Datum: 27.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:24 Uhr bis 21:34 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag SR Joachim Siegl nach § 26 Abs. 2 der GeschO auf sofortige Behandlung des Antrags "Sitzungen der Ausschüsse und des Vollgremiums als sog. Hybrid-Sitzungen"
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | beschließend | 1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 15
Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Stadträte Huesmann, Hundseder, Koppold, Reisner Johann, Tanzer, Eberle, Siegl Hartmut, Dr. Stephan, Vogl, Reisner Matthias, Berger, Dr. Mahl, Kreisle, Dietenhauser und Erster Bürgermeister Reisner
2. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
SR Vogl war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend
3. Neubau Feuerwehrhaus Hörzhausen - Vorstellung der Entwurfsplanung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 "Kellerbergbreite" zwischen B 300, Pfaffenhofener Straße, Aresinger Straße und Alte Straße; Entwurfsvorstellung und Billigungsbeschluss; Erläuterungen zur Verkehrsuntersuchung und zur schalltechnischen Untersuchung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 62. Sitzung des Stadtrates | 26.03.2019 | ö | beschließend | 3 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 66. Sitzung des Stadtrates | 23.07.2019 | ö | beschließend | 6 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 70. Sitzung des Stadtrates | 26.11.2019 | ö | beschließend | 2 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 70. Sitzung des Stadtrates | 26.11.2019 | ö | beschließend | 3 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 72. Sitzung des Stadtrates | 28.01.2020 | ö | beschließend | 2 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 6. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2020 | ö | beschließend | 4 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 4. Sitzung des Stadtrates | 30.06.2020 | ö | beschließend | 12 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 7. Sitzung des Stadtrates | 29.09.2020 | ö | beschließend | 9 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 11. Sitzung des Stadtrates | 26.01.2021 | ö | beschließend | 7 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 11. Sitzung des Stadtrates | 26.01.2021 | ö | beschließend | 8 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 12. Sitzung des Stadtrates | 02.03.2021 | ö | informativ | 9 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | beschließend | 4 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 19. Sitzung des Stadtrates | 28.09.2021 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
- Der Stadtrat entscheidet sich für die Festsetzung von Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Stadt ist sich bewusst, dass sich durch die Verpflichtung zur Anbringung von Anlagen zur Solarenergienutzung sowie zur Dachbegrünung die Baukosten erhöhen können. Dies wird in Anbetracht der verfolgten Ziele zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung jedoch als vertretbar angesehen, insbesondere da die meisten Bauherren den produzierten Strom selber nutzen und gegen Vergütung ins öffentliche Netz einspeisen können und sich die Anlagen innerhalb absehbarer Zeit amortisieren.
- Die Stadt Schrobenhausen wägt die Lärmsituation des Verkehrslärms bis zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV ab, da die Verkehrsbelastung der Staatsstraße St 2045 bzw. Bundesstraße B 300 bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf einem Niveau ist, die eine Abwägung der Immissionsschutzbelange zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV gerechtfertigt erscheinen lässt.
- Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen billigt unter Zugrundelegung der Beschlüsse 1 und 2 den Bebauungsplanentwurf Nr. 128 „Kellerbergbreite“ einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 19.04.2021 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Stadträte Siegl Hartmut, Vogl, Hundseder, Abstreiter, Schwarzbauer Maxi-Paula, Siegl Joachim, Berger, Dr. Mahl, Eikam, Schwarbauer Martha
5. Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses "Trend-Shop" auf dem Grundstück Fl.Nr. 32, Lenbachstraße 35
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
SR Berger war während der Abstimmung abwesend.
6. Antrag der Unfallkommission auf Änderung der Verkehrsregelung Neuburger Straße
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
7. Anträge zur Unterstützung der Innenstadtgastronomie
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
8. Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf dem grundstück Fl.Nr. 793 der Gemarkung Schrobenhausen, Rettenbacher Straße 30
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
SR Eikam war während der Abstimmung abwesend.
9. Antrag auf Baugenehmigung für den Erweiterungsbau einer Wohnanlage (Haus 3, 4 und 5) mit Parkdeck im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 32 Gemarkung Schrobenhausen, Hippergasse
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | beschließend | 9 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 16. Sitzung des Stadtrates | 29.06.2021 | ö | beschließend | 12 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
10. Erlass einer Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Schrobenhausen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | beschließend | 10 |
Beschluss
Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Schrobenhausen
Präambel
§ 1
Verleihung des Ehrenbürgerrechts
- Das Ehrenbürgerrecht kann an lebende Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in hervorragender Weise um das Ansehen der Stadt Schrobenhausen verdient gemacht haben und die Entwicklung der Stadt Schrobenhausen entscheidend beeinflusst haben. Es ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt Schrobenhausen zu vergeben hat.
- Rechte und Pflichten werden durch die Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht begründet oder aufgehoben.
- Das Ehrenbürgerrecht kann nur vom Stadtrat der Stadt Schrobenhausen verliehen werden. Die Entscheidung ist in nichtöffentlicher Sitzung zu treffen. Der Beschluss bedarf der 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates. Anträge auf Verleihung des Ehrenbürgerrechts können nur der Erste Bürgermeister und einzelne Mitglieder des Stadtrates stellen.
