Datum: 03.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 "Am Rössfeld" für den Bereich südlich der Karlsbader Straße; Entwurfsvorstellung
3 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage mit 4 Gebäuden, 30 Wohneinheiten, Stellplätzen und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 70/7, 70/27-70/29 Gemarkung Mühlried, Siebenbürgener Straße und Fünfkirchener Straße
4 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Griesfelder" einschließlich seiner Änderungen; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 abs. 1 BauGB
5 Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung von Grundstücken für die Verlängerung der Südwesttangente
6 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Boardinghousekomplexes mit Tiefgarage und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 409/1 und 409/13, Riederhüttenweg 22
7 Antrag auf Baugenehmigung für den Neuaufbau eines bestehenden Wohnhauses mit drei Appartements auf dem Grundstück Fl.Nr. 190 Gemarkung Schrobenhausen, Ulrich-Peißer-Gasse 10
8 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Kirchplatz Steingriff" für die Grundstücke Fl.Nr. 41, 41/1, 41/7, 41/9 und 42 Gemarkung Steingriff; Entwurfsvorstellung
9 Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung der Gastwirtschaft "Zur Post" auf dem Grundstück Fl.Nr. 54 Gemarkung Schrobenhausen, Lenbachplatz 10
10 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 WE (Variante 1) oder einer Wohnanlage mit 29 WE (Variante 2) auf den Grundstücken Fl.Nr. 398/10 und 398/13 Gemarkung Schrobenhausen, Mühlrieder Weg
11 Anfrage gemäß § 32 GeschO von SR Dr. Mahl zum Stand in Sachen Ausbau Kreuzung Mitterweg/B 300

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 "Am Rössfeld" für den Bereich südlich der Karlsbader Straße; Entwurfsvorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 22. Sitzung des Stadtrates 24.11.2015 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 2
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 29. Sitzung des Stadtrates 31.05.2016 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2016 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2016 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2016 ö beschließend 4
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Bereich südlich der Karlsbader Straße für die Grundstücke Fl.Nr. 603, 604-T., 607-T., 607/7, 609, 610, 611-T., 612-T., 612/1, 612/6, 724/2-T., 746-T., 746/2, 758-T., 766/2-T. und 767 der Gemarkung Schrobenhausen. Anstelle der Gemeinbedarfsfläche soll Geschosswohnungsbau eingeplant werden.

Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zum Flächennutzungsplanverfahren.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage mit 4 Gebäuden, 30 Wohneinheiten, Stellplätzen und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 70/7, 70/27-70/29 Gemarkung Mühlried, Siebenbürgener Straße und Fünfkirchener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 3

Beschluss

Aus Sicht der Stadt Schrobenhausen besteht grundsätzlich Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben. Allerdings kann aufgrund der derzeitigen Rechtslage (rechtskräftiger Bebauungsplan) das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht (Dachneigung, Wohneinheiten, Baugrenze, …).

Die Stadt Schrobenhausen beantragt daher die Zurückstellung des Baugesuchs gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 BauGB.

Aus Sicht der Stadt Schrobenhausen beurteilt sich das Vorhaben nach Abschluss des Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 24 „Griesfelder“ nach § 34 BauGB. Die beantragten Baukörper fügen sich unter Zugrundelegung des § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Dagegen die SRe Lemal, Dr. Mahl und Siegl.

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4. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Griesfelder" einschließlich seiner Änderungen; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 22. Sitzung des Stadtrates 24.11.2015 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2016 ö beschließend 12
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2016 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2016 ö beschließend 3

Beschluss

Der Bundesgesetzgeber hat mit der Novellierung des Baugesetzbuches in § 1a Abs. 2 BauGB festgestellt, dass mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von F lächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (....).
Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (Ziele A I 2.4 sowie B VI 1.1) sollen zur Verringerung des Flächenverbrauchs vorrangig die vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) genutzt werden.

