Datum: 26.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Vereidigung des neuen Stadtratsmitglieds Herr Rasit Yürekli (Listennachfolger für Herrn Peter Mießl)
3 Verabschiedung des bisherigen Stadtratsmitglieds Herrn Peter Mießl
4 Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Änderung der Unternehmenssatzung
5 Besetzung der Ausschüsse
6 Bestellung des Referenten "Umwelt und Energie"
7 Bestellung eines stellv. Verwaltungsrats für das Kommunalunternehmen "Stadtwerke Schrobenhausen"
8 Bestellung des Stellvertreters für den Mittelschulverband
9 Abbruch der alten Grundschule Mühlried
10 Vorstellung des Parkraumkonzepts mit Parkleitsystem
11 Änderung von § 2 Ziff. 19 und § 9 Abs. 3 Ziff. 2 Buchst. a ff. der Geschäftsordnung für den Stadtrat Schrobenhausen
12 Neuabgrenzung des Bundeswahlkreises Ingolstadt
13 Festlegung der Mindestkindergartengebühren für die Zeit ab 01.09.2016, ab 01.09.2017 und ab 01.09.2018
14 Aktion Disco-Fieber - Präventionspreis der Stadt Schrobenhausen; Information durch den 1. Bürgermeister

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Vereidigung des neuen Stadtratsmitglieds Herr Rasit Yürekli (Listennachfolger für Herrn Peter Mießl)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö informativ 2
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3. Verabschiedung des bisherigen Stadtratsmitglieds Herrn Peter Mießl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö informativ 3
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4. Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Änderung der Unternehmenssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat Schrobenhausen beschließt die nachfolgende Satzung:


Satzung zur Änderung
der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen
„Stadtwerke Schrobenhausen“ der Stadt Schrobenhausen vom 25.10.2011,
zuletzt geändert mit Satzung vom 21.07.2015 (Inkrafttreten ab 01.10.2015)

Gemäß Art. 89 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GVBl S. 82) erlässt der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:

§ 1

(1)        In § 2 Abs. 1 Buchstabe d) werden nach den Worten „Boden- und Siedlungspolitik,“ folgende Worte angefügt:
„sofern das Kommunalunternehmen durch Stadtratsbeschluss für ein bestimmtes Baugebiet zur Erschließung ermächtigt wurde; der Beschluss ist in öffentlicher Sitzung zu fassen und bekanntzumachen,“

(2)        Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 wird Absatz 1a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(1a) Gegenstand des Unternehmens ist auch die Erfüllung der Erschließungsaufgabe der Stadt (§ 124 BauGB), insbesondere der Erwerb, die Erschließung und der Verkauf von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Rahmen der kommunalen Boden- und Siedlungspolitik, sofern mit der Stadt Schrobenhausen ein echter Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abgeschlossen wird.“

(3)        Nach § 2 Abs. 1a wird Absatz 1b mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(1b) Bei den Unternehmensgegenständen nach § 2 Abs. 1 und 1a handelt es sich jeweils um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) i.S.v. Art. 14 AEUV.“

(4)        Nach § 6 Abs. 3 Buchstabe n) wird nach den Worten „übertragenen Aufgaben“ Buchstabe o) mit folgendem Wortlaut angefügt:
„o) Abschluss und Änderung von Erschließungsverträgen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB.“

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Schrobenhausen, den 26.04.2016



Dr. Karlheinz Stephan
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö beschließend 5

Beschluss

SRin Martha Schwarzbauer wird zum Mitglied im HFA bestellt.

SR Rasit Yürekli wird zum Mitglied im BAU bestellt.

Die Ausschussvertretung wird als Gruppenvertretung bestellt:
HFA:                2. Vertreter SRin Schwarzbauer:        SR Yürekli
               1. Vertreter SR Eikam:                        SR Yürekli

BAU:                1. Ve rtreter SR Bayerstorfer:                SRin Schwarzbauer
               2. Vertreter SR Yürekli:                SRin Schwarzbauer

SR Anton Bayerstorfer wird zum 2. Vertreter von SR Eikam im Rechnungsprüfungsausschuss bestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bestellung des Referenten "Umwelt und Energie"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö informativ 6

Beschluss

SR Stefan Eikam wird als Referent für „Umwelt und Energie“ bestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bestellung eines stellv. Verwaltungsrats für das Kommunalunternehmen "Stadtwerke Schrobenhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö beschließend 7

