Datum: 30.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2015; Erlass der Haushaltssatzung (Anlage)
3 Vorstellung einer Arbeitszielvereinbarung für die Mobile Jugendarbeit in Schrobenhausen durch den Streetworker Tayfun Solgun
4 Sachstandsbericht: Unterbringung der Asylbewerber
5 Brandschutzsanierung Pflegschloss - Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens
6 Anfrage gemäß § 32 GeschO von SR Spreitzer zum Kindergarten Maria Ward

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 30.06.2015 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2015; Erlass der Haushaltssatzung (Anlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 30.06.2015 ö beschließend 2

Beschluss

1.        Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2015
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.05.2015 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.

2.        Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr   2 0 1 5


Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                         30.925.550 EUR

und

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                         13.099.600 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.250.000 EUR festgesetzt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        320 v.H.
2.        Gewerbesteuer        350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.

Schrobenhausen, 30.06.2015
STADT SCHROBENHAUSEN



Dr. Stephan
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Dagegen: SRe Spreitzer, Berger, Dr. Mahl

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3. Vorstellung einer Arbeitszielvereinbarung für die Mobile Jugendarbeit in Schrobenhausen durch den Streetworker Tayfun Solgun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 30.06.2015 ö beschließend 3

Beschluss

Die Arbeitszielvereinbarung für die neu errichtete Stelle „Mobile Jugendarbeit in Schrobenhausen“ wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Sachstandsbericht: Unterbringung der Asylbewerber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 30.06.2015 ö beschließend 4
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5. Brandschutzsanierung Pflegschloss - Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 30.06.2015 ö beschließend 5

Beschluss

1.        Der Stadtrat erteilt der vorgestellten Planung für die brandschutztechnische  Ertüchtigung des        Pflegschlosses das Gemeindliche Einvernehmen. Der entsprechende Bauantrag ist beim Landratsamt        einzureichen. Die Verwaltung wird beauftragt, vorab nochmals die denkmalschutzrechtliche        Notwendigkeit der freistehenden Wandscheibe zu überprüfen.

2.        Im Haushalt 2015 werden zusätzlich überplanmäßig 70.000 € für die Umsetzung der Maßnahme bereitgestellt.

3.        Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Architekturbüro Obel & Partner aus Donauwörth den Auftrag für        Planungsleistungen der LP 5-9.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Dagegen: SR Dr. Schalk

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6. Anfrage gemäß § 32 GeschO von SR Spreitzer zum Kindergarten Maria Ward

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 30.06.2015 ö beschließend 6
Datenstand vom 04.04.2019 08:05 Uhr