Datum: 27.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:24 Uhr bis 21:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag SR Joachim Siegl nach § 26 Abs. 2 der GeschO auf sofortige Behandlung des Antrags "Sitzungen der Ausschüsse und des Vollgremiums als sog. Hybrid-Sitzungen"
2 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
3 Neubau Feuerwehrhaus Hörzhausen - Vorstellung der Entwurfsplanung
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 "Kellerbergbreite" zwischen B 300, Pfaffenhofener Straße, Aresinger Straße und Alte Straße; Entwurfsvorstellung und Billigungsbeschluss; Erläuterungen zur Verkehrsuntersuchung und zur schalltechnischen Untersuchung
5 Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses "Trend-Shop" auf dem Grundstück Fl.Nr. 32, Lenbachstraße 35
6 Antrag der Unfallkommission auf Änderung der Verkehrsregelung Neuburger Straße
7 Anträge zur Unterstützung der Innenstadtgastronomie
8 Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf dem grundstück Fl.Nr. 793 der Gemarkung Schrobenhausen, Rettenbacher Straße 30
9 Antrag auf Baugenehmigung für den Erweiterungsbau einer Wohnanlage (Haus 3, 4 und 5) mit Parkdeck im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 32 Gemarkung Schrobenhausen, Hippergasse
10 Erlass einer Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Schrobenhausen
11 Anfrage von SR Reisner Mathias zum Stand der Bearbeitung seines Antrages "Beleuchtung der historischen Stadtmauer" von Ende November 2020 und Anfrage SR Siegl Hartmut zur Benachrichtigung der Anwohner bei Straßenbaumaßnahmen

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1. Antrag SR Joachim Siegl nach § 26 Abs. 2 der GeschO auf sofortige Behandlung des Antrags "Sitzungen der Ausschüsse und des Vollgremiums als sog. Hybrid-Sitzungen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Antrag „Sitzungen der Ausschüsse und des Vollgremiums als sog. Hybrid-Sitzungen“ von Bündnis 90/Die Grünen vom 25.04.2021 wird nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung zur Beratung und Abstimmung in die Tagesordnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Stadträte Huesmann, Hundseder, Koppold, Reisner Johann, Tanzer, Eberle, Siegl Hartmut, Dr. Stephan, Vogl, Reisner Matthias, Berger, Dr. Mahl, Kreisle, Dietenhauser und Erster Bürgermeister Reisner

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2. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Vogl war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend

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3. Neubau Feuerwehrhaus Hörzhausen - Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Hörzhausen grundsätzlich zu. Das IB Bestler wird mit den Planungsleistungen der LP 3 und 4 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 "Kellerbergbreite" zwischen B 300, Pfaffenhofener Straße, Aresinger Straße und Alte Straße; Entwurfsvorstellung und Billigungsbeschluss; Erläuterungen zur Verkehrsuntersuchung und zur schalltechnischen Untersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 26.03.2019 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 66. Sitzung des Stadtrates 23.07.2019 ö beschließend 6
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 70. Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschließend 2
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 70. Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 72. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö beschließend 2
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschließend 12
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 7. Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschließend 9
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 26.01.2021 ö beschließend 7
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 26.01.2021 ö beschließend 8
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 12. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö informativ 9
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 19. Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Der Stadtrat entscheidet sich für die Festsetzung von Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Stadt ist sich bewusst, dass sich durch die Verpflichtung zur Anbringung von Anlagen zur Solarenergienutzung sowie zur Dachbegrünung die Baukosten erhöhen können. Dies wird in Anbetracht der verfolgten Ziele zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung jedoch als vertretbar angesehen, insbesondere da die meisten Bauherren den produzierten Strom selber nutzen und gegen Vergütung ins öffentliche Netz einspeisen können und sich die Anlagen innerhalb absehbarer Zeit amortisieren.
22:0

  1. Die Stadt Schrobenhausen wägt die Lärmsituation des Verkehrslärms bis zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV ab, da die Verkehrsbelastung der Staatsstraße St 2045 bzw. Bundesstraße B 300 bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf einem Niveau ist, die eine Abwägung der Immissionsschutzbelange zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV gerechtfertigt erscheinen lässt.
22:0

  1. Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen billigt unter Zugrundelegung der Beschlüsse 1 und 2 den Bebauungsplanentwurf Nr. 128 „Kellerbergbreite“ einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 19.04.2021 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Stadträte Siegl Hartmut, Vogl, Hundseder, Abstreiter, Schwarzbauer Maxi-Paula, Siegl Joachim, Berger, Dr. Mahl, Eikam, Schwarbauer Martha

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5. Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses "Trend-Shop" auf dem Grundstück Fl.Nr. 32, Lenbachstraße 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen.
Den Abweichungen von der Gestaltungssatzung wird zugestimmt mit der Bedingung, bei Haus 2 die ersten 3 Dachflächenfenster beidseitig als Lamellenfenster auszubilden.
Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen stimmt der Stellplatzablöse zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Stellplatzablösevertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Berger war während der Abstimmung abwesend.

