Datum: 12.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulungsraum der FFW Schrobenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Schrobenhausen
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
2 Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung eines Gebietes zur Realisierung von Ausgleichsflächen im Bereich der Kleingartenanlage am Gabesbach; Information zum Normenkontrollantrag
3 Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Containeranlage zur Unterbringung von max. 60 Asylbewerbern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1751 Gemarkung Schrobenhausen, Bürgermeister-Götz-Straße 46
4 Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung eines Gebietes zur Realisierung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - "Neuordnung Gritscheneck"
5 Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen, Augsburger Straße; neuerlass und Ergänzung der städtebaulichen Maßnahmen
6 Sanierung Kindergarten Taka-Tuka Altbau

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift wurde genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung eines Gebietes zur Realisierung von Ausgleichsflächen im Bereich der Kleingartenanlage am Gabesbach; Information zum Normenkontrollantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.06.2015 ö beschließend 4
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2019 ö informativ 2
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3. Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Containeranlage zur Unterbringung von max. 60 Asylbewerbern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1751 Gemarkung Schrobenhausen, Bürgermeister-Götz-Straße 46

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2019 ö beschließend 4
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung eines Gebietes zur Realisierung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - "Neuordnung Gritscheneck"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 HochwasserschutzG II vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) beschließt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
Vorkaufsrechtsatzung „Neuordnung Gritscheneck“

§ 1 Zweck der Satzung
Der Stadtrat hat am 22.10.2019 beschlossen, einen Verkehrsentwicklungsplan mit eingehender Bürgerbeteiligung für das gesamte Stadtgebiet Schrobenhausen zu erstellen.
Ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt ist nach wie vor das sog. „Gritscheneck“. Hier treffen drei hochfrequentierte Straßen aufeinander, in deren Mittelpunkt sich die St. Salvator Kirche und die Gritschenbrauerei befinden.
Die Flächen zur Neugestaltung für Verkehrsanlagen, Freiflächengestaltung, Stellplätzen u.a. sollen künftig über eine Vorkaufsrechtsatzung gesichert werden.
§ 2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Fl.Nr. 322, 322/24, 343, 344 (Teilfl.), 347, 349, 350, 351, 352, 353/3, 358 der Gemarkung Schrobenhausen
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Besonderes Vorkaufsrecht
Der Stadt Schrobenhausen steht in dem unter § 2 bezeichneten Geltungsbereich ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.
Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadt Schrobenhausen den Abschluss eines Kaufvertrages über das Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schrobenhausen, den
Stadt Schrobenhausen

Dr. Stephan
Erster Bürgermeister


Ausfertigungsvermerk:
Die Satzