Datum: 18.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:47 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO; Feststellung und Entlastung der Jahresrechnungen
2 Vorlage der Jahresrechnung 2022 der Stadt Schrobenhausen gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
3 Finanzbericht über die Haushaltsentwicklung zum 30.06.2023
4 Information zum aktuellen Stand des integrieten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK); Erweiterung Umgriff Untersuchungsgebiet
5 Bauerstraße Sanierung durch Erneuerung
6 Comeniuskindergarten: Vorstellung der Planung (LPH3) und Durchführung
7 Antrag SPD und proSOB - Holzbau und Wärmebereitstellung
8 Antrag SPD und proSob - PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften
9 Antrag SPD und proSob - Innenstadt-Gestaltungssatzung: PV
10 Antrag SPD und proSob - Nachhaltige Mobilität der Stadtverwaltung
11 Anfrage Dr. Schalk nach § 32 der Geschäftsordnung
12 Anfrage Stadtrat J. Siegl nach § 32 der Geschäftsordnung
13 Anfrage Stadträtin Abstreiter nach § 32 der Geschäftsordnung

zum Seitenanfang

1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO; Feststellung und Entlastung der Jahresrechnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö beschließend 1

Beschluss 1

Nach Kenntnisnahme der Prüfberichte über die örtlichen Rechnungsprüfungen vom 27.06.2023 werden die Jahresrechnungen 2019 bis 2021 unter Anerkennung der in den Rechenschaftsberichten nachgewiesenen Bestandteile dieser Rechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO unter Beachtung der Prüfungsfeststellungen festgestellt. Die im Rechenschaftsbericht nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt. Die im Verwaltungshaushalt gemäß § 11 Nr. 2 KommHV bereitgestellten Mittel der Deckungsreserve für „übrige Ausgaben“ wurden nicht in Anspruch genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmte Stadtrat Mühlpointner

Beschluss 2

Zur Jahresrechnung 2019 wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO war der frühere Erste Bürgermeister Dr. Stephan von der Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss 3

Zu den Jahresrechnungen 2020 und 2021 wird Entlastung erteilt.

Stadträtin Gibis trifft ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO war Erster Bürgermeister Reisner von der Abstimmung ausgeschlossen.

zum Seitenanfang

2. Vorlage der Jahresrechnung 2022 der Stadt Schrobenhausen gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen nimmt die Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Finanzbericht über die Haushaltsentwicklung zum 30.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö beschließend 3
zum Seitenanfang

4. Information zum aktuellen Stand des integrieten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK); Erweiterung Umgriff Untersuchungsgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Das Untersuchungsgebiet soll um den Bereich südlich und nördlich der Kaiser-Ludwig-Straße sowie westlich der Regensburger Straße bis zur Einmündung der Neuburger Straße (inkl. Tafel), sowie östlich der Regensburger Straße bis zur Einmündung in die Raiffeisenstraße erweitert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Dr. Stephan war während der Abstimmung kurzzeitig nicht anwesend.

zum Seitenanfang

5. Bauerstraße Sanierung durch Erneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö beschließend 5

Beschluss

1: Der Durchführungsbeschluss für die Sanierung der Bauerstraße wird erteilt.

2: Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich 370.000,- € werden im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt.

3: Der Bürgermeister wird zur Vergabe der erforderlichen Aufträge ermächtigt, sofern die Angebote um nicht mehr als 15% über der Kostenberechnung bzw. dem Kostenanschlag liegen.

4. Das Planungsbüro soll die bestehende Planung an die neuesten Vorschriften und Erkenntnisse anpassen und wo möglich mit den Bedürfnissen der Fa. Bauer abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Comeniuskindergarten: Vorstellung der Planung (LPH3) und Durchführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Planung (LPH3) im Anhang zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag SPD und proSOB - Holzbau und Wärmebereitstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö beschließend 7

Beschluss 1

  1. Beschlussvorschlag SPD/ProSob:
Bei Baumaßnahmen verpflichtet sich die Stadt Schrobenhausen, Gebäude, soweit bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässig und sich aus die konkrete Nutzung nicht entgegensteht, in Holzbauweise zu errichten, wenn die Kosten der Holzbauweise diejenigen bei Massivbauweise voraussichtlich 15 % nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten Bürgemeister Reisner und die Stadträte Dietenhauser, Eberle, Fuchs, Gibis, Hundseder, Koppold, Kreisle, Mühlpointner, J. Reisner, M. Reisner, Schalk, Siegl H, Stephan, Tanzer, Vogl und Winter

Beschluss 2

  1. Die Stadt Schrobenhausen verpflichtet sich bei Neubauten, diese im Hinblick auf Wärmedämmung, Heizmedium und Ausstattung mit PV-Anlagen - soweit bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässig – mindestens so herzustellen, dass für Warmwasserbereitung und Beheizung der Gebäude zumindest bilanziell keine zusätzliche Energie aufgewendet wird (Nullenergiehaus).

