gaststätte, wird das städtische Ziel, auf diesen Flächen klein- bis mittelgroße Gewerbebetriebe anzusiedeln nicht erreicht. Durch die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans soll nun dieses Ziel erreicht werden. Daher sollen insbesondere für den Geltungsbereich Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Durch diese Festsetzung sollen z.B. Trading-Downeffekte verhindert werden. Die vorhandenen Betriebe haben in ihrer derzeitigen Größe Bestandsschutz, so dass keine Einschränkungen für die Betriebe zu erwarten sind.
Der Bebauungsplan Nr. 13 „Gewerbegebiet Steingriffer Straße“ sieht ein Gewerbegebiet vor, welches jedoch durch die Baunutzungsverordnung von 1968 definiert wird und somit andere Möglichkeiten der Nutzung ermöglicht als Gewerbegebiete, die nach der aktuellen Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden. Das Gewerbegebiet soll für produzierendes Gewerbe vorgehalten werden. Insbesondere die gute überörtliche Anbindung sowie die Nähe zur Innenstadt bieten für Gewerbetreibende besondere Standortvorteile.
Um einen städtebaulichen Missstand nicht zu verstärken, sollen im Geltungsbereich des Gewerbegebietes Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Mit Satzungsbeschluss der neuen Planung wird automatisch die alte BauNVO gegenstandlos.

§ 3
Rechtswirkung in der Veränderungssperre; Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 BauGB, die von der Veränderungssperre nicht erfassten Veränderungen aus § 14 Abs. 3 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
§ 14 Abs. 1 lautet wie folgt:
„Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.“
§ 14 Abs. 2 lautet wie folgt:
„Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.“

§ 4
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Schrobenhausen, den
STADT SCHROBENHAUSEN


Dr. Stephan
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
SR Plöckl erklärte sich als persönlich Beteiligter gem. Art. 49 GO, der Bau- und Umweltausschuss stimmte diesem Antrag mit 10:0 zu. SR Plöckl nahm an Diskussion und Beschlussfassung nicht teil. Erster Bürgermeister Dr. Stephan übergab die Sitzungsleitung an SR Bayerstorfer und verließ kurz den Sitzungssaal, an der Beschlussfassung nahm auch er nicht teil. Mit Nein stimmte SR Koppold.

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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast auf dem Grundstück Fl.Nr. 640/1 Gemarkung Schrobenhausen; An der B 300; Anhörung zur Ersetzung des gemeindl. Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.06.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten SR'e Koppold, Prof. Dr. Schalk, Bayerstorfer, Yürekli, Dr. Mahl, Dietenhauser, Plöckl, Siegl, Vogl und Winter. Zum Ende dieses Tagesordnungspunktes verließen SR'e Prof. Dr. Schalk und Dr. Mahl die Sitzung.

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6. Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen, Augsburger Straße; Bericht über die Normenkontrollklage; Aufhebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.06.2015 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2019 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufhebung der am 16.06.2015 beschlossenen Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen sowie die weitere am 12.11.2019 beschlossene Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen, Augsburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.06.2015 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2019 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt vorstehende städtebauliche Maßnahmenkonzeption, die auf der Grundlage eines Bebauungsplans als städtebauliche Maßnahme im Sinne von § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB umgesetzt werden soll.
Zur Sicherung dieser Planung wird folgende Vorkaufsrechtsatzung erlassen:

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 HochwasserschutzG II vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) beschließt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:

§ 1 Zweck der Satzung

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Schrobenhausen ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen zu.
Der Stadtrat hat sich durch Beschluss am 18.05.2010 für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung vorrangig im Innenbereich ausgesprochen. Die Stadt Schrobenhausen plant daher die langfristige Sicherung und Entwicklung von Flächen im Zentralbereich, um den im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gerecht zu werden.
Auf dem Grundstück im Geltungsbereich der Satzung soll bezahlbares Wohnen, eine Kinderbetreuungseinrichtung und eine Alten- und Pflegeeinrichtung umgesetzt werden. Grundlage soll ein Bebauungsplan sein. Die Umsetzung wird erheblich erleichtert, wenn sich die Flächen im Eigentum der Stadt befinden. Daher soll zur Sicherung einer ganzheitlichen Umsetzung des Grundstückes und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das Vorkaufsrecht für das private Grundstück zugunsten der Stadt Schrobenhausen gesichert werden.
Die Sicherung dient dem Zweck der Realisierung der vorstehenden städtebaulichen Maßnahmenkonzeption und Zielvorstellungen.

§ 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Besonderes Vorkaufsrecht

Der Stadt Schrobenhausen steht im Geltungsbereich der Satzung ein Vorkaufsrecht zu.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Schrobenhausen, den
STADT SCHROBENHAUSEN

Dr. Stephan
1. Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:
Die Satzung ist identisch mit der am 10.03.2020 durch den Bau -und Umweltausschuss beschlossenen Satzung.


Siegel


Bekanntmachungsvermerk:
Ortsüblich bekanntgemacht durch
Amtsblatt Nr. … vom …
Anschlag an den Amtstafeln am …

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2020 14:11 Uhr