- Die Zahl der Ehrenbürger soll auf maximal drei lebende Personen beschränkt sein.
- Anlässlich der Verleihung des Ehrenbürgerrechts wird dem Ehrenbürger eine besonders gestaltete Urkunde überreicht.
§ 2
Verleihung der Goldenen Bürgermedaille
- Die Goldene Bürgermedaille wird an lebende Persönlichkeiten verliehen, die durch außergewöhnliche Leistungen, insbesondere auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, kulturellem oder sozialem Gebiet herausragende Verdienste um das Allgemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Schrobenhausen erworben haben.
- Die Bürgermedaille in Gold hat die Form einer runden Münze aus vergoldetem Silber (935-fein) mit einem Durchmesser von 45 mm. Sie zeigt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Umschrift „Stadt Schrobenhausen“. Auf der Rückseite befindet sich von zwei Lorbeerzweigen umgeben die Inschrift „DANK FÜR HERVORRAGENDE VERDIENSTE“.
- Die Goldene Bürgermedaille geht mit der Verleihung in das Eigentum der zu ehrenden Persönlichkeit über.
- Vorschläge zur Verleihung der Goldenen Bürgermedaille sind beim Ersten Bürgermeister einzureichen. Die Vorschläge bedürfen der Schriftform und müssen neben den Angaben zum Antragsteller und der zu der ehrenden Person auch eine ausführliche Begründung enthalten.
- Der Erste Bürgermeister legt die Vorschläge in nichtöffentlicher Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung dem Stadtrat vor.
§ 3
Verleihung der Silbernen Bürgermedaille
- Die Silberne Bürgermedaille wird an lebende Bürger Schrobenhausens verliehen, die sich um die Entwicklung oder das Ansehen der Stadt besonders verdient gemacht haben. Die Silberne Bürgermedaille wird auch an Bürger verliehen, welche sich durch langjährige Tätigkeit im karitativen, kulturellen und sozialen Bereich im besonderen Maß für das Allgemeinwohl beziehungsweise das Wohl ihrer Mitbürger verdient gemacht haben.
- Die Bürgermedaille in Silber hat die Form einer runden Münze aus Silber (935-fein, oxidiert) mit einem Durchmesser von 45 mm. Sie zeigt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Umschrift „Stadt Schrobenhausen“. Auf der Rückseite befindet sich von zwei Lorbeerzweigen umgeben die Inschrift „DANK FÜR VERDIENSTVOLLES WIRKEN“
- Die Silberne Bürgermedaille geht mit der Verleihung in das Eigentum der zu ehrenden Persönlichkeit über.
- Vorschläge zur Verleihung der Silbernen Bürgermedaille sind beim Ersten Bürgermeister einzureichen. Die Vorschläge bedürfen der Schriftform und müssen neben den Angaben zum Antragsteller und der zu der ehrenden Person auch eine ausführliche Begründung enthalten.
- Der Erste Bürgermeister legt die Vorschläge in nichtöffentlicher Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung dem Stadtrat vor.
§ 4
Verleihung des Kunstpreises
- Die Stadt Schrobenhausen verleiht zur Auszeichnung von Künstlern, welche im Bereich der bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Neue Medien), der darstellenden Kunst (Performance, Schauspiel, Tanz, Foto- und Filmkunst), Musik oder Literatur besonders hervorragende Leistungen erbracht haben, einen Kunstpreis.
- Der Kunstpreis trägt die Bezeichnung „Kunstpreis der Stadt Schrobenhausen“ und kann einem Preisträger nur einmal verliehen werden.
- Der Kunstpreis kann an einzelne Künstler oder auch an eine Gruppe von Personen, gleich in welcher Form diese gemeinsame Kunst- oder Kulturarbeit leistet, verliehen werden, wenn
- diese im Stadtgebiet Schrobenhausen wohnhaft oder künstlerisch tätig sind
- ihr künstlerisches Schaffen für die Stadt Schrobenhausen unmittelbare Bedeutung hat.
- Mitglieder des entscheidenden Gremiums (Stadtrat) können grundsätzlich nicht für die Verleihung des Kunstpreises vorgeschlagen werden.
- Der Kunstpreis ist mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro verbunden und wird mit einer Urkunde dokumentiert.
- Anträge auf Verleihung des Kunstpreises können der Erste Bürgermeister und der Kulturreferent des Stadtrates stellen. Über die Anträge beschließt der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss des Rechtsweges. Der Stadtrat kann sich hierbei der Beratung fachkundiger Persönlichkeiten bedienen, die das Gremium ehrenamtlich beraten, die jedoch nicht stimmberechtigt sind. Der Beschluss bedarf der 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates.
- Die Verleihung des Kunstpreises erfolgt in würdiger Form und grundsätzlich öffentlich.
§ 5
Widerruf von Ehrungen
§ 6
Inkrafttreten
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
11. Anfrage von SR Reisner Mathias zum Stand der Bearbeitung seines Antrages "Beleuchtung der historischen Stadtmauer" von Ende November 2020 und Anfrage SR Siegl Hartmut zur Benachrichtigung der Anwohner bei Straßenbaumaßnahmen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 14. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2021 | ö | informativ | 11 |