Datum: 18.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen
4 Bestellung von Mitgliedern für den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens "Stadtwerke Schrobenhausen"
5 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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3. Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 63. Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung) 18.02.2025 ö beschließend 3

Beschluss

Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Stadtwerke Schrobenhausen KU
der Stadt Schrobenhausen vom 28.04.2020,
zuletzt geändert mit Satzung vom 17.12.2024 (Inkrafttreten ab 17.01.2025)

Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. 1998, S. 796), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:

§ 1 Änderungen

Die Unternehmenssatzung der Stadtwerke Schrobenhausen KU der Stadt Schrobenhausen vom 28.04.2020 wird wie folgt geändert:

  1. § 5 erhält folgende Fassung:

(1) Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und fünf übrigen Mitgliedern. Für die übrigen Mitglieder werden für den Fall der Verhinderung maximal drei nicht personengebundene Gruppenstellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt. Zu übrigen Mitglieder können auf Vorschlag eines Stadtratsmitglieds auch externe Dritte bestellt werden. Mehr als die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder müssen Mitglieder des Stadtrates sein.

(2) Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der erste Bürgermeister der Stadt Schrobenhausen Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden, der im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden dessen Aufgaben wahrnimmt, sofern die weiteren Bürgermeister im Vorfeld der Wahl auf eine Vertretung des Ersten Bürgermeisters verzichtet haben.

(3) Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats und die Gruppenvertreter werden vom Stadtrat der Stadt Schrobenhausen für sechs Jahre bestellt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des Art. 19 Abs.1 der Bayerischen Gemeindeordnung oder auf Antrag des betroffenen Mitgliedes kann der Stadtrat die von ihm bestellten Mitglieder des Verwaltungsrats vorzeitig abberufen. 

(4) Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die dem Stadtrat angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadtrat oder bei berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Mitglieder des Verwaltungsrats können nicht sein:
1. Beamte und leitende oder hauptberufliche Arbeitnehmer des Kommunalunternehmens,
2. leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer von juristischen Personen oder sonstigen
Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen das Kommunalunternehmen
mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist; eine Beteiligung am Stimmrecht genügt,
3. Beamte und Arbeitnehmer der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit Aufgaben der Aufsicht über das Kommunalunternehmen befasst sind.

(5) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.

(6) Der Verwaltungsratsvorsitzende hat dem Stadtrat halbjährlich, vor Entscheidungen des Verwaltungsrates nach § 6 Abs. 4 Satz 1 der Unternehmenssatzung sowie auf Verlangen Auskunft über alle wichtigen Angelegenheiten des Kommunalunternehmens zu geben. Im Übrigen haben die Mitglieder des Verwaltungsratsüber alle vertraulichen Angaben und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmens Verschwiegenheit zu bewahren; diese Pflicht besteht auch nach ihrem Ausscheiden fort. Sie gilt nicht gegenüber den Organen der Gemeinde (§ 4 KUV). Nach dem Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat haben die Verwaltungsratsmitglieder auf schriftliche Aufforderung des Verwaltungsratsvorsitzenden hin sämtliche Unterlagen, insbesondere Sitzungspapiere, Daten und Pläne einschließlich aller Kopien herauszugeben, soweit diese nicht bereits ordnungsgemäß vernichtet worden sind. 

(7) Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Entschädigung von 150,-  Euro je Sitzung (in Worten: einhundertfünfzig Euro). Sie ist zum Ende des Kalenderjahres zahlbar.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Schrobenhausen, 18.02.2024

Stadt Schrobenhausen


Harald Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit JA stimmten der Erste Bürgermeister und die Stadträte Berger, Dietenhauser, Eberle, Eikam, Fiß, Forster, Prof. Fuchs, Gibis, Huesmann, Hundseder, Kreisle, J. Reisner, M. Reisner, J. Siegl, Spreitzer, Dr. Stephan und Winter. Mit NEIN stimmte Stadtrat Mühlpointner. Stadträte Vogl und H. Siegl waren während der Abstimmung nicht mehr anwesend.

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4. Bestellung von Mitgliedern für den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens "Stadtwerke Schrobenhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 63. Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung) 18.02.2025 ö beschließend 4

Beschluss

Zu Verwaltungsratsmitgliedern für den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens „Stadtwerke Schrobenhausen“ ab Inkrafttreten der heutigen Satzungsänderung werden bestellt:

Mitglied:

Koppold, Rudolf
Winter, Gerhard
Reisner, Matthias
Eikam, Stefan
Siegl, Joachim

Dauervertreter:

1. Dr. Stephan
2. Spreitzer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit JA stimmten der Erste Bürgermeister und die Stadträte Berger, Eberle, Eikam, Fiß, Forster, Prof. Fuchs, Gibis, Huesmann, Hundseder, Kreisle, J. Reisner, M. Reisner, J. Siegl, Spreitzer, Dr. Stephan und Winter. Mit NEIN stimmten die Stadträte Mühlpointner und Dietenhauser. Stadträte Vogl und H. Siegl waren während der Abstimmung nicht mehr anwesend.

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5. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 63. Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung) 18.02.2025 ö beschließend 5
Datenstand vom 27.02.2025 10:46 Uhr