Datum: 22.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
3 Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen 2017; Vorstellung der Grunddaten
4 Einführung einer Zweitwohnungssteuer
5 Vollzug Kindergartenbedarfsplanung

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 34. Sitzung des Stadtrates 22.11.2016 ö beschließend 1
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2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 34. Sitzung des Stadtrates 22.11.2016 ö beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und macht von ihrem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem zuständigen Finanzamt Ingolstadt zu erklären, dass für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Stadt Schrobenhausen die umsatzsteuerliche Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung erfolgen soll.
Seitens der Verwaltung  sind alle Leistungen der Stadt Schrobenhausen und ggf. die diesen zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen auf ihre künftige umsatzsteuerliche Relevanz zeitnah zu überprüfen.
Alle Dienststellen  sind gehalten, kooperativ in enger Zusammenarbeit mit der Kämmerei, die erforderlichen Prüfungen durchzuführen. Insbesondere gilt ab sofort, dass jeder Vertrag, jede Vereinbarung oder sonstige Aktivität, die eine umsatzsteuerrechtliche Behandlung beinhalten könnte, der Kämmerei vor Abschluss vorzulegen ist.
Der Stadt Schrobenhausen ist bewusst, dass für die Prüfung und Ausführung externe Beratung in Anspruch genommen werden muss und dies Kosten verursachen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen 2017; Vorstellung der Grunddaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 34. Sitzung des Stadtrates 22.11.2016 ö beschließend 3
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4. Einführung einer Zweitwohnungssteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 34. Sitzung des Stadtrates 22.11.2016 ö beschließend 4

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen führt eine Zweitwohnungssteuer nicht ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Dr. Schalk hatte während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes die Sitzung verlassen.

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5. Vollzug Kindergartenbedarfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 34. Sitzung des Stadtrates 22.11.2016 ö beschließend 5

Beschluss 1

Der Kindergarten Taka-Tuka-Land wird für eine Erweiterung als geeignetster Standort erachtet.
Das BRK, Kreisverband Neuburg-Schrobenhausen ist über die Planungen zu informieren Das weitere Vorgehen ist mit dem BRK abzusprechen.
Das Stadtbauamt wird mit der Umsetzung des Projekts beauftragt und erstellt einen Kostenvergleich bezüglich eines ein- oder zweigruppigen Anbaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Beschluss 2

Das Projekt An-/Um-/Neubau des Comenius Kindergartens soll im Hinblick auf das Baugebiet „Am Rössfeld“ und der möglichen Auslagerung des Hortes des Kinder- und Jugendhilfezentrums weiter verfolgt und die bestehenden Möglichkeiten abgeklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, mit beiden Trägern abzuklären, inwieweit Möglichkeiten zum vorübergehenden Betrieb einer Notgruppe bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 08:19 Uhr