Datum: 13.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Änderung der Satzung über Märkte in der Stadt Schrobenhausen
3 Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen
4 Beanspruchung von Fördermitteln aus dem "Wohnungspakt Bayern" - Sozialer Wohnungsbau: Säule II
5 Brandschutzsanierung Pflegschloss - Kostenberechnung
6 Erweiterung Kindergarten Taka-Tuka - Planungsaufträge
7 Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes, Einbau von 4 Appartements auf den Grundstücken Fl.Nr. 142 und 143 Schrobenhausen, Lenbachstraße 6 (Burg & Roth); hier: Antrag auf Stellplatzablöse
8 Vorstellung von Parkleitsystem-Varianten
9 neue BV Stadt

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Stadtrates 13.12.2016 ö beschließend 1
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2. Änderung der Satzung über Märkte in der Stadt Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Stadtrates 13.12.2016 ö beschließend 2

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erlässt folgende Satzung:

Satzung
zur Änderung der Satzung über Märkte
in der Stadt Schrobenhausen


Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung über Märkte in der Stadt Schrobenhausen vom 25.07.2007:


§ 1

§ 3 Nr. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

2.        Die Jahrmärkte werden im Bereich der Lenbachstraße zwischen der Lenbachstraße 2 und der Lenbachstraße 68, auf dem Lenbachplatz und in der Bahnhofstraße im Bereich zwischen der Einmündung in die Regensburger Straße und der Einmündung in die Pettenkoferstraße veranstaltet.


§ 2

§ 4 Nr. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

a)        Die Frühjahrs-Dult findet am 2.Sonntag vor Josefi statt.
b)        Die Mai-Dult findet am 3.Sonntag im Mai statt. Fällt die Mai-Dult hiernach auf den Pfingstsonntag, findet sie am darauffolgenden Sonntag statt.
c)        Die Michaeli-Dult findet am letzten Sonntag im September statt.
d)        Die Kathreins-Dult findet am 1.Sonntag nach Allerheiligen statt. Fällt die Kathreins- Dult hiernach auf Allerseelen, findet sie am darauffolgenden Sonntag statt.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Stadtrates 13.12.2016 ö beschließend 3

Beschluss 1

Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage
in der Stadt Schrobenhausen


Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 11 der Delegationsverordnung vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 1 Änderungsverordnung vom 13. Oktober 2015 (GVBl. S. 384), erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen:

§ 1

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen anlässlich der folgenden in der Stadt Schrobenhausen stattfindenden Jahrmärkte

a)        Frühjahrs-Dult (2. Sonntag vor Josefi)
b)        Mai-Dult (3. Sonntag im Mai; fällt die Mai-Dult hiernach auf den Pfingstsonntag, findet sie am darauffolgenden Sonntag statt)
c)        Michaeli-Dult (letzter Sonntag im September)
d)        Kathreins-Dult (1. Sonntag nach Allerheiligen; fällt die Kathreins-Dult hiernach auf Allerseelen, findet die sie am darauffolgenden Sonntag statt.)

in folgenden Bereichen der Stadt Schrobenhausen Verkaufsstellen jeweils in der Zeit von 12 Uhr bis 17 Uhr geöffnet sein:

-        in der Altstadt von Schrobenhausen zwischen der nördlichen Einmündung des Perger Platzes in den Bürgermeister-Stocker-Ring und der südlichen Einmündung der Lenbachstraße in den Bürgermeister-Stocker-Ring
-        in der Bahnhofstraße im Bereich zwischen der Einmündung in die Regensburger Straße und der Einmündung in die Pettenkoferstraße
-        in der Regensburger Straße zwischen der Einmündung in den Bürgermeister-Stocker-Ring und der Einmündung in den Bridgenorth-Kreisel.


§ 2

Die Vorschriften des § 17 LadSchlG über den Schutz der Arbeitnehmer, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 3

Bei einer Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen außerhalb der in dem § 1 freigegebenen Öffnungszeiten und außerhalb des angegebenen räumlichen Bereichs liegt eine Zuwiderhandlung vor, die als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 LadSchlG geahndet werden kann.

§ 4

Die Verordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2020. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen vom 28.04.2010 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 16

Beschluss 2

Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage
in der Stadt Schrobenhausen


Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 11 der Delegationsverordnung vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 1 Änderungsverordnung vom 13. Oktober 2015 (GVBl. S. 384), erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen:



§ 1

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen anlässlich der folgenden in der Stadt Schrobenhausen stattfindenden Jahrmärkte

a)        Frühjahrs-Dult (2. Sonntag vor Josefi)
b)        Mai-Dult (3. Sonntag im Mai; fällt die Mai-Dult hiernach auf den Pfingstsonntag, findet sie am darauffolgenden Sonntag statt)
c)        Michaeli-Dult (letzter Sonntag im September)
d)        Kathreins-Dult (1. Sonntag nach Allerheiligen; fällt die Kathreins-Dult hiernach auf Allerseelen, findet die sie am darauffolgenden Sonntag statt.)

alle Verkaufsstellen im Stadtgebiet jeweils in der Zeit von 12 Uhr bis 17 Uhr geöffnet sein.


§ 2

Die Vorschriften des § 17 LadSchlG über den Schutz der Arbeitnehmer, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 3

Bei einer Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen außerhalb der in dem § 1 freigegebenen Öffnungszeiten liegt eine Zuwiderhandlung vor, die als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 LadSchlG geahndet werden kann.

§ 4

Die Verordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen vom 28.04.2010 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 8

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4. Beanspruchung von Fördermitteln aus dem "Wohnungspakt Bayern" - Sozialer Wohnungsbau: Säule II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Stadtrates 13.12.2016 ö beschließend 4

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen hat grundsätzliches Interesse am KommWFP. Je nach Haushaltslage ist daher in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 zu prüfen, ob förderfähige Projekte in Angriff genommen werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
dagegen: SRe Koppold und Reisner

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5. Brandschutzsanierung Pflegschloss - Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Stadtrates 13.12.2016 ö beschließend 5
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6. Erweiterung Kindergarten Taka-Tuka - Planungsaufträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Stadtrates 13.12.2016 ö beschließend 6
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7. Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes, Einbau von 4 Appartements auf den Grundstücken Fl.Nr. 142 und 143 Schrobenhausen, Lenbachstraße 6 (Burg & Roth); hier: Antrag auf Stellplatzablöse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Stadtrates 13.12.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen stimmt der Ablöse von 3 Stellplätzen zu insgesamt 7.500 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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8. Vorstellung von Parkleitsystem-Varianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Stadtrates 13.12.2016 ö beschließend 8

Beschluss 1

Das Büro Schuhco wird mit der Ausarbeitung einer rein statischen Minimallösung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die SRte Lemal, Koppold, Kauderer, Reisner, Bayerstorfer, Yürekli, Eikam, Schwarzbauer, Spreitzer, Berger, Dr. Mahl, Siegl, Vogl und Winter

Beschluss 2

Die Umsetzung eines Parkleitsystems wird bis auf weiteres nicht weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die SRte Dr. Schalk, Dietenhauser, Mühlpointner, Eberle und Soier

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9. neue BV Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Stadtrates 13.12.2016 ö beschließend 9
Datenstand vom 04.04.2019 08:19 Uhr