Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:50 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Kostenrückforderung Beseitigung Bahnübergang ND7 (Hubertuseck)
3 Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Heilig Geist Mühlried auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Renovierung der St. Ursula Kirche

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.12.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Kostenrückforderung Beseitigung Bahnübergang ND7 (Hubertuseck)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.12.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Forderung des Landratsamtes Neuburg Schrobenhausen in Höhe von 34.601,85 € wird vorbehaltlich der Prüfung der Verjährung akzeptiert.

Die erforderlichen Mittel werden von HHSt. 6301.9501 MSN 29 entnommen und auf HHSt. 6301.9501 M 022 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Mühlpointner und Koppold

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3. Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Heilig Geist Mühlried auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Renovierung der St. Ursula Kirche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.12.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen gewährt der Kath. Kirchenstiftung Heilig Geist Mühlried zu den Kosten der Renovierung der St. Ursula Kirche in Mühlried einen Zuschuss von höchstens 5.600 EUR. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zur endgültigen Abrechnung der Zuschussangelegenheit vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 11:24 Uhr