Datum: 22.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:04 Uhr bis 20:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Haushaltsplan 2022 der Stadt Schrobenhausen; Erlass der Haushaltssatzung
3 Antrag auf Ausweisung eines Gewerbegebietes auf den Grundstücken Fl.Nr. 273 und 273/1 der Gemarkung Sandizell, Grimolzhausener Straße, Grundsatzentscheidung
4 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Gewerbegebiet Mitterweg Ost" für den Umbau eines Nahversorgungsmarktes in einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb auf dem Grundstück Fl.Nr. 336/4 der Gemarkung Mühlried, Rudolf-Diesel-Straße 2
5 Vorstellung des Landschaftspflegeverbandes im Landkreis
6 Bedarfsnotwendigkeit einer Kinderkrippe im Ortsteil Sandizell
7 Öff. Widmung eines zusätzlichen Ortes für standesamtliche Eheschließungen in Schrobenhausen
8 Anfragen Stadtrat Dr. Mahl und Stadtrat Mühlpointner nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Koppold war während der Abstimmung kurzzeitig nicht anwesend.

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2. Haushaltsplan 2022 der Stadt Schrobenhausen; Erlass der Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 2

Beschluss

1.        Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2022
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.01.2022 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.

2.        Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2025 
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2025 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.01.2022 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.

3.        Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2021 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.

4.        Haushaltssatzung

Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr   2 0 2 2

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         43.844.300 EUR

und

im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         15.485.800 EUR

ab.
§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                     320 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                     320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                     350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben         nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Schrobenhausen, 

STADT SCHROBENHAUSEN


Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Ausweisung eines Gewerbegebietes auf den Grundstücken Fl.Nr. 273 und 273/1 der Gemarkung Sandizell, Grimolzhausener Straße, Grundsatzentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 34. Sitzung des Stadtrates 22.11.2022 ö beschließend 9
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 39. Sitzung des Stadtrates 28.03.2023 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 45. Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 13
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 45. Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 14
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö informativ 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung von Gewerbefläche auf den Grundstücken Fl.Nr. 273/1 und 273 der Gemarkung Sandizell. 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Kostenübernahmevertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Maxi-Paula Schwarzbauer, Abstreiter, J. Siegl und Dr. Mahl

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4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Gewerbegebiet Mitterweg Ost" für den Umbau eines Nahversorgungsmarktes in einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb auf dem Grundstück Fl.Nr. 336/4 der Gemarkung Mühlried, Rudolf-Diesel-Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 2. Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschließend 10
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 29. Sitzung des Stadtrates 28.06.2022 ö beschließend 16
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.10.2022 ö beschließend 4
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.12.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat steht dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Gewerbegebiet Mitterweg Ost“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 336/4 der Gemarkung Mühlried zur Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel grundsätzlich positiv gegenüber.
Der Antragsteller ist nun angehalten, vor einer konkreten Beschlussfassung zur Bebauungsplanänderung das Vorhaben bzw. die Maßnahmen konkret auszuarbeiten.
Bereits vorab ist auf Basis der konkreten Maßnahmen ein ausführlicher Stellplatznachweis zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Vorstellung des Landschaftspflegeverbandes im Landkreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 24. Sitzung des Stadtrates 25.01.2022 ö beschließend 2
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen beschließt, dem in Gründung befindlichen Landschaftspflegeverband des Landkreis Neuburg-Schrobenhausen als Mitglied beizutreten. 
Für dessen Arbeit wird voraussichtlich (d.h. vorbehaltlich eines entsprechenden Abstimmungsergebnisses über den Entwurf zur Beitragsordnung) ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,65 Euro pro Einwohner erhoben, der ab dem Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen ist. 
Dem Satzungsentwurf gemäß Anlage 1 und dem kommunalen Mitgliedsbeitrag gemäß Beitragsordnung Anlage 2 wird zugestimmt. 
Geringfügige Änderungen, die nicht die wesentlichen Kernpunkte betreffen, sind im Zuge der Abstimmung mit den weiteren Mitgliedern aus den kommunalen Partnern, aus der Landwirtschaft und den Naturschutzvereinigungen sowie dem Amtsgericht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Tanzer und Huesmann. Während der Abstimmung fehlten kurzzeitig die Stadträte J. Reisner und J. Siegl

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6. Bedarfsnotwendigkeit einer Kinderkrippe im Ortsteil Sandizell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Um den Bedarf zum September 2022 decken zu können, werden im Obergeschoss des Pfarrheims Sandizell vorübergehend Betreuungsplätze für bis zu 12 Krippenkinder geschaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür nötigen Genehmigungen einzuholen sowie die erforderlichen Renovierungsarbeiten durchführen zu lassen.
Die dafür notwendigen Haushaltsmittel wurden in den Haushaltsplanungen für 2022 bereits berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Öff. Widmung eines zusätzlichen Ortes für standesamtliche Eheschließungen in Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat Schrobenhausen widmet die von der Verwaltung besichtigte und somit bekannte Örtlichkeit der „Eventlocation Excalibur“ der im Eigentum der Ruf Helmut und Johanna GbR stehenden Teile (Innenhof, überdachter Vorplatz, Foyer und Saal) im Sandhof 6, im Stadtteil Mühlried als Trauungsort und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Ruf Helmut und Johanna GbR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten die Stadträte Tanzer, Huesmann und Dr. Schalk.

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8. Anfragen Stadtrat Dr. Mahl und Stadtrat Mühlpointner nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 8
Datenstand vom 31.03.2022 12:37 Uhr