Datum: 17.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:28 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 21:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
10 Anfrage Stadtrat Dr. Stephan nach § 32 der Geschäftsordnung
11 Selbständige Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Betriebsgelände Firma Leinfelder"; Satzungsbeschluss und Abwägung der Stellungnahmen der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
12 Schaffung einer neuen Stabsstelle "Hochwasserschutz"
13 Haushaltsplan 2025 der Stadt Schrobenhausen; Vorstellung des Vorentwurfs
14 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schrobenhausen (Kostensatzung)
15 Antrag auf Gewährung eines Defizitausgleichs zu den Kosten des Schrannenfestes 2026 durch den Verkehrsverein Schrobenhausener Land eV
16 Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft für ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung der Kosten der Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf dem Trainingsplatz des SV Steingriff 1966 eV
17 Grundstücksangelegenheiten: Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen der Stadt Schrobenhausen und der Gemeinde Aresing
18 Stadtwerke Schrobenhausen KU; Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden
19 Stadtwerke Schrobenhausen KU; Änderung der Unternehmenssatzung
20 Anfragen Stadtrat H. Siegl nach § 32 der Geschäftsordnung

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9. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadträte Kreisle, Dr. Stephan, Prof. Schalk waren während der Abstimmung nicht anwesend.

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10. Anfrage Stadtrat Dr. Stephan nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 10
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11. Selbständige Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Betriebsgelände Firma Leinfelder"; Satzungsbeschluss und Abwägung der Stellungnahmen der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 53. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 5
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 10
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 11

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt den Bebauungsplan zur selbständigen Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 Betriebsgelände Firma Leinfelder für die Teilgeltungsbereiche „westlich der Eichendorffstraße“ und „Fischergasse“ in der Fassung vom 17.12.2024 samt Begründung als Satzung.  
Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Huesmann hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen.

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12. Schaffung einer neuen Stabsstelle "Hochwasserschutz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 12

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen stimmt der Stellenausschreibung vollumfänglich zu und überweist die Entscheidung zur Schaffung der Stelle auf den HFA und die anstehenden Haushaltsberatungen in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Koppold war während der Abstimmung kurzzeitig nicht anwesend.

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13. Haushaltsplan 2025 der Stadt Schrobenhausen; Vorstellung des Vorentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 13
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14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schrobenhausen (Kostensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 14

Beschluss

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schrobenhausen (Kostensatzung)


Die Stadt Schrobenhausen erlässt auf Grund von Art. 20 Abs. 1 Kostengesetz (KG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.02.1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.04.2023 (GVBl. S.  128) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.  S. 796), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:

§ 1

Die Anlage (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz) zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schrobenhausen vom 04.12.2001 wird neu gefasst.


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.


Schrobenhausen,
STADT SCHROBENHAUSEN


Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat J. Siegl war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

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15. Antrag auf Gewährung eines Defizitausgleichs zu den Kosten des Schrannenfestes 2026 durch den Verkehrsverein Schrobenhausener Land eV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 15

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen gewährt dem Verkehrsverein Schrobenhausener Land eV zu den Kosten der Schrannenfeste 2026 bis 2030 einen jährlichen Defizitausgleich bis zu einer Höhe von 100.000 EUR.  Die Leistungen des Stadtbauhofs werden weiterhin kostenfrei gewährt. Das städtische Presse- und Öffentlichkeitsamt unterstützt den Verkehrsverein bei der Organisation der Veranstaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Koppold, Mühlpointner und Dietenhauser. Mit JA stimmte Erster Bgm. Reisner und die Stadträte Berger, Eberle, Eikam, Fiß, Forster, Huesmann, Hundeseder, Kreisle, J. Reisner, M. Reisner, Prof. Schalk, Schwarzbauer, H. Siegl, J. Siegl, Spreitzer, Dr. Stephan, Winter und Vogl.

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16. Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft für ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung der Kosten der Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf dem Trainingsplatz des SV Steingriff 1966 eV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 16

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen übernimmt für den SV Steingriff 1966 eV zur Zwischenfinanzierung der Kosten der Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf dem Trainingsplatz eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 20.000 EUR.
Erster Bürgermeister Reisner wird zur Abgabe der dazu notwendigen Erklärungen ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Eikam war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

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17. Grundstücksangelegenheiten: Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen der Stadt Schrobenhausen und der Gemeinde Aresing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 17

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen stimmt der Änderung der Gemarkungsgrenzen bzw. Gemeindegebietsänderung für folgende Flächen zu:

  • Fl.Nr. 580 mit 2.878 qm und Fl.Nr. 582 mit 6.480 qm aus der Gemarkung Schrobenhausen an die Gemeinde Aresing

  • Fl.Nr. 220/1 mit 301 aus der Gemarkung Rettenbach sowie die neugebildeten Fl.Nr. 488/2 mit 497 qm, Fl.Nr. 489/3 mit 417 qm und Fl.Nr. 489/4 aus der Gemarkung Aresing an die Stadt Schrobenhausen

Der Erste Bürgermeister Harald Reisner wird ermächtigt das Verfahren zur Änderung der Gemeindegrenzen und damit das Gemeindegebiet zwischen der Stadt Schrobenhausen und der Gemeinde Aresing durchzuführen und notwendigen Erklärungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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18. Stadtwerke Schrobenhausen KU; Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 18
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19. Stadtwerke Schrobenhausen KU; Änderung der Unternehmenssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 19

Beschluss

Der Stadtrat beschließt nachfolgende

Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Stadtwerke Schrobenhausen KU
der Stadt Schrobenhausen vom 28.04.2020,
zuletzt geändert mit Satzung vom 20.12.2022 (Inkrafttreten ab 01.01.2023)

Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. 1998, S. 796), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:

§ 1 Änderungen

Die Unternehmenssatzung der Stadtwerke Schrobenhausen KU der Stadt Schrobenhausen vom 28.04.2020 wird wie folgt geändert:

  1. § 6 Abs. 3 h erhält folgende Fassung:

Etwaige Bestellung des Abschlussprüfers sowie Bestellung eines begleitenden Projektsteuerers oder Sonderprüfers zu einzelnen, nicht von der etwaigen Jahresabschlussprüfung erfassten Themenbereichen

  1. § 6 Abs. 3 i erhält folgende Fassung:

Feststellung des etwaig geprüften Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresgewinns, Behandlung des Jahresverlustes sowie Entlastung des Vorstands

  1. § 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den etwaigen Lagebericht und die Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Verwaltungsrat vorzulegen; § 27 KUV bleibt hiervon unberührt. Der Jahresabschluss und der etwaige Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der etwaige Lagebericht, die Erfolgsübersicht und der etwaige Bericht über die Abschlussprüfung sind der Stadt Schrobenhausen zuzuleiten.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Schrobenhausen, 17.12.2024

Stadt Schrobenhausen


Harald Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Winter war während der Abstimmung nicht mehr anwesend.

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20. Anfragen Stadtrat H. Siegl nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 20
Datenstand vom 29.01.2025 11:52 Uhr