Begründung: Ein wesentlicher Beitrag zur Klimaerwärmung ist immer noch die Hausfeuerung. Es ist nachhaltiges Ziel der Bundesregierung und der bayerischen Staatsregierung den CO2 Ausstoß für die Hausfeuerung zukünftig vollständig entfallen zu lassen. Um unsere Klimaschutzziele einzuhalten und hier als Kommune mit gutem Beispiel voranzugehen, ist diese Maßnahme dringend geboten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten Bürgemeister Reisner und die Stadträte Dietenhauser, Eberle, Fuchs, Gibis, Hundseder, Koppold, Kreisle, Mühlpointner, J. Reisner, M. Reisner, Schalk, H. Siegl, Stephan, Tanzer und Vogl

Beschluss 3

(1+2) Alternativvorschlag der Stadtverwaltung zu den Punkten 1 und 2:
Um die umfassenden Aufgaben an nachhaltiges und klimafreundliches Bauen und Sanieren in Zukunft erfüllen zu können, wurde der Kriterienkatalog der Stadt Schrobenhausen ausgearbeitet. Insbesondere wurde großer Wert auf Attribute in Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Rohstoffen und Energie, Reduktion der Umweltbelastung, der Schaffung gesunder Wohnverhältnisse und der Erreichung günstiger Energie- und Lebenszykluskosten unter Beachtung einer umweltfreundlichen Bauweise gelegt. Dementsprechend stimmt der Stadtrat der Einführung des Kriterienkatalogs an nachhaltiges und klimafreundliches Bauen und Sanieren (Wohnungsbauvorhaben / Nichtwohngebäude – freifinanziert oder finanziert mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten) zu.

Zur umfassenden Bearbeitung des Bereichs Bauen wurde zudem ein Kriterienkatalog, ebenfalls fachübergreifend für Umsetzungsziele der Klimaschutzbelange bei künftigen Bauleitplanungen erstellt – dementsprechend erfolgt der Beschluss des Kriterienkatalogs Bauleitplanungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Fuchs, Hundseder, Koppold, J. Reisner, Tanzer, Dr. Stephan und Winter

zum Seitenanfang

8. Antrag SPD und proSob - PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen verpflichtet sich, alle im Eigentum der Stadt Schrobenhausen oder ihrer Eigenbetriebe/Kommunalunternehmen stehenden Gebäude bzw. derjenigen Zweckverbände, an denen die Stadt beteiligt ist, bis spätestens zum Jahr 2033 vollständig mit Dachflächen-PV-Anlagen auszustatten, soweit nicht bauplanungsrechtlich bzw. bauordnungsrechtliche Belange insbesondere der Denkmalschutz dagegensprechen.

Begründung: Die Eigenstromerzeugung ist im Bereich der Energieerzeugung wesentliches und zwingendes Mittel, um die bisherigen fossilen Energieträger zu ersetzen. Dazu sind die bei der Stadt bestehenden Potenziale zu nutzen und zur Eigenstromerzeugung eine Zehn Jahres Planung nebst Investitionsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten Bürgermeister Reisner und die Stadträte Dietenhauser, Eberle, Fuchs, Gibis, Hundseder, Kreisle, Mühlpointner, J. Reisner, M. Reisner, Schalk, H. Siegl, Stephan, Tanzer, Vogl und Winter

zum Seitenanfang

9. Antrag SPD und proSob - Innenstadt-Gestaltungssatzung: PV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Die Gestaltungssatzung soll analog zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wie folgt geändert werden:


4.6.2

Solaranlagen, Photovoltaik

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen (Solaranlagen).



