Datum: 27.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Entgegennahme des vom Verwaltungsrat der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Jahr 2015 (§8 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Aichach-Schrobenhausen-Pöttmes)
3 Bedarfsplanung Kinderbetreuungsplätze
4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung)
5 Sachstandsbericht des Bürgermeisters über die Asyl-Situation in Schrobenhausen
6 Änderung zu den Koordinierungstätigkeiten für die Asyl-Helferkreise
7 Besetzung Verwaltungsrat Kommunalunternehmen
8 Interfraktionelle Petition der im Schrobenhausener Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppen zur baldigen Wiedereröffnung der Geburtshilfeabteilung am Schrobenhausener Kreiskrankenhaus
9 Bündelausschreibung für die kommunale Erdgasbeschaffung
10 Sachstandsbericht zum Anschluss Mitterweg an die B 300
11 Aufstellung eines Grünordnungsplanes "Grüne Lunge Mühlried" für den Bereich von der Lilienstraße bis zum Brünnlweg einschließlich des Grundstückes Fl.Nr. 382 "Pferdewiese"; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; erneute öffentliche Auslegung (§ 4a BauGB)
12 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Griesfelder" einschließlich seiner Änderungen; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 abs. 2 BauGB; erneute öffentliche Auslegung (§ 4a BauGB)

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Entgegennahme des vom Verwaltungsrat der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Jahr 2015 (§8 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Aichach-Schrobenhausen-Pöttmes)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö informativ 2
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3. Bedarfsplanung Kinderbetreuungsplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö beschließend 3

Beschluss

Zur Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen werden im Planungszeitraum
2016 – 2019 insgesamt 50 weitere Kinderbetreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren geschaffen. Auf Grund der Geburtenzahlen und der vollen Belegung der einzelnen Kindertageseinrichtungen werden diese zusätzlichen Plätze als bedarfsnotwendig angesehen.
Eventuell ergänzend:
Zusätzlich werden in diesem Zeitraum (soweit umsetzbar nach dem befristeten Förderprogramm) für die nächsten Jahre 12 weitere Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren als bedarfsnotwendig angesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Standorte für eine weitere Kindertagesstätte (Neubau/Umbau/Erweiterung) zu ermitteln sowie Verhandlungen mit möglichen Trägern zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö beschließend 4

Beschluss 1

Auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs werden Gebührenerhöhungen in zwei Schritten vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Baierl, Bayerstorfer, Berger, Dietenhauser, Eberle, Eikam, Dr. Hartmann, Dr. Mahl, Schwarzbauer, Siegl, Soier, Spreitzer, Dr. Stephan, Vogl, Winter, Yürekli

Beschluss 2

Die derzeit bestehenden Gebühren für Reihengräber werden nicht erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Baierl, Berger, Dietenhauser, Eberle, Dr. Hartmann, Kauderer, Koppold, Lemal, Plöckl, Dr. Schalk, Siegl, Soier, Spreitzer, Dr. Stephan, Vogl, Winter

Beschluss 3

Die Stadt Schrobenhausen erlässt folgende Satzung:
Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der städtischen Bestattungseinrichtungen
(Friedhofsgebührensatzung)



Die Stadt Schrobenhausen erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

Satzung


§ 1
Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Die Stadt Schrobenhausen erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.

(2) Als Gebühren werden erhoben
a)        eine Grabnutzungsgebühr (§ 4)
b)        Bestattungsgebühren (§ 5)
c)        sonstige Gebühren (§ 6)
d)        Friedhofsunterhaltsgebühren (§ 7)


§ 2
Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist,
a)        wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b)        wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c)        wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat,
d)        wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt bzw. verlängert.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.


§ 3
Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebühr entsteht
a)        im Fall des § 2 Abs. 1 Buchstabe a) mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung,
b)        im Fall des § 2 Abs. 1 Buchstabe b) mit der Bestätigung der Antragstellung durch die Stadt,
c)        im Fall des § 2 Abs. 1 Buchstabe c) mit der Auftragserteilung,
d)        im Fall des § 2 Abs. 1 Buchstabe d) mit der Zuteilung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechts.

(2) Die jeweilige Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.


§ 4
Grabnutzungsgebühr

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt für

1.        Reihengräber

a)
Reihengräber für Kinder (Ruhezeit 9 Jahre)
151,20 €
b)
Reihengräber für Erwachsene (Ruhezeit 12 Jahre)
352,80 €
c)
Reihengräber bei Urnenbestattung (Ruhezeit 9 Jahre)
264,60 €

2.        Wahlgräber

a)
Einzelgräber
768,00 €
b)
Familiengräber (2 Grabstellen)
1.380,00 €
c)
Familiengräber am Hauptweg


aa) nördliche Seite (3 Grabstellen)
2.004,00 €

bb) südliche Seite (4 Grabstellen)
2.640,00 €
d)
Urnen-Erdgräber
480,00 €
e)
Urnen-Baumgräber
1.560,00 €

(2) Erstreckt sich eine Ruhezeit über die Dauer der Nutzungszeit (§ 11 Abs. 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung) hinaus, so muss die zum Wiedererwerb des Nutzungsrechts festgesetzte Gebühr anteilig nach Jahren und Monaten bis zum Ablauf der Ruhezeit (§ 27 der Friedhofs- und Bestattungssatzung) im Voraus entrichtet werden. Jeder angefangene Monat des Zeitunterschiedes wird als voller Monat angerechnet.

(3) Bei Verzicht auf das Nutzungsrecht an einer Grabstätte ist eine Rückerstattung der im Voraus entrichteten Grabnutzungsgebühr ausgeschlossen.