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6. Antrag der Unfallkommission auf Änderung der Verkehrsregelung Neuburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Kreuzung Neuburger Straße / Bgm.-Götz-Straße wird geändert. Vorfahrtsberechtigt sind künftig somit nicht mehr die Verkehrsteilnehmer auf der Neuburger Straße, sondern auf der Bgm.-Götz-Straße.
Gleichzeitig wird am Bahnübergang eine Einbahnstraßenregelung eingeführt.
Eine Querung der Bahngleises stadtauswärts ist somit nicht mehr möglich.
Die Einbahnstraßenregelung gilt von der Regensburger Straße bis zur Bgm.-Götz-Straße. Diese Regelung gilt für ein Jahr zur Erprobung. Als Maßnahme zum Schutz der Radfahrer sind zudem zu treffen: Es wird ein 1,25m breiter Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf beiden Straßenseiten installiert.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Anträge zur Unterstützung der Innenstadtgastronomie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 7

Beschluss 1

Der Vollzug der Sondernutzungsgebührensatzung für Außengastronomie in der Innenstadt wird für das Jahr 2021 ausgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die maximal zulässige Freischankfläche für Außengastronomie für das Jahr 2021 wird für den Lenbachplatz auf 100 m² und für die Lenbachstraße auf 75 m² festgesetzt. Pro Gastronomiebetrieb sind 100 m² maximal möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf dem grundstück Fl.Nr. 793 der Gemarkung Schrobenhausen, Rettenbacher Straße 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen, sofern das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Eikam war während der Abstimmung abwesend.

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9. Antrag auf Baugenehmigung für den Erweiterungsbau einer Wohnanlage (Haus 3, 4 und 5) mit Parkdeck im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 32 Gemarkung Schrobenhausen, Hippergasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 9
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 29.06.2021 ö beschließend 12

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Erlass einer Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Der Stadtrat Schrobenhausen erlässt folgende Satzung:

Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Schrobenhausen


Präambel


Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und schließen weibliche und diverse Formen jeweils mit ein.
Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl S. 350) folgende Satzung:

§ 1
Verleihung des Ehrenbürgerrechts


  1. Das Ehrenbürgerrecht kann an lebende Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in hervorragender Weise um das Ansehen der Stadt Schrobenhausen verdient gemacht haben und die Entwicklung der Stadt Schrobenhausen entscheidend beeinflusst haben. Es ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt Schrobenhausen zu vergeben hat.

  1. Rechte und Pflichten werden durch die Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht begründet oder aufgehoben.

  1. Das Ehrenbürgerrecht kann nur vom Stadtrat der Stadt Schrobenhausen verliehen werden. Die Entscheidung ist in nichtöffentlicher Sitzung zu treffen. Der Beschluss bedarf der 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates. Anträge auf Verleihung des Ehrenbürgerrechts können nur der Erste Bürgermeister und einzelne Mitglieder des Stadtrates stellen.

  1. Die Zahl der Ehrenbürger soll auf maximal drei lebende Personen beschränkt sein.

  1. Anlässlich der Verleihung des Ehrenbürgerrechts wird dem Ehrenbürger eine besonders gestaltete Urkunde überreicht.

§ 2
Verleihung der Goldenen Bürgermedaille


  1. Die Goldene Bürgermedaille wird an lebende Persönlichkeiten verliehen, die durch außergewöhnliche Leistungen, insbesondere auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, kulturellem oder sozialem Gebiet herausragende Verdienste um das Allgemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Schrobenhausen erworben haben.

  1. Die Bürgermedaille in Gold hat die Form einer runden Münze aus vergoldetem Silber (935-fein) mit einem Durchmesser von 45 mm. Sie zeigt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Umschrift „Stadt Schrobenhausen“. Auf der Rückseite befindet sich von zwei Lorbeerzweigen umgeben die Inschrift „DANK FÜR HERVORRAGENDE VERDIENSTE“.

  1. Die Goldene Bürgermedaille geht mit der Verleihung in das Eigentum der zu ehrenden Persönlichkeit über.

  1. Vorschläge zur Verleihung der Goldenen Bürgermedaille sind beim Ersten Bürgermeister einzureichen. Die Vorschläge bedürfen der Schriftform und müssen neben den Angaben zum Antragsteller und der zu der ehrenden Person auch eine ausführliche Begründung enthalten.

