Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
16 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
17 Haushaltsplan 2023 der Stadt Schrobenhausen; Erlass der Haushaltssatzung
18 Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen
19 Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen
20 Neubau Hort und Kindergarten Lummerland - Vorstellung der Kosten und Durchführungsbeschluss
21 Anbau Kindergarten AWO Drei Linden - Vorstellung der Kosten und Durchführungsbeschluss
22 Georg-Alber-Parkplatz Vorstellung durch Ingenieurbüro Mayr
23 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

zum Seitenanfang

16. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 16

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadträte Tanzer und Gibis waren während der Abstimmung kurzzeitig nicht anwesend.

zum Seitenanfang

17. Haushaltsplan 2023 der Stadt Schrobenhausen; Erlass der Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 17

Beschluss

1.        Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2023
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.01.2023 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.

2.        Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2026 
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2026 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.01.2023 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.

3.        Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.01.2023 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.

4.        Haushaltssatzung

Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr   2 0 2 3

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         44.649.400 EUR

und

im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         10.153.700 EUR

ab.
§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                     320 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                     320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                     380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben         nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Schrobenhausen, 

STADT SCHROBENHAUSEN


Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

18. Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 18

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen beschließt:

Bei Veranstaltungen die den öffentlichen Verkehr beeinflussen, übernimmt eine vom Veranstalter benannte Person, die Verkehrssicherungspflicht.
Ausnahmen sind Veranstaltungen bei denen folgende Punkte gleichzeitig auftreten:
  • -Verkehrseinschränkung von überörtlichen Straßen (Landkreisstraßen und Staatsstraßen), inkl. Umleitungsbeschilderung
  • -Umfang der Verkehrseinschränkung über mehrere Tage geht
  • -die Veranstaltung einem Großveranstaltungscharakter gleich zu setzen ist.

  • Stadt Schrobenhausen organisiert eine RSA Schulung. Eingeladen werden alle Vereine in Schrobenhausen die Erfahrungsgemäß mit Veranstaltungen in Straßenverkehr eingreifen.
  • Neue Veranstaltungen die im laufendem Jahr unvorhergesehen bekannt werden, 
werden von der Stadt auf die Schulungspflicht der RSA hingewiesen.
  • Die Stadt Schrobenhausen bezahlt die Kosten der Schulung für max. 2 Teilnehmer eines Vereins.
  • Die Stadt Schrobenhausen stellt Kostenlos das benötigte Absperrmaterial (Verkehrszeichen, Verkehrssicherungseinrichtungen,) vor Ort zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Kreisle, Fiß, J. Siegl und Eikam. Stadträtin Abstreiter hatte die Sitzung gegen 19:35 verlassen und war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr anwesend.

zum Seitenanfang

19. Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 19

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erlässt folgende Verordnung:


Verordnung
über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage
in der Stadt Schrobenhausen


Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 11 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28.01.2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 27.09.2022 (BayMBl 2022 Nr. 555), sowie der Verordnung über gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten (ZustV-GA) vom 9.12.2014 (GVBl 2014, S. 555) erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende

Verordnung:

§ 1


Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen anlässlich der folgenden in der Stadt Schrobenhausen stattfindenden Jahrmärkte
  1. Frühjahrs-Dult (2. Sonntag vor Josefi)

  2. Mai-Dult (3. Sonntag im Mai; fällt die Mai-Dult hiernach auf den Pfingstsonntag, findet sie am darauffolgenden Sonntag statt)

  3. Michaeli-Dult (letzter Sonntag im September)

  4. Kathreins-Dult (1. Sonntag nach Allerheiligen; fällt die Kathreins-Dult hiernach auf Allerseelen, findet die sie am darauffolgenden Sonntag statt)
in folgenden Bereichen der Stadt Schrobenhausen Verkaufsstellen jeweils in der Zeit von 12 Uhr bis 17 Uhr geöffnet sein:
  1. Verkaufsstellen innerhalb der auf beiliegendem Katasterplan (Anlage 1) mit einem Kreis markierten Fläche.

  2. Zusätzlich bis zu fünf von der Verwaltung der Stadt Schrobenhausen auf Antrag jährlich neu festzulegenden Verkaufsstellen je Jahrmarkt außerhalb der auf beiliegendem Katasterplan mit einem Kreis markierten Fläche, soweit sie ein Konzept über die Anbindung an den Jahrmarkt vorweisen. Die als Anlage 2 beigefügte Richtlinie ist Bestandteil dieser Verordnung.


§ 2

Die Vorschriften des § 17 LadSchlG über den Schutz der Arbeitnehmer, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.


