Datum: 19.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes und eines Schnellimbissrestaurants auf den Flurnummern 338, 336/3 und 336/5 TF, Gemarkung Mühlried
3 Sachstandsinformation zu den Straßenbauprojekten sowie dem Hochwasserschutz
4 Aufhebung des Beschlusses 578/6, Stadtratssitzung vom 28.11.2017
5 Aufhebung des Beschlusses 578/7, Stadtratssitzung vom 28.11.2017
6 Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Änderung der Unternehmenssatzung; Stellvertreterregelung
7 Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Änderung der Unternehmenssatzung; Änderungssatzung
8 Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Wirtschaftsplan 2018

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 1
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2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes und eines Schnellimbissrestaurants auf den Flurnummern 338, 336/3 und 336/5 TF, Gemarkung Mühlried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes und eines Schnellimbissrestaurants das gemeindliche Einvernehmen nicht, da es sich bei dem Lebensmittelmarkt um einen im Gewerbegebiet unzulässigen großflächigen Einzelhandelsbetrieb handelt und eine atypische Fallgestaltung nicht erkennbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Sachstandsinformation zu den Straßenbauprojekten sowie dem Hochwasserschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö informativ 3
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4. Aufhebung des Beschlusses 578/6, Stadtratssitzung vom 28.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Beschluss 578/6 der Stadtratssitzung vom 28.11.20127 wird wegen Rechtswidrigkeit, gem. Stellungnahme des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Aufhebung des Beschlusses 578/7, Stadtratssitzung vom 28.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Der Beschluss 578/7 der Stadtratssitzung vom 28.11.2017 wird wegen Rechtswidrigkeit eines Teilbeschlusses aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Änderung der Unternehmenssatzung; Stellvertreterregelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und beauftragt die Verwaltung die vorgetragenen Möglichkeiten kommunalrechtlich prüfen zu lassen, sowie anschließenden mit neuem Vorschlag wieder im Gremium zu erscheinen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten: SR'e Prof. Dr. Englert, Dr. Hartmann, Kauderer, Siegl, Vogl, Eberle, Soier, Winter, Prof. Dr. Fuchs, Dr. Stephan

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7. Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Änderung der Unternehmenssatzung; Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat erlässt im Hinblick auf die am 28.11.2017 gefassten Beschlüsse 1 bis 4 nachfolgende Satzung:
Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl.  S. 335) erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Schrobenhausen“ der Stadt Schrobenhausen vom 25.10.2011, zuletzt geändert mit Satzung vom 26.04.2016
§ 1
Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen vom 25.10.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 26.04.2016, wird wie folgt geändert:
1.        In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird nach den Worten „zu erlassen,“ das Wort „diese“ eingefügt.
2.        § 6 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Neben den gesetzlichen Weisungsrechten kann der Stadtrat den Verwaltungsratsmitgliedern zur Verwendung des Jahresgewinns, der Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt Schrobenhausen und zum Verkauf von Gewerbegrundstücken Weisung erteilen.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Schrobenhausen, den 19.12.2017

Dr. Karlheinz Stephan
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Wirtschaftsplan 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö informativ 8
Datenstand vom 04.04.2019 08:44 Uhr