§ 5
Bestattungsgebühren

(1) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses und die Tätigkeiten bei der Aufbahrung beträgt

a)
für Erwachsene
379,00 €
b)
für Kinder bis zu 10 Jahren
268,00 €
c)
für eine Urne
192,00 €
d)
für Tot- oder Fehlgeburten
151,00 €

(2) Die Gebühr für die Tätigkeiten bei der Grabherstellung beträgt

a)
für Erwachsene
673,00 €
b)
für Kinder bis zu 10 Jahren
481,00 €
c)
für eine Urne
336,00 €
d)
für Tot- oder Fehlgeburten
256,00 €

(3) Für Bestattungen außerhalb der üblichen Bestattungszeit (Montag bis Freitag 8.00 18.00 Uhr) wird ein Zuschlag in Höhe von 240,00 € erhoben.


§ 6
Sonstige Gebühren

Folgende sonstigen Gebühren werden erhoben:

1
Ausgraben und Umbetten einer Leiche innerhalb des Friedhofs
1.283,00 €
2.
Ausgraben einer Leiche zur Überführung in einen anderen Friedhof
1.123,00 €
3.
Ausgraben einer Urne zur Überführung in einen anderen Friedhof
561,00 €
4.
Ausgraben und Umbetten einer Urne innerhalb des Friedhofs
641,00 €
5.
Bestattung einer überführten Leiche aus einem anderen Friedhof
1.123,00 €
6.
Bestattung einer überführten Urne aus einem anderen Friedhof
561,00 €
7.
Behördlich angeordnete Ausgrabung und Wiederbestattung
1.123,00 €
8.
Tieferlegung
160,00 €
9.
Umschreibung eines Benutzungsrechts
35,00 €
10.
Genehmigung zur Aufstellung von Grabmälern und Anbringung von Einfassungen
35,00 €
11.
Erteilung eines Berechtigungsausweises zur Vornahme gewerblicher Arbeiten im Friedhof einschließlich des Befahrens der Friedhofswege mit Kraftfahrzeugen auf die Dauer zwisch en ein und drei Jahren  pro Jahr
20,00 €
12.
Benutzung des Leichenhauses ohne anschließende Bestattung in einem der Friedhöfe der Stadt Schrobenhausen für die Unterstellung der Leiche je angefangenem Tag
68,00 €


§ 7
Friedhofsunterhaltsgebühren

Zur Abgeltung des Kostenaufwands für Unterhalt und Sicherung der Wege und Einfriedungen, Pflege der Anpflanzungen und Grünflächen, Beseitigung des Abraums und Gießwasser etc. wird eine jährlich wiederkehrende Gebühr erhoben. Diese beträgt

a)
für ein Einfachgrab (Reihen-, Einzel-, Urnen-Erd-, Urnen-Baumgrab)
29,00 €
b)
für ein Familiengrab (2 Grabstellen)
37,00 €
c)
für ein Familiengrab (3 Grabstellen)
46,00 €
d)
für ein Familiengrab (4 Grabstellen)
55,00 €


§ 8
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schrobenhausen vom 29.07.2011 (Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr. 07/2011 vom 04.08.2011) außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Eikam, Kauderer, Koppold, Lemal, Plöckl, Schwarzbauer, Yürekli

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5. Sachstandsbericht des Bürgermeisters über die Asyl-Situation in Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö informativ 5
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6. Änderung zu den Koordinierungstätigkeiten für die Asyl-Helferkreise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö informativ 6
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7. Besetzung Verwaltungsrat Kommunalunternehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der geänderten Besetzung des Verwaltungsrates Kommunalunternehmen zu. Ab 01.Oktober 2016 ist Herr Stadtrat Koppold Stellvertreter für Herrn Stadtrat Kauderer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Interfraktionelle Petition der im Schrobenhausener Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppen zur baldigen Wiedereröffnung der Geburtshilfeabteilung am Schrobenhausener Kreiskrankenhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö beschließend 8

Beschluss

Die Fraktionen im Schrobenhausener Stadtrat fordern aus den o.g. Gründen den 1. Bürgermeister der Stadt Schrobenhausen auf, in seiner Funktion als stellvertretender Aufrichtsratsvorsitzender der KKH-GmbH alles in seiner Macht stehende zu tun, damit die Geburtshilfestation ehest möglich wieder eröffnet und dauerhaft erhalten werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Bündelausschreibung für die kommunale Erdgasbeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö beschließend 9

Beschluss

1.        Der 1.Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

2.        Die Stadt Schrobenhausen überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.


3.        Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Sachstandsbericht zum Anschluss Mitterweg an die B 300

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö beschließend 10
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11. Aufstellung eines Grünordnungsplanes "Grüne Lunge Mühlried" für den Bereich von der Lilienstraße bis zum Brünnlweg einschließlich des Grundstückes Fl.Nr. 382 "Pferdewiese"; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; erneute öffentliche Auslegung (§ 4a BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.06.2016 ö beschließend 4
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2016 ö beschließend 6
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö beschließend 11
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2016 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2016 ö beschließend 2

Beschluss

Die Tagesordnungspunkte 11 (Grünordnungsplan Grüne Lunge) und 12 (Aufhebung B-Plan Griesfelder) werden auf die BUA- Sitzung am 11.10.2016 vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Herrn Maurer zeitnah nochmals Gespräche zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Griesfelder" einschließlich seiner Änderungen; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 abs. 2 BauGB; erneute öffentliche Auslegung (§ 4a BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 22. Sitzung des Stadtrates 24.11.2015 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö beschließend 12
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2016 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2016 ö beschließend 3

Beschluss

Die Tagesordnungspunkte 11 (Grünordnungsplan Grüne Lunge) und 12 (Aufhebung B-Plan Griesfelder) werden auf die BUA- Sitzung am 11.10.2016 vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Herrn Maurer zeitnah nochmals Gespräche zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 08:18 Uhr