Datum: 17.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Nichtöffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:40 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
10 Antrag des Waldorfkindergartens auf Mietkostenübernahme
11 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten eines neuen Kühlfahrzeuges durch die Schrobenhausener Tafel eV
12 Lesefest "SOB liest" Grundsatzbeschluss
13 Kostenloser Pendelverkehr und kostenfreies Parken in der Innenstadt an den Adventswochenenden
14 Musikschule Schrobenhausen; Grundsatzbeschluss Gebührenabrechnung bei Onlineunterricht

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9. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.11.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Antrag des Waldorfkindergartens auf Mietkostenübernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.11.2020 ö beschließend 10

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schrobenhausen bestätigt die Voraussetzungen gem. Art. 49 Abs. 1 GO für SR Huesmann und schließt ihn von Beratung und Abstimmung des folgenden Tagesordnungspunktes aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stadt Schrobenhausen gewährt dem Träger des Waldorfkindergartens für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 einen Mietkostenzuschuss für das Kindergartengebäude in Höhe von 2.385,41 € im Monat (= 90 % der tatsächlichen Mietkosten). Die Gewährung des Mietkostenzuschusses ist nur möglich, solange der Träger die notwendige Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung vorweisen kann. Der Mietkostenzuschuss ist in monatlichen Raten zur Zahlung fällig.
Der Träger ist verpflichtet eine jährliche Betriebskostenabrechnung vorzulegen. Sollte sich in einem Haushaltsjahr ein Überschuss ergeben, ist die Mietzahlung bis zur Höhe des Überschusses an die Stadt Schrobenhausen zurückzuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten SR'e Koppold und Mühlpointner SR Huesmann war auf Grund Beschluss1 von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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11. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten eines neuen Kühlfahrzeuges durch die Schrobenhausener Tafel eV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.11.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen gewährt der Schrobenhausener Tafel eV einen Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines neuen Kühlfahrzeugs in Höhe von 15.000 EUR.  Der Zuschuss ist im Haushaltsplan 2021 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Lesefest "SOB liest" Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.11.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schrobenhausen beschließt grundsätzlich, das Lesefest „SOB liest“ jährlich als kulturelle Veranstaltung der Stadt Schrobenhausen durchzuführen.
Im Haushalt werden dafür jedes Jahr Mittel in Höhe von 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte SR Koppold.

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13. Kostenloser Pendelverkehr und kostenfreies Parken in der Innenstadt an den Adventswochenenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.11.2020 ö beschließend 13

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schrobenhausen beschließt, einen kostenlosen Pendelverkehr aus den Ortsteilen in die Schrobenhausener Innenstadt an den Adventsamstagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr durchzuführen. Bei der Auftragserteilung ist ein Sonderkündigungsrecht nach jedem Adventwochenende zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Beschluss 2

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schrobenhausen beschließt, dem Antrag der SMS eG auf kostenfreies Innenstadtparken, innerhalb gekennzeichneter Parkflächen und begrenzt auf 2 Stunden, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Musikschule Schrobenhausen; Grundsatzbeschluss Gebührenabrechnung bei Onlineunterricht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.11.2020 ö beschließend 14

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates der Stadt Schrobenhausen beschließt, dass für durchgeführten Onlineunterricht in der städt. Musikschule der volle Gebührensatz zu Zahlung fällig wird.
Die Gebührensatzung der städt. Musikschule ist dahingehend schnellstmöglich zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.01.2021 09:30 Uhr