1












2.
 Vom öffentlichen Raum nicht einsehbare Flächen

In Ensembles, bei Einzeldenkmälern und in deren Nähe können auf Flächen, die nicht vom öffentlichen Raum einsehbar sind, Solaranlagen ohne spezifische denkmalfachliche Anforderungen an Oberflächen bzw. Gestaltung angebracht werden. Dabei unvermeidbare Eingriffe in die denkmalgeschützte Substanz (z.B. Dachwerk, Fassaden) sind möglichst gering zu halten. In diesen Fällen sprechen keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes für eine unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands, die Vorhaben führen aus denkmalfachlicher Sicht nicht zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung des Baudenkmals (Art. 6 Abs. 2 BayDSchG).

Ensemblegebäude ohne Einzeldenkmaleigenschaft

Bei Gebäuden in Ensembles, denen keine Einzeldenkmaleigenschaft zukommt, können auf vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen grds. Solaranlagen angebracht werden, soweit dies keine nachteiligen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Ensembles hat. Dabei unvermeidbare Eingriffe in die denkmalgeschützte Substanz (z.B. Dachwerk, Fassaden) sind möglichst gering zu halten. Das BLfD steht für die Abstimmung von spezifischen denkmalfachlichen Anforderungen an Oberfläche, Gestaltung und Umfang der Anlagen (z.B. Farbe von
Modulen, Solarziegel, Solarfolien, ggf. integrierte Anlagen u.a.) im Einzelfall zur Verfügung, mit denen eine Beeinträchtigung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 BayDSchG vermieden werden kann. Maßstab für die Nutzfläche ist die Verträglichkeit im Erscheinungsbild des Ensembles, nicht die höchste energetische Ausnutzung.

Sonnenkollektoren sind, soweit sie in die Dachdeckung integriert sind, an nicht denkmalgeschützten Gebäuden im straßenabgewandten Bereich zulässig. Die Errichtung von Sonnenkollektoren an Einzeldenkmälern kann nur über eine Einzelfallentscheidung gemäß Merkblatt Nr. A1 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege „Sonnenkollektoren auf Baudenkmälern und Ensembles“ erfolgen.



3
Einzeldenkmäler 

Bei Gebäuden, denen Einzeldenkmaleigenschaft zukommt, können auf vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen Solaranlagen angebracht werden, soweit dies keine nachteiligen Auswirkungen auf die Substanz und das Erscheinungsbild des Denkmals hat. Das BLfD steht für die Abstimmung von spezifischen denkmalfachlichen Anforderungen an Oberfläche, Gestaltung und Umfang der Anlagen (z.B. Farbe von Modulen, Solarziegel, Solarfolien, ggf. integrierte Anlagen u.a.) im Einzelfall zur Verfügung, mit denen eine Beeinträchtigung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 BayDSchG vermieden werden kann. Maßstab für die mögliche Nutzfläche ist die Verträglichkeit am Denkmal, nicht die höchste energetische Ausnutzung. 
Bei Vorhaben in der Nähe von Denkmälern (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG) gelten die Ausführungen zu Nr. 1.2 entsprechend


Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag SPD und proSob - Nachhaltige Mobilität der Stadtverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö beschließend 10

Beschluss

Das Fuhrparkmanagement/Mobilitätsmanagement der Stadt/Stadtverwaltung betreffend die gemeindeeigenen Fahrzeuge wird dahingehend überarbeitet, dass - wenn nicht die sich aus der konkreten Nutzung ergebenden Belange und Bedürfnisse diesem widersprechen - im Hinblick auf die lokalen Emissionen emissionsneutrale Fahrzeuge in Zukunft beschafft werden (Elektro/Wasserstoff o. ä.). Zudem ist auch Fahrradmobilität durch E-Bikes/Lasten-E-Bikes für die dienstliche Nutzung im Kurzstreckenbereich ohne oder mit geringem Lastentransport für den Mobilitätsbedarf der Stadtverwaltung vorzusehen und auf deren Nutzung seitens der Mitarbeiter hinzuwirken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Hundseder, Koppold und Tanzer

zum Seitenanfang

11. Anfrage Dr. Schalk nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö informativ 11
zum Seitenanfang

12. Anfrage Stadtrat J. Siegl nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö informativ 12
zum Seitenanfang

13. Anfrage Stadträtin Abstreiter nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 43. Sitzung des Stadtrates 18.07.2023 ö informativ 13
Datenstand vom 27.09.2023 12:22 Uhr