Beschluss

SR Anton Bayerstorfer wird zum stellv. Verwaltungsrat für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Schrobenhausen“ bestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Bestellung des Stellvertreters für den Mittelschulverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö beschließend 8

Beschluss

SR Stefan Eikam wird zum Stellvertreter im Mittelschulverband Schrobenhausen bestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Abbruch der alten Grundschule Mühlried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö beschließend 9

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den A bbruch der alten Grundschule Mühlried im Sommer 2016.
Der Beschluss vom 24.11.2015 wird insofern aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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10. Vorstellung des Parkraumkonzepts mit Parkleitsystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö beschließend 10
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11. Änderung von § 2 Ziff. 19 und § 9 Abs. 3 Ziff. 2 Buchst. a ff. der Geschäftsordnung für den Stadtrat Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö beschließend 11
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12. Neuabgrenzung des Bundeswahlkreises Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö informativ 12
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13. Festlegung der Mindestkindergartengebühren für die Zeit ab 01.09.2016, ab 01.09.2017 und ab 01.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö beschließend 13

Beschluss

Für die Zeit ab 01.09.2016 (KJ 2016/17), ab 01.09.2017 (KJ 2017/18) und ab 01.09.2018 (KJ 2018/19) werden die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen in Schrobenhausen, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, wie folgt angehoben.


Kindergarten

Kinderkrippe
Buchungs-zeit
Bisher

Neu ab 09/16
Neu ab 09/17
Neu ab
09/18
Bisher

Neu
ab 09/16
Neu
ab 09/17
Neu
ab 09/18
mehr als 1
bis 2 Std.




100
104,00
+4,00 %
108,10
+3,94 %
112,40
+3,97 %
mehr als 2
bis 3 Std.




112
117,00
+4,46 %
121,70
+4,01 %
126,50
+3,94 %
mehr als 3
bis 4 Std.
62

64,50
+4,03 %
67,10
+4,03 %
69,80
+4,02 %
125
130,00
+4,00 %
135,20
+4,00 %
140,60
+3,99 %
mehr als 4
bis 5 Std.
68
71,00
+4,41 %
73,90
+4,08 %
76,80
+3,92 %
137
143,00
+4,37 %
148,80
+4,05 %
154,70
+3,96 %
mehr als 5
bis 6 Std.
74
77,50
+4,72 %
80,60
+4,00 %
83,80
+3,97 %
150
156,00
+4,00 %
162,40
+4,10 %
168,80
+3,94 %
mehr als 6
bis 7 Std.
80
84,00
+5,00 %
87,30
+3,92 %
90,80
+4,00 %
162
169,00
+4,32 %
176,00
+4,14 %
182,90
3,92 %
mehr als 7
bis 8 Std.
86
90,50
+5,23 %
94,00
+3,86 %
97,80
+4,04 %
175
182,00
+4,00 %
189,60
+4,17 %
197,00
+3,90 %
mehr als 8
bis 9 Std.
92
97,00
+5,43 %
100,80
+3,91 %
104,80
+3,96 %
187
195,00
+4,27 %
203,50
+4,35 %
211,10
+3,73 %
mehr als 9
bis 10 Std.
98
103,50
+5,61 %
108,00
+4,34 %
113,00
+4,62 %
200
209,00
+4,50 %
218,00
+4,30 %
228,00
+4,58 %

Für den Hortbereich gelten weiterhin die bisherigen Mindestgebühren. Für Kindergartenkinder, die bis zum 31.12. des Kindergartenjahres das 3.Lebensjahr vollenden, können abweichend von den Krippengebühren die für die Kindergärten festgesetzten Gebühren erhoben werden. Für Kinder, die in einer Kinderkrippe betreut werden, ist für das ganze Betreuungsjahr und auch für die Zeit nach der Vollendung des 3. Lebensjahres der Krippenbeitrag zu entrichten. Sofern Kindergartenkinder infolge fehlender Kindergartenplätze in Kinderkrippen betreut werden müssen, ist für diese die Gebührenstaffelung für den Kindergartenbereich anzuwenden. Sofern zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig Kindertageseinrichtungen besuchen, sind für das 2. und jedes weitere Kind Geschwisterermäßigungen bis zu 20 % möglich.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Dagegen die SRe Berger, Dr, Mahl und Spreitzer.

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14. Aktion Disco-Fieber - Präventionspreis der Stadt Schrobenhausen; Information durch den 1. Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 28. Sitzung des Stadtrates 26.04.2016 ö beschließend 14
Datenstand vom 04.04.2019 08:15 Uhr