Datum: 01.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:55 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Anträge auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Wohnhäusern mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 649 und 649/1 Gemarkung Schrobenhausen, St.-Korbinian-Straße
3 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für die Sicherung von potentiellen Erweiterungsflächen für die gewerbliche Entwicklung im Ortsteil Edelshausen
4 Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Erweiterung einer Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 488 der Gemarkung Sandizell, Sedelfeld
5 Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstockung und Wohnhauserweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 Gemarkung Schrobenhausen, Lenbachstraße 43
6 Anfrage gemäß § 32 GeschO von SR Plöckl zum Bauvorhaben Oberes Tor sowie zu einem weiteren Bauvorhaben in der Aichacher Straße

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Anträge auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Wohnhäusern mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 649 und 649/1 Gemarkung Schrobenhausen, St.-Korbinian-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2016 ö beschließend 2
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3. Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für die Sicherung von potentiellen Erweiterungsflächen für die gewerbliche Entwicklung im Ortsteil Edelshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2016 ö beschließend 3

Beschluss

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl 2015, S. 458) beschließt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:

§ 1

Die Stadt Schrobenhausen überprüft derzeit die künftige Gewerbegebietsentwicklung im Ortsteil Edelshausen. Derzeit sind nahezu alle gewerblichen Flächen in Edelshausen bebaut. Weitere Potentialflächen sind im Flächennutzungsplan derzeit nicht vorhanden. Für eine zukunftsorientierte Gewerbegebietsentwicklung ist es erforderlich, Erweiterungsflächen frühzeitig zu sichern. Eine Erweiterungsmöglichkeit könnte zunächst auf den Grundstücken Fl.Nr. 674, 675, 676 und 677 der Gemarkung Edelshausen zwischen Feichtenstraße und In der Scherau bestehen. Die Flächen sind bereits ausreichend erschlossen und knüpfen im Nordosten des bestehenden Gewerbegebietes an.
Da sich die Flächen nicht im öffentlichen Eigentum befinden, soll zur Sicherung einer möglichen Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Edelshausen und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das Vorkaufsrecht für die Grundstücke Fl.Nr. 674, 675, 676 und 677 der Gemarkung Edelshausen zugunsten der Stadt Schrobenhausen gesichert werden.
Die Sicherung dient dem Zweck der Erweiterung und Erschließung von Gewerbegebietsflächen mit dazugehörigen Verkehrsflächen und Erschließungsanlagen.

§ 2

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die in § 1 Abs. 1 dieser Satzung aufgeführten Grundstücke. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3

Der Eigentümer des unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücks ist verpflichtet, der Stadt Schrobenhausen den Abschluss eines Kaufvertrages über das Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

§ 4

Diese Satzung tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schrobenhausen, den
STADT SCHROBENHAUSEN


Dr. Stephan
1. Bürgermeister

Anlage: Lageplan vom 08.02.2016

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Erweiterung einer Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 488 der Gemarkung Sandizell, Sedelfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2016 ö beschließend 4

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstockung und Wohnhauserweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 Gemarkung Schrobenhausen, Lenbachstraße 43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Anfrage gemäß § 32 GeschO von SR Plöckl zum Bauvorhaben Oberes Tor sowie zu einem weiteren Bauvorhaben in der Aichacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2016 ö beschließend 6
Datenstand vom 04.04.2019 09:17 Uhr