Datum: 30.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konferenzgebäude der Firma Bauer
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Innenstadtumgestaltung - Evaluierung des Bauabschnitts 1 und Ausblick
3 Windenergieanlagen der Bürger-Energie-Genossenschaft
4 Klimaschutzteilkonzept - klimagerechtes Flächenmanagement und umfassende Mobilität
5 Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Erlass eines Betrauungsaktes
6 Erweiterung Kindergarten Taka-Tuka-Land - Auftragsvergabe
7 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung
8 Vorstellung des Streetworkers für die Stadt Schrobenhausen
9 Errichtung eines Waldorfkindergartens in Schrobenhausen
10 Erlass einer Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung)
11 Erlass einer Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen
12 Anfrage gem. §32 GeschO von SR Dr. Schalk
13 Anfrage gem. §32 GeschO von SR'e Siegl und Vogl

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Innenstadtumgestaltung - Evaluierung des Bauabschnitts 1 und Ausblick

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Umgriffs der Innenstadtumgestaltung in der Bartengasse im Bereich der Gebäude Lenbachstraße 24 und 26 (zwischen Lenbach Lounge und dem ehemaligen Möbelgeschäft Schöpf) um ca. 170 m². Die hierfür zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 70.000,-- € werden entsprechend bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die SRte Koppold, Reisner und Berger.

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3. Windenergieanlagen der Bürger-Energie-Genossenschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Beschluss 1
Der Stadtrat spricht sich grundsätzlich positiv für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gebiet des Hagenauer Forsts aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten: SR'e Koppold, Reisner, Berger, Mühlpointner, Baierl, Dr. Hartmann, Kauderer, Plöckl, Siegl, Vogl, Soier, Winter, Prof. Dr. Fuchs

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4. Klimaschutzteilkonzept - klimagerechtes Flächenmanagement und umfassende Mobilität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Die beiden Klimaschutzteilkonzepte werden anstatt des angedachten Energienutzungsplans erstellt. Der Stadtrat beschließt die Klimaschutzteilkonzepte „klimagerechtes Flächenmanagement“ und „klimafreundliche Mobilität“ in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Bayerstorfer war zur Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

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5. Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Erlass eines Betrauungsaktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö beschließend 5
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6. Erweiterung Kindergarten Taka-Tuka-Land - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö beschließend 6

Beschluss 1

1.        Die Stadt Schrobenhausen erteilt der Fa. Rinauer aus Schrobenhausen den Auftrag für die Elektroarbeiten. Die Gesamtauftragssumme beträgt 77.486,49 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR'e Eikam, Dr. Hartmann, Siegl waren nicht im Sitzungssaal anwesend.

Beschluss 2

2.        Die Stadt Schrobenhausen erteilt der Fa. Strebhardt aus Neuburg a.d. Donau den Auftrag für die Spenglerarbeiten. Die Gesamtauftragssumme beträgt 16.271,47 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR'e Eikam und Dr. Hartmann waren nicht im Sitzungssaal anwesend.

Beschluss 3

3. Die Stadt Schrobenhausen erteilt der Fa. Dick aus Reichertshausen den Auftrag für die Arbeiten Schreiner Fassade. Die Gesamtauftragssumme beträgt 62.644,58 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR'e Eikam und Dr. Hartmann waren nicht im Sitzungssaal anwesend.

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7. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö beschließend 7

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Bündelausschreibung 2020-2022 die Beschaffung von
100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Dr. Hartmann war nicht im Sitzungsaal anwesend.

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8. Vorstellung des Streetworkers für die Stadt Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö informativ 8
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9. Errichtung eines Waldorfkindergartens in Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Stadtratssitzung zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Nein: SR Yürekli SR Eikam SRin Schwarzbauer SR Bayerstorfer SR Spreitzer SR Hartmann SR Siegl SR Soier Erster Bgm. Dr. Stephan

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10. Erlass einer Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erlässt folgende Verordnung:
Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde
(Hundehaltungsverordnung)
Die Stadt Schrobenhausen erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2017 (GVBl. S. 388), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Anleinpflicht, Gebote, Verbote
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ausnahmen
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 In-Kraft-Treten; Geltungsdauer
§ 1
Anleinpflicht, Gebote, Verbote
(1) Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden. Die Regelungen in sonstigen Vorschriften über das Mitführen von Hunden bleiben unberührt.
(2) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit sind Kampfhunde auf allen Wegen, Straßen und Plätzen, große Hunde nach § 2 Abs. 2 hingegen nur innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu jeder Tages- und Nachtzeit stets an einer reißfesten Leine von höchstens 150 cm Länge zu führen. Die Leine muss an einem schlupfsicheren Halsband oder einem schlupfsicheren Geschirr angelegt sein, aus dem ein selbständiges Entweichen des Hundes ausgeschlossen ist.
(3) Die Person, die allgemein einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.
(4) Von Kinderspielplätzen, Kindergärten, Schulanlage und Friedhöfen sind Kampfhunde und große Hunde fernzuhalten; auch ein Mitführen dieser Hunde an der Leine ist in diesen Bereichen nicht gestattet.

§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Die Eigenschaft als Kampfhund im Sinne des § 1 dieser Verordnung ergibt sich aus Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-I) in der jeweils gültigen Fassung.
Unabhängig davon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.
(2) Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.
§ 3
Ausnahmen
Von § 1 Abs. 2 sind ausgenommen:
  1. Blindenführhunde
  2. Diensthunde der Polizei, des Strafvollzuges, des Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung und der Bundeswehr im Einsatz;
  3. Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind;
  4. Hunde, welche die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst eingesetzt sind sowie
  5. im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
  1. entgegen § 1 Abs. 2 einen Kampfhund oder einen großen Hund mit sich führt, ohne ihn an einer vorschriftsmäßigen Leine zu halten;
  2. entgegen § 1 Abs. 3 einen Kampfhund oder einen großen Hund von einer Person ausführen lässt, welche nicht in der Lage ist, den Hund körperlich zu beherrschen;
  3. entgegen § 1 Abs. 4 einen Kampfhund und großen Hund auf Kinderspielplätzen, Kindergärten, Schulanlagen und Friedhöfen mit sich führt;
Die Höhe der Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Begehung 5 bis 1.000 €, bei fahrlässiger Begehung 5 bis 500 €. Zur Verfolgung und Ahndung ist die Stadt Schrobenhausen zuständig.
§ 5
In-Kraft-Treten; Geltungsdauer
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Diese Verordnung gilt 20 Jahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: SR Koppold SR Dr. Schalk SR Reisner SR Bayerstorfer SR Yürekli SR Eikam SRin Schwarzbauer SR Dr. Hartmann SR Kauderer SR Plöckl Während der Beratung und Abstimmung war SR Siegl nicht im Sitzungssaal anwesend.

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11. Erlass einer Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Stadt Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö beschließend 11

Beschluss

Aufgrund eines Antrags zur Geschäftsordnung wird der Tagesordnungspunkt zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, mit dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen nachzuverhandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: SR Dr. Fuchs

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12. Anfrage gem. §32 GeschO von SR Dr. Schalk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö informativ 12
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13. Anfrage gem. §32 GeschO von SR'e Siegl und Vogl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 30.01.2018 ö informativ 13
Datenstand vom 04.04.2019 08:45 Uhr