§ 3

Bei einer Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen außerhalb der in § 1 freigegebenen Öffnungszeiten und außerhalb des angegebenen räumlichen Bereichs liegt eine Zuwiderhandlung vor, die als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 LadSchlG geahndet werden kann.


§ 4

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 


Schrobenhausen, den TT.MM.JJJJ
STADT SCHROBENHAUSEN



Reisner
Erster Bürgermeister

Anlage 1 zur Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen


Anlage 2 zur Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen


Richtlinie zur Festlegung von fünf weiteren Verkaufsstellen gemäß § 1 Nr. 2 Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen



  1. Zuständigkeit:
Zuständig für die Festlegung der weiteren Verkaufsstellen gemäß § 1 Nr. 2 Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen ist die Verwaltung der Stadt Schrobenhausen.


  1. Antragsfrist und Genehmigungszeitraum:

Die Genehmigung erfolgt getrennt für jeden städtischen Jahrmarkt. Anträge sind spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Jahrmarkt bei der Stadt Schrobenhausen zu stellen. Dauergenehmigungen werden nicht erteilt.


  1. Entscheidungskriterien:
  1. Jede Verkaufsstelle muss schriftlich darlegen, warum sie während eines bestimmten Jahrmarktes öffnen will und wie der Zusammenhang mit dem Jahrmarkt den Kunden vermittelt wird (Anbindung an den Jahrmarkt).

  1. Firmen, die ihr Angebot auf die Jahrmärkte in Schrobenhausen verlagern können, sind von einer Öffnung ihrer Verkaufsstellen ausgeschlossen. 

  1. Beteiligen können sich nur Familienunternehmen, deren Hauptsitz in Schrobenhausen ist und die sich - gegen Nachweis - in den vorangegangenen 10 Jahren an den verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Schrobenhausen beteiligt haben. Falls mehrere Firmen die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los.

  2. Falls weniger als fünf sich bewerbende Firmen dieses Kriterium erfüllen, können die restlichen freien Plätze durch weitere Firmen aufgefüllt werden, die sich in den vorangegangenen 10 Jahren nicht regelmäßig an den verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Schrobenhausen beteiligt haben (Anzahl der Jahre in absteigender Form gegen Nachweis, bei gleicher Anzahl der Jahre entscheidet das Los).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

20. Neubau Hort und Kindergarten Lummerland - Vorstellung der Kosten und Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 20

Beschluss

  1. Die Stadt Schrobenhausen stimmt der Kostenaufstellung vom 28.02.2023 i.H.v. 3.078.000 EUR/brutto zu und beschließt die Durchführung der Baumaßnahme. 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt alle Aufträge gemäß dieser Kostenaufstellung zu erteilen, sofern diese um nicht mehr als 10% davon abweichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte J. Siegl, Fiß, Schwarzbauer, Eikam und Berger.

zum Seitenanfang

21. Anbau Kindergarten AWO Drei Linden - Vorstellung der Kosten und Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 21

Beschluss

  1. Die Stadt Schrobenhausen stimmt der Kostenaufstellung vom 28.02.2023 i.H.v. 1.825.000 EUR/brutto zu und beschließt die Durchführung der Baumaßnahme.

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt alle Aufträge gemäß dieser Kostenaufstellung zu erteilen, sofern diese um nicht mehr als 10% davon abweichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

22. Georg-Alber-Parkplatz Vorstellung durch Ingenieurbüro Mayr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö informativ 22

Beschluss 1

Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Bedarfsanalyse und Verkehrswegekonzept zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmte Stadtrat Dr. Stephan.

Beschluss 2

Überführung der Leistungsphase 3 in die weiteren Leistungsphasen 4 und 5 entsprechend der Ergebnisse der Bedarfsanalyse

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte M. Reisner, H. Siegl, Vogl, Eberle, Gibis, Kreisle, Dr. Stephan und Winter.

Beschluss 3

Prüfung zur Erstellung von überdachten Kfz-Stellplätzen (PV-Anlage in Überdachung integriert) auf West- und Nordseite mit Kfz-E-Ladestationen, falls der Bedarf durch die Bedarfsanalyse abgedeckt wird.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Stadträte M. Reisner, H. Siegl, Vogl, Eberle, Gibis, Kreisle, Dr. Stephan und Winter.

Beschluss 4

Prüfung zur Erstellung von überdachten, hochwertigen und absperrbaren Fahrradstellplätzen (PV-Anlage in Überdachung integriert) auf Südseite mit E-Ladestationen, falls der Bedarf durch die Bedarfsanalyse abgedeckt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte M. Reisner, H. Siegl, Vogl, Eberle, Gibis, Kreisle, Dr. Stephan und Winter.

zum Seitenanfang

23. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö informativ 23
Datenstand vom 29.03.2023 11:18 Uhr