Datum: 26.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Konzessionsverfahren Gas mit möglicher Umsetzung einer Kooperation (IÖPP) –Auswahlentscheidung
3 Genehmigung der Städtepartnerschaft mit Schwetzingen - Urkundentext
4 13. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Baugebiets "Am Schlosskeller" in Sandizell; Feststellungsbeschluss nach § 5 BauGB
5 Innenstadtumgestaltung Ausschreibung und Vergabe des zweiten Bauabschnittes
6 Sanierung des Geh- und Radwegen am Kreisel Steingriff und in der Pöttmeser Straße
7 EU-weite Ausschreibung von Dienstleistungen des Bestattungswesens sowie Gebäudereinigungsleistungen im Wege des Offenen Verfahrens (§ 15 VgV) - Auftragsvergabe
8 Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Schrobenhausen
9 Besetzung der Ausschüsse

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Stadtrates 26.09.2017 ö beschließend 1
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2. Konzessionsverfahren Gas mit möglicher Umsetzung einer Kooperation (IÖPP) –Auswahlentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Stadtrates 26.09.2017 ö beschließend 2

Beschluss

1.        Der Stadtrat beschließt die Bewertung der eingegangenen verbindlichen Angebote wie dargelegt. Es ergibt sich folgende Bewertungsreihenfolge für die verbindlichen Angebote:
1.        Kooperationsangebot ENB
2.        Angebot reine Konzession
2.        Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem verbindlichen Angebot der ENB zur Umsetzung einer Kooperation vom 06.03.2017 als dem besten Angebot den Zuschlag zur Vergabe der Konzession für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Schrobenhausen und entscheidet sich entsprechend ihrem im Ersten Verfahrensbrief eingeräumten Wahlrecht für die Umsetzung einer Kooperation mit der ENB.
3.        Die Verwaltung und der Erste Bürgermeister werden ermächtigt und beauftragt, alles zum Abschluss des Konzessionsvertrages Erforderliche zu unternehmen und den Konzessionsvertrag entsprechend dem verbindlichen Angebot der ENB unterschriftsreif zu finalisieren, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen und nach Freigabe durch die Kommunalaufsicht zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten: SR'e Koppold, Spreitzer, Mahl, Dietenhauser, Mühlpointner, Baierl Wurde als letzter TOP im öffentlichen Teil durchgeführt, da Herr RA Eifertinger verspätet (Stau) zur Sitzung erschienen ist.

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3. Genehmigung der Städtepartnerschaft mit Schwetzingen - Urkundentext

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Stadtrates 26.09.2017 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt grundsätzlich die Städtepartnerschaft mit der Stadt Schwetzingen.
  2. Der von der Stadt Schwetzingen vorgeschlagene Text für die Urkunde zur Verpartnerung der beiden Städte Schrobenhausen und Schwetzingen wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. 13. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Baugebiets "Am Schlosskeller" in Sandizell; Feststellungsbeschluss nach § 5 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Stadtrates 26.09.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat stellt gem. § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Büro Stadtplanung Augsburg ausgearbeitete 13. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom März 2016 mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 08.11.2016 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schrobenhausen dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gem. § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Innenstadtumgestaltung Ausschreibung und Vergabe des zweiten Bauabschnittes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Stadtrates 26.09.2017 ö beschließend 5

Beschluss

1.) Die Freigabe zur Ausschreibung des 2. Bauabschnittes wird erteilt.
2.) Der Bürgermeister wird zur Vergabe der Leistungen ermächtigt, sofern sich diese im Rahmen der erwarteten Kosten bewegen und der Maßnahmenbeginn durch den Zuschussgeber bewilligt wurde.
3.) Im Haushalt 2018 werden die benötigten Mittel in Höhe von 2.150.000,- € bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten: SR Dr. Mahl und SR Spreitzer SR Dr. Mahl betonte, dass sich sein NEIN nicht gegen die grundsätzliche Weiterführung der Baumaßnahme richte, sondern ausschließlich darauf beruhe, dass sich seines Erachtens in der Planung zu wenig Grünflächen befänden.

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6. Sanierung des Geh- und Radwegen am Kreisel Steingriff und in der Pöttmeser Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Stadtrates 26.09.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Der Antrag der SPD Fraktion vom 25.09.2017 soll weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten: SR'e Koppold, Schalk, Reisner, Spreitzer, Mahl, Dietenhauser, Baierl, Englert, Hartmann, Kauderer, Plöckl, Siegl, Vogl, Eberle, Winter, Fuchs, Stephan SR Mühlpointner hat nicht abgestimmt, da er erst zum Schluss des TOP´s anwesend war.

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7. EU-weite Ausschreibung von Dienstleistungen des Bestattungswesens sowie Gebäudereinigungsleistungen im Wege des Offenen Verfahrens (§ 15 VgV) - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Stadtrates 26.09.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der Auftrag für die Dienstleistungen des Bestattungswesens in Schrobenhausen wird zu einem Angebotspreis von 136.297,84 € p.a. an die Fa. Josefa Amann, Schrobenhausen erteilt.
Der Auftrag für die Reinigung der Friedhofsgebäude wird zu einem Angebotspreis von 14.904,75 € p.a. an die Fa. Josefa Amann, Schrobenhausen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Stadtrates 26.09.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erlässt auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 2 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020 -1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17 a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Schrobenhausen vom 07.02.2017:
§ 1
§ 14 Absatz 1 Buchstabe d der Satzung erhält folgende Fassung:
„d) Familienwahlgrabstätten        Länge 2,20 m, Breite 1,80 m bis 2,00 m“
§ 2
§ 19 Absatz 1 Satz 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

„Die Errichtung von Grabmalen (Grabsteine, Stelen sowie Liegesteinen) und sonstigen baulichen Anlagen (z. B. Grabplatten) oder deren Änderung bedarf – unbeschadet sonstiger Vorschriften – der Erlaubnis der Stadt Schrobenhausen.“
§ 3
§ 21 der Satzung erhält folgende Fassung: 
  1. „Die Grabmale dürfen folgende Ausmaße nicht überschreiten
  1. Bei Kinderreihengrabstätten        Höhe 0,80 m, Breite 0,50 m
  2. Bei Reihengräbern                Höhe 1,20 m, Breite 1,00 m
  3. Einzelwahlgrabstätten        Höhe 1,20 m, Breite 1,00 m
  4. Familienwahlgrabstätten        Höhe 1,50 m, Breite 2,00 m
  5. Bei Urnenerdgrabstätten        Höhe 0,80 m, Breite 0,50 m
(2)        Stehende Grabsteine und Grabstelen (säulenartige Grabmale) dürfen folgende Ausmaße nicht überschreiten:
  1. Bei Einzelwahlgrabstätten                Höhe 1,50 m
  2. Bei Familienwahlgrabstätten                Höhe 1,60 m
  1. Bei Grabkreuzen aus Holz oder Schmiedeeisen sind folgende Maße einzuhalten:
  1. Höhe einschließlich Sockel        1,80 m
  2. Die Sockel müssen folgende Maße einhalten:
Höhe max. 0,40 m; Breite max. 0,60 m; Stärke max. 0,25 m
  1. Der Schriftsockel darf nicht breiter als die Ausladung des Kreuzes sein
  1. Die Anbringung einer Grabplatte ist grundsätzlich zulässig, wenn die Grababdeckung nicht mehr als 2/3 der Grabfläche überschreitet.“
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 44. Sitzung des Stadtrates 26.09.2017 ö beschließend 9

Beschluss

Bei der Fraktion „Freie Wähler“ ergeben sich folgende Änderungen:
SR Harald Reisner wird zum ständigen Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.
Die Ausschussvertretung wird als Gruppenvertretung bestellt:
Haupt- und Finanzausschuss:
1. Vertreter:                                SR Dr. Günther Schalk
2. Vertreter:                                SR Werner Lemal
Bau- und Umweltausschuss:
1. Vertreter:                                SR Rudolf Koppold
2. Vertreter:                                SR Harald Reisner
Rechnungsprüfungsausschuss:
1. Vertreter:                                SR Rudolf Koppold
2. Vertreter:                                SR Werner Lemal

Bei der Fraktion „CSU“ ergeben sich folgende Änderungen:
Haupt- und Finanzausschuss:
2. Vertreter:                                SR Markus Kauderer
Bau- und Umweltausschuss:
3. Vertreter:                                SR Markus Kauderer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 08:42 Uhr