Datum: 02.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Nichtöffentliche Sitzung, 16:35 Uhr bis 18:35 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
8 Örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 und 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO; Feststellung und Entlastung der Jahresrechnungen
9 14. Änderung Flächennutzungsplan "Kellerbergbreite" zwischen Aresinger Straße, Alte Straße und B300; Information zur Genehmigung und zum Inkrafttreten
10 Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Wohnung eines Wohn- und Geschäftshauses in Praxisräume auf dem Grundstück Fl.Nr. 243 Gemarkung Schrobenhausen, Lenbachstraße 50/ Am Hofgraben 10
11 Umbau / Sanierung Rathaus Schrobenhausen - Bemusterung lose Möblierung
12 KU, Stadtwerke Schrobenhausen, Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden zur Fernwärme
13 Erlass der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Schrobenhausen
14 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung

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7. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 12. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 und 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO; Feststellung und Entlastung der Jahresrechnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 12. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Nach Kenntnisnahme der Prüfberichte über die örtlichen Rechnungsprüfungen vom 31.03.2020 und 14.12.2020 werden die Jahresrechnungen 2017 und 2018 unter Anerkennung der in den Rechenschaftsberichten nachgewiesenen Bestandteile dieser Rechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO unter Beachtung der Prüfungsfeststellungen festgestellt. Die im Rechenschaftsbericht nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt. Die im Verwaltungshaushalt gemäß § 11 Nr. 2 KommHV bereitgestellten Mittel der Deckungsreserve für „übrige Ausgaben“ wurden nicht in Anspruch genommen.
24:0

  1. Zu den Jahresrechnungen 2017 und 2018 wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Dr. Stephan war wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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9. 14. Änderung Flächennutzungsplan "Kellerbergbreite" zwischen Aresinger Straße, Alte Straße und B300; Information zur Genehmigung und zum Inkrafttreten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 26.03.2019 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 66. Sitzung des Stadtrates 23.07.2019 ö beschließend 6
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 70. Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschließend 2
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 70. Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 72. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö beschließend 2
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschließend 12
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 7. Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschließend 9
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 26.01.2021 ö beschließend 7
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 26.01.2021 ö beschließend 8
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 12. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö informativ 9
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 19. Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschließend 3
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10. Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Wohnung eines Wohn- und Geschäftshauses in Praxisräume auf dem Grundstück Fl.Nr. 243 Gemarkung Schrobenhausen, Lenbachstraße 50/ Am Hofgraben 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 12. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen.
Dem Antrag auf Abweichung von der städt. Stellplatzsatzung für die Reduzierung des Stellplatzbedarfes von 4 Kfz-Stellplätzen auf 1 Kfz-Stellplatz wird zugestimmt.
Der Stellplatzablöse von einem Stellplatz wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Antragsteller einen Stellplatzablösevertrag über einen Stellplatz i.H.v. 10.000 € abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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11. Umbau / Sanierung Rathaus Schrobenhausen - Bemusterung lose Möblierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 12. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 11

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten Einrichtungskonzept des Architekturbüros zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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12. KU, Stadtwerke Schrobenhausen, Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden zur Fernwärme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 12. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö informativ 12
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13. Erlass der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 12. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 13

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erlässt folgende Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Schrobenhausen:

Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Schrobenhausen

 

Präambel

Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und schließen weibliche und diverse Formen jeweils mit ein.

Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl S. 350) folgende Satzung:
 


§ 1 Zweck

 
  1. Die Stadt Schrobenhausen bildet zur Wahrnehmung der besonderen Interessen der Senioren einen Seniorenbeirat.
 
  1. Der Seniorenbeirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral und unabhängig.
 
  1. Wer als Seniorenbeirat berufen wird, muss seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Schrobenhausen und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
 
  1. Der Seniorenbeirat der Stadt Schrobenhausen kann Mitglied in der Bayerischen Landesseniorenvertretung (LSVB) sein.
 
  1. Der Seniorenbeirat besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher kein Träger vermögensrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen sein.
 
 

§ 2 Aufgaben

 
  1. Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, sich für die Mitwirkung der älteren Menschen am Leben in der Gemeinschaft einzusetzen und damit der Gefahr der Isolierung im Alter entgegenzuwirken.
 
  1. Als ältere Menschen sind auch Personen anzusehen, die zwar das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, jedoch Rentner, Pensionäre oder Vorruheständler sind.
 
  1. Der Seniorenbeirat unterstützt die Interessen von Senioren gegenüber Behörden und Institutionen, führt aber keine Rechtsberatung durch, sondern verweist solche Ratsuchenden an die zuständigen Stellen und hält Kontakt mit diesen.
 

§ 3 Zusammensetzung des Beirates

 
1.   Der Seniorenbeirat setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, die Bürger der Stadt Schrobenhausen                            
      sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt stehen.
 
  1. Mitglieder des Stadtrates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.
 
  1. Rechtzeitig vor dem Beginn der jeweils neuen Amtsperiode werden über eine öffentliche Bekanntmachung der Stadt Schrobenhausen die Bürger eingeladen, ihre Kandidatur anzumelden oder Vorschläge einzureichen.

 

§ 4 Bestellungsverfahren

 
  1. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden für einen Zeitraum von 3 Jahren vom Stadtrat berufen. Eine erneute Kandidatur zum Seniorenbeirat und Berufung durch den Stadtrat ist zulässig.

  1. Scheidet ein Beiratsmitglied vorzeitig während der Amtsperiode aus, besteht die Möglichkeit, dass durch den Stadtrat für die restliche Amtszeit ein neues Seniorenbeiratsmitglied bestellt wird.
 
 

§ 5 Vorsitzender

 
  1. Der Seniorenbeirat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter und einen Schriftführer mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Art. 51 Abs. 3 GO gilt entsprechend.
 
  1. Der Vorsitzende vertritt den Seniorenbeirat gegenüber der Stadt Schrobenhausen, den Verbänden, Organisationen und der Öffentlichkeit.
 
 

§ 6 Geschäftsgang

 
  1. Der Vorsitzende beruft den Seniorenbeirat nach Bedarf oder auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder, mindestens jedoch dreimal im Jahr zu Sitzungen ein. Die erste Sitzung in der jeweils neuen Amtsperiode wird vom Ersten Bürgermeister einberufen.
 
  1. Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen mindestens 8 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung. Die Kosten des Postversands übernimmt die Stadt Schrobenhausen.
 
  1. Die Sitzungen des Seniorenbeirats sind grundsätzlich öffentlich und werden in der öffentlichen Presse bekannt gemacht und der Stadt Schrobenhausen zur Kenntnis gebracht.
 


 

§ 7 Beschlussfähigkeit

 
Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Seine Beschlüsse fasst er mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Art. 51 Abs. 1 GO gilt entsprechend.
 

§ 8 Niederschrift

 
Über den wesentlichen Inhalt der Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist allen Mitgliedern sowie der Stadt Schrobenhausen zu übersenden.
 
 

§ 9 Ehrenamt

 
  1. Die Tätigkeit im Seniorenbeirat ist ehrenamtlich. Es wird keine Entschädigung gewährt.
 
  1. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden während ihrer Tätigkeit für den Seniorenbeirat seitens der Stadt Schrobenhausen unfall- und haftpflichtversichert. Die Kosten übernimmt die Stadt Schrobenhausen.
 

§ 10 Sachaufwand

Die Stadt Schrobenhausen trägt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit den angemessenen Sachaufwand für den Seniorenbeirat und stellt geeignete Räumlichkeiten für die Sitzungen zur Verfügung.

 

§ 11 Inkrafttreten

 
Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft.
 
 
Schrobenhausen, den XX. März 2021
Stadt Schrobenhausen



Harald Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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14. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 12. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 14

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Bündelausschreibung 2023-2025 die Beschaffung von 100% Ökostrom mit Neuanlagenquote.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte SR'e Dietenhauser, Mühlpointner, Huesmann, Hundseder, Koppold, Reisner J., Tanzer und 2. Bürgermeister Berger.

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2021 14:42 Uhr