Darüber hinaus stößt man im Hinblick auf die Anforderungen an heutige energiesparende Bauweisen (neu: EnEV2016!) immer wieder an die Grenzen der Festsetzungen eines (alten) Bebauungsplanes (z.B. Gebäudeausrichtung bzgl. Nutzung solarer Energie, Kompaktheit der Gebäude). Insbesondere die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde weist stets auf folgendes hin:

„Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch die Reduzierung des Energieverbrauchs mittels einer integrierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie durch die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (…) (LEP 1.3.1 (G). Potenziale der Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sollen durch eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung genutzt werden (LEP 6.1 (G). Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen (LEP 6.2.1 (G).“

Nachdem in Schrobenhausen unbestreitbar ein erheblicher Bedarf an Wohnungen, auch kleineren Einheiten, gegeben ist, ist es städtebauliches Ziel der Stadt, in dem großflächigen Wohngebiet „Grießfelder“ zusätzlich Baumöglichkeiten zu schaffen ohne die ständige Änderung von Bebauungsplänen oder die Erteilung von Befreiungen im Rahmen von Einzelbaugenehmigungen. Nach § 34 Abs. 1 BauGB herrscht aber auch nach Aufhebung des Bebauungsplanes keine Rechtlosigkeit, sondern Vorhaben sind nach § 34 Abs. 1 BauGB nur zulässig, wenn sich die Vorhaben im Einzelnen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (...).

Die erforderlichen Stellplätze bei Neubaumaßnahmen müssen nach der nach wie vor geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Schrobenhausen geschaffen werden und können selbstverständlich nicht „auf der Straße“ nachgewiesen werden.

Künftig wird für jedes genehmigungspflichtige Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich. Bei diesem Verfahren wird der Nachbar beteiligt; unterschreibt der Nachbar nicht, kann er nach Erhalt der Baugenehmigung Rechtsmittel ergreifen. Dass in diesem Zusammenhang das Freistellungsverfahren nicht mehr greift, ist korrekt und verursacht ggf. etwas höhere Kosten; allerdings ist dieser Punkt aufgrund der nun erforderlichen Nachbarbeteiligung sicherlich auch im Interesse der jeweiligen Nachbarn des Bauvorhabens.

Aufgrund der zukünftigen Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 BauGB ist zu erwarten, dass wegen des flexibleren planungsrechtlichen Beurteilungsmaßstabes die Bebauungsdichte und die Anzahl der Wohneinheiten sich (langsam) etwas erhöhen dürfte. Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe in das Eigentum nach § 14 GG sind durch die Aufhebung des Bebauungsplanes grundsätzlich nicht zu erwarten oder vorauszusehen, eher das Gegenteil.

Es ist aber auch nicht zu erwarten – wie andere Aufhebungen von Bebauungsplänen in Schrobenhausen gezeigt haben (z.B. Aufhebung Bebauungsplan „Kellerberg Nord“ 1997, Aufhebung Bebauungsplan „Rollgraben West“ 2007, Aufhebung Bebauungsplan „Schleifmühlweg/ Bürgermeister-Stocker-Ring 2009) – dass sich Bestandsgebiete unmittelbar danach umstrukturieren. Vielmehr bildet die vorhandene Bebauung den städtebaulichen Maßstab, der sich aufgrund der bereits vorhandenen Bebauungsdichte wenn überhaupt erst langsam verändert.

Die Stadt Schrobenhausen gibt aufgrund der städtebaulichen Planungsziele des § 1 a Abs. 2 BauGB und der zustimmenden Stellungnahmen der Behörden aus der Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB der Aufhebung des Bebauungsplans „Grießfelder“ den Vorrang und stellt anderweitige Belange wie schrittweise Zunahme des Autoverkehrs und damit verbundene Lärm- und Abgasimmissionen zurück. Die vorgebrachten Anregungen zur Aufnahmefähigkeit der Kanäle etc. sind jedoch tiefbautechnisch noch zu untersuchen.

Im Übrigen erfolgt die Aufhebung schrittweise; die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden stellt den 1. Schritt dar. Im Anschluss ist die Aufhebungssatzung auszuarbeiten einschließlich Begründung und Umweltbericht samt der für erforderlich gehaltenen SAP-Vorprüfung.

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht anschließend gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Dagegen die SRe Lemal, Dr. Mahl und Siegl

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5. Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung von Grundstücken für die Verlängerung der Südwesttangente

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl 2015, S. 458) beschließt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:

§ 1

(1)        Für die Errichtung der sog. Südwesttangente und für die Hochwasserfreilegung wurde zur Sicherung der Grundstücke eine Vorkaufsrechtsatzung erlassen. Die Satzung ist am 16.02.2001 in Kraft getreten.
Der Geltungsbereich der Satzung beschränkt sich bislang auf Grundstücke aus der Gemarkung Schrobenhausen und Hörzhausen. Damit werden die Grundstücke ab der B300 bis zum Anschluss an der Hörzhausener Straße erfasst.

