Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 18:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Ferienbetreuung Wurzelzwerge - Antrag auf Änderung der Defizitvereinbarung
3 Antrag der Leuchtturm GmbH auf finanzielle Unterstützung für den Kinderhort
4 Antrag der Leuchtturm Kinderhaus gUG (haftungsbeschränkt) auf Mietkostenzuschuss
5 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Tennishalle des Tennisclub SOB eV
6 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Schrannenfestes 2024 des Verkehrsvereins Schrobenhausener Land eV
7 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Noisehausen-Festivals 2023 ohne Anwendung der Kulturförderrichtlinien
8 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Noisehausen-Festivals 2024
9 Antrag auf Erhöhung des Zuschusses der jährlichen Aktivenpauschale für die Freiwillige Feuerwehr

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.12.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Ferienbetreuung Wurzelzwerge - Antrag auf Änderung der Defizitvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.12.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Dem Antrag des Vereins „Wurzelzwerge Ferienbetreuung e.V.“ wird zugestimmt. Ab dem Jahr 2024 übernimmt die Stadt Schrobenhausen das Defizit in der Abrechnung pro Kind pro Tag bis zu max. 32 Euro. In der Abrechnung dürfen Verwaltungskosten bis zu einer Summe von max. 7.000 Euro enthalten sein.
Die bestehende Vereinbarung mit dem Verein vom 14./16.11.2016 wird entsprechend ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Antrag der Leuchtturm GmbH auf finanzielle Unterstützung für den Kinderhort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.12.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen beteiligt sich an den Defiziten des Horts „Leuchtturm“ für die Jahre 2021 und 2022 mit 90 %. Der Träger „Leuchtturm GmbH“ erhält somit einen finanziellen Zuschuss in Höhe von insgesamt 21.830,92 €. 
Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 21.830,92 € werden als überplanmäßige Mittel auf der Haushaltsstelle 4649.7069 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Antrag der Leuchtturm Kinderhaus gUG (haftungsbeschränkt) auf Mietkostenzuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.12.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen gewährt dem Träger „Leuchtturm Kinderhaus gUG (haftungsbeschränkt)“ für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 einen Mietkostenzuschuss für das Hortgebäude in Höhe von 1.858,50 € im Monat (= 90 % der tatsächlichen Mietkosten). Die Gewährung des Mietkostenzuschusses ist nur möglich, solange der Träger die notwendige Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung vorweisen kann. Der Mietkostenzuschuss ab 2024 ist in monatlichen Raten zur Zahlung fällig, der Zuschuss für 2023 wird in einer Summe ausbezahlt. Der Träger ist verpflichtet eine jährliche Betriebskostenabrechnung vorzulegen. Sollte sich in einem Haushaltsjahr ein Überschuss ergeben, ist die Mietzahlung bis zur Höhe des Überschusses an die Stadt Schrobenhausen zurückzuzahlen. Die Summe von 2.000,-- € darf der Träger als Rücklage einbehalten.
Die notwendigen Haushaltsmittel für das Jahr 2023 in Höhe von 22.302,-- € werden als überplanmäßige Mittel auf der Haushaltsstelle 4649.7069 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Tennishalle des Tennisclub SOB eV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.12.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen gewährt dem Tennisclub Schrobenhausen eV zu den Kosten des Neubaus einer Tennishalle einen Zuschuss gemäß Sportförderrichtlinien von 89.250 EUR. Ebenso wird für die Baumaßnahme eine Ausfallbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 EUR übernommen. Die Veranschlagung erfolgt im HH-Jahr 2024. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zur Abrechnung der Zuschussangelegenheit vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Schrannenfestes 2024 des Verkehrsvereins Schrobenhausener Land eV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.12.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen gewährt dem Verkehrsverein Schrobenhausener Land eV zu den Kosten des Schrannenfestes 2024 einen Defizitausgleich bis zu einer Höhe von 25.000 EUR. Nach Durchführung der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis zur Abrechnung der Förderangelegenheit vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Noisehausen-Festivals 2023 ohne Anwendung der Kulturförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.12.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen gewährt der Noisehausen GbR zu den Kosten des Noisehausen-Festivals 2023 einen Defizitausgleich von höchstens 25.000 EUR. Nach Abrechnung der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis zur endgültigen Abrechnung der Förderangelegenheit vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmte Stadtrat Koppold.

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8. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Noisehausen-Festivals 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.12.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen gewährt der Noisehausen GbR zu den Kosten des Noisehausen-Festivals 2024 einen Defizitausgleich von höchstens 25.000 EUR. Nach Abrechnung der tatsächlich durchgeführten Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis zur endgültigen Abrechnung der Förderangelegenheit vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmte Stadtrat Koppold.

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9. Antrag auf Erhöhung des Zuschusses der jährlichen Aktivenpauschale für die Freiwillige Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.12.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Der Zuschuss der jährlichen Aktivenpauschale für die Stützpunktfeuerwehr und die Ortsteilfeuerwehren wird ab 2024 auf 30,00 EUR pro aktivem Feuerwehrdienstleistenden erhöht. Eine Anpassung des Betrages erfolgt automatisch in Relation zur durchschnittlichen Lohnerhöhung eines Beamten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 11:04 Uhr