  1. Der Erste Bürgermeister legt die Vorschläge in nichtöffentlicher Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung dem Stadtrat vor.

§ 3
Verleihung der Silbernen Bürgermedaille


  1. Die Silberne Bürgermedaille wird an lebende Bürger Schrobenhausens verliehen, die sich um die Entwicklung oder das Ansehen der Stadt besonders verdient gemacht haben. Die Silberne Bürgermedaille wird auch an Bürger verliehen, welche sich durch langjährige Tätigkeit im karitativen, kulturellen und sozialen Bereich im besonderen Maß für das Allgemeinwohl beziehungsweise das Wohl ihrer Mitbürger verdient gemacht haben.

  1. Die Bürgermedaille in Silber hat die Form einer runden Münze aus Silber (935-fein, oxidiert) mit einem Durchmesser von 45 mm. Sie zeigt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Umschrift „Stadt Schrobenhausen“. Auf der Rückseite befindet sich von zwei Lorbeerzweigen umgeben die Inschrift „DANK FÜR VERDIENSTVOLLES WIRKEN“

  1. Die Silberne Bürgermedaille geht mit der Verleihung in das Eigentum der zu ehrenden Persönlichkeit über.

  1. Vorschläge zur Verleihung der Silbernen Bürgermedaille sind beim Ersten Bürgermeister einzureichen. Die Vorschläge bedürfen der Schriftform und müssen neben den Angaben zum Antragsteller und der zu der ehrenden Person auch eine ausführliche Begründung enthalten.

  1. Der Erste Bürgermeister legt die Vorschläge in nichtöffentlicher Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung dem Stadtrat vor.

§ 4
Verleihung des Kunstpreises


  1. Die Stadt Schrobenhausen verleiht zur Auszeichnung von Künstlern, welche im Bereich der bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Neue Medien), der darstellenden Kunst (Performance, Schauspiel, Tanz, Foto- und Filmkunst), Musik oder Literatur besonders hervorragende Leistungen erbracht haben, einen Kunstpreis.

  1. Der Kunstpreis trägt die Bezeichnung „Kunstpreis der Stadt Schrobenhausen“ und kann einem Preisträger nur einmal verliehen werden.

  1. Der Kunstpreis kann an einzelne Künstler oder auch an eine Gruppe von Personen, gleich in welcher Form diese gemeinsame Kunst- oder Kulturarbeit leistet, verliehen werden, wenn
    1. diese im Stadtgebiet Schrobenhausen wohnhaft oder künstlerisch tätig sind
    2. ihr künstlerisches Schaffen für die Stadt Schrobenhausen unmittelbare Bedeutung hat.
    3. Mitglieder des entscheidenden Gremiums (Stadtrat) können grundsätzlich nicht für die Verleihung des Kunstpreises vorgeschlagen werden.

  1. Der Kunstpreis ist mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro verbunden und wird mit einer Urkunde dokumentiert.

  1. Anträge auf Verleihung des Kunstpreises können der Erste Bürgermeister und der Kulturreferent des Stadtrates stellen. Über die Anträge beschließt der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss des Rechtsweges. Der Stadtrat kann sich hierbei der Beratung fachkundiger Persönlichkeiten bedienen, die das Gremium ehrenamtlich beraten, die jedoch nicht stimmberechtigt sind. Der Beschluss bedarf der 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates.

  1. Die Verleihung des Kunstpreises erfolgt in würdiger Form und grundsätzlich öffentlich.

§ 5
Widerruf von Ehrungen


Der Widerruf des Ehrenbürgerrechts richtet sich nach der gesetzlichen Vorschrift des Art. 16 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung. Die übrigen Ehrungen können in entsprechender Anwendung des Art. 16 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung widerrufen werden.

§ 6
Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Verleihung von Auszeichnungen durch die Stadt Schrobenhausen vom 9. Juni 1965, sowie Satzungen zur Änderung der Satzung über die Verleihung von Auszeichnungen durch die Stadt Schrobenhausen vom 3. Februar 1988 und 31. Juli 1990 und die Richtlinien zur Verleihung des Kunstpreises außer Kraft.

Schrobenhausen, 28. April 2021
Stadt Schrobenhausen


Harald Reisner
Erster Bürgermeister

Veröffentlicht im Amtsblatt 5/2021 der Stadt Schrobenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11. Anfrage von SR Reisner Mathias zum Stand der Bearbeitung seines Antrages "Beleuchtung der historischen Stadtmauer" von Ende November 2020 und Anfrage SR Siegl Hartmut zur Benachrichtigung der Anwohner bei Straßenbaumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö informativ 11
Datenstand vom 19.05.2021 09:50 Uhr