(2)        Der weitere Bereich zwischen der Hörzhausener Straße und dem Anschluss an der Bgm.-Schnell-Straße ist zwar bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Schrobenhausen in den Grundzügen dargestellt, wird bislang aber nicht durch eine Vorkaufsrechtsatzung abgedeckt.
Zur Sicherung der Verlängerung der Südwesttangente und der damit verbundenen geordneten städtebaulichen Entwicklung soll das Vorkaufsrecht für die bezeichneten Grundstücke der Gemarkung Schrobenhausen und Steingriff zugunsten der Stadt Schrobenhausen gesichert werden:

Gemarkung Schrobenhausen: 1550-1552, 1554, 1555/2, 1556-1558, 1558/1, 1560, 1621, 1634, 1690, 1716, 1717, 1719, 1720, 1720/2, 1721-1731, 1889, 1890, 1892, 1893, 1893/2, 1893/3, 1894/2, 1895, 1895/2, 1895/3, 1896-1898, 1900, 1905-1907, 1909, 1909/1 und 1909/2

Gemarkung Steingriff: 633, 644-676


§ 2

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die in § 1 Abs. 2 dieser Satzung aufgeführten Grundstücke. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.


§ 3

Der Eigentümer des unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücks ist verpflichtet, der Stadt Schrobenhausen den Abschluss eines Kaufvertrages über das Grundstück unverzüglich anzuzeigen.


§ 4

Diese Satzung tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schrobenhausen, den
STADT SCHROBENHAUSEN


Dr. Stephan
1. Bürgermeister

Anlage: Lageplan vom 18.04.2016

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Dagegen die SRe Bayerstorfer, Dr. Mahl und Yürekli

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6. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Boardinghousekomplexes mit Tiefgarage und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 409/1 und 409/13, Riederhüttenweg 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.06.2016 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2016 ö beschließend 7
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Dem beantragten Boarding-House- Komplex als Beherbergungsbetrieb wird grundsätzlich zugestimmt. Eine Ausnahme zur Errichtung eines Beherbergungsbetriebes in einem Allgemeinen Wohngebiet wird, vorbehaltlich der Einhaltung der einschlägigen Lärmwerte, daher befürwortet.
Die gem. gemeindlicher Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze für Gasthaus und Boarding-House- Komplex sind satzungskonform nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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7. Antrag auf Baugenehmigung für den Neuaufbau eines bestehenden Wohnhauses mit drei Appartements auf dem Grundstück Fl.Nr. 190 Gemarkung Schrobenhausen, Ulrich-Peißer-Gasse 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen.
Der Ausnahme von der Gestaltungssatzung für die Errichtung von 2 Dachflächenfenstern auf dem rückwärtigen Anbau wird zuges timmt.
Einer Ablöse von 2 Stellplätzen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn einen entsprechenden Stellplatzablösevertrag über 2 Stellplätze zu insgesamt 5.000 € abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Kirchplatz Steingriff" für die Grundstücke Fl.Nr. 41, 41/1, 41/7, 41/9 und 42 Gemarkung Steingriff; Entwurfsvorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 19.05.2015 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 8
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplanentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Kirchplatz Steingriff“ mit Stand vom 12.11.2015 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung der Gastwirtschaft "Zur Post" auf dem Grundstück Fl.Nr. 54 Gemarkung Schrobenhausen, Lenbachplatz 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 9

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen.

Der Ablöse von 4 Stellplä tzen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Stellplatzablösevertrag über 4 Stellplätze zu insgesamt 10.000 € abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 WE (Variante 1) oder einer Wohnanlage mit 29 WE (Variante 2) auf den Grundstücken Fl.Nr. 398/10 und 398/13 Gemarkung Schrobenhausen, Mühlrieder Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 10
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschließend 4

Beschluss 1

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag auf Vorbescheid für die Variante 1 das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Erschließung des südöstlich angrenzenden Areals gewährleistet wird.
Die Stellplätze sind entsprechend der städt. Stellplatzsatzung nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Dagegen die SRe Bayerstorfer, Dr. Mahl und Yürekli

Beschluss 2

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag auf Vorbescheid für die Variante 2 das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Dagegen die SRe Bayerstorfer und Yürekli

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11. Anfrage gemäß § 32 GeschO von SR Dr. Mahl zum Stand in Sachen Ausbau Kreuzung Mitterweg/B 300

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 11
Datenstand vom 04.04.2019 09:18 Uhr