Datum: 15.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Bekanntgabe des Zwischenergebnisses zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 der Stadt Schrobenhausen
3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagesklassen der Grundschulen der Stadt Schrobenhausen
4 Straßenzustandskataster Schrobenhausen Vorstellung des Ergebnisses
5 Geschäftskosten der Stadtratsfraktionen und Wählervereinigungen
6 Stadtwerke Schrobenhausen KU; Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 10. Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe des Zwischenergebnisses zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 der Stadt Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 10. Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö beschließend 2
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3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagesklassen der Grundschulen der Stadt Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 10. Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagesklassen der Grundschulen der Stadt Schrobenhausen

(Gebührensatzung Mittagsverpflegung Ganztagesklassen Schrobenhausen)

Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

SATZUNG


§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

  1. Die Stadt Schrobenhausen erhebt für das Angebot einer Mittagsverpflegung, die im Rahmen der gebundenen und der offenen Ganztagesklassen an den Schrobenhausener Grundschulen mit verpflichtender Teilnahme angeboten wird, eine Gebühr.

  1. Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten bzw. diejenigen, die die Anmeldung einer Schülerin oder eines Schülers zur Ganztagesschule vorgenommen haben. Für die Gebührenschuld haften die gesetzlichen Vertreter als Gesamtschuldner.

§ 2 Gebührenmaßstab

  1. Für jede Schule wird eine eigene Gebührenkalkulation vorgenommen, getrennt nach gebundenem und offenem Ganztagesbetrieb. Für die Gebührenerhebung wird ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde gelegt.

  1. Der Gebührenkalkulation liegt die Anzahl der Schultage eines Schuljahres zugrunde, an denen grundsätzlich eine Schulverpflegung angeboten wird (montags – donnerstags, bei offenem Angebot ggf. nur 2- oder 3-Tage-Woche). Die ermittelte Anzahl der Verpflegungstage wird jahrgangsstufenscharf um die Tage reduziert, an denen nach Information der Schulleitung aufgrund von Klassenfahrten, Wandertagen oder sonstigen Gründen keine Mittagsverpflegung angeboten wird.

  1. Der Gebührenkalkulation liegt der Preis pro Essen zugrunde, der mit dem jeweiligen Caterer vereinbart ist. Sollten weitere Gebühren für die Verpflegung anfallen, werden diese in den Preis pro Essen eingerechnet.


§ 3 Verpflegungsgebühr

  1. Folgende Gebühren werden je Schüler/in und Monat erhoben:
Anzahl der in Anspruch genommenen Mittagessen x Preis pro Essen.

Der Preis pro Essen beträgt an der Franziska-Umfahrer-Grundschule Schrobenhausen:
3,50 Euro.

Die Gebühren können jeweils zum 01.09 eines Jahres verändert werden, sofern eine tatsächliche Kostenänderung bei der Essenslieferung bzw. den weiteren Gebühren eintritt. In Ausnahmefällen ist eine Änderung während des Schuljahres zulässig, insbesondere bei einem Wechsel des Caterers und einer damit verbundenen Kostenänderung.

§ 4 Entstehen der Gebühren

  1. Die Gebührenpflicht entsteht mit der schriftlichen Anmeldung des Kindes in eine gebundene oder offene Ganztagesklasse oder das Kind tatsächlich eine gebundene oder offene Ganztagesklasse besucht. Die Gebührenpflicht wird durch monatliche Bescheide festgesetzt.

  1. Die Gebührenpflicht endet mit der Abmeldung des Kindes von einer gebundenen oder offenen Ganztagesklasse oder das Kind tatsächlich und dauerhaft eine gebundene oder offene Ganztagesklasse nicht mehr besucht.

§ 5 Fälligkeit der Gebühren

  1. Die Gebühr für das Mittagessen wird durch Gebührenbescheid festgesetzt und von einem bei der Anmeldung angegebenen Konto mittels eines SEPA-Lastschriftmandates
abgebucht.

  1. Die Gebühr wird nach Bekanntgabe der Anzahl der Essen durch die jeweilige Schulleitung berechnet und gemäß Gebührenbescheid fällig.

§ 6 Verfahren bei Nichtzahlung des Mittagessensgebühren

  1. Rückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Gebührenschuldners.

  1. Befindet sich der Gebührenschuldner trotz Mahnung mit zwei Fälligkeiten im Zahlungsrückstand, so erfolgt im Benehmen mit der Schulleitung ein Ausschluss von der Leistung der Essensausgabe.

  1. Der Gebührenschuldner wird über den geplanten Ausschluss des Kindes schriftlich informiert.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum Schuljahr 2020/2021 in Kraft.


Schrobenhausen,
STADT SCHROBENHAUSEN



Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Straßenzustandskataster Schrobenhausen Vorstellung des Ergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 10. Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö informativ 4
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5. Geschäftskosten der Stadtratsfraktionen und Wählervereinigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 10. Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö beschließend 5

Beschluss

  1. Die Wählervereinigung BVS und DU erhalten für jedes Stadtratsmitglied rückwirkend ab 01.08.2020 eine monatliche Unkostenpauschale in Höhe von 30,- €.
  2. Der bestimmte Sprecher der Ausschussgemeinschaft BVS/DU erhält rückwirkend ab 01.08.2020 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten SR'e Eberle, Prof. Dr. Fuchs, Kreisle, Siegl H., Vogl, Winter, Gibis, Reisner M., Abstreiter, Schwarzbauer MP und Siegl J.

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6. Stadtwerke Schrobenhausen KU; Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 10. Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö informativ 6
Datenstand vom 27.01.2021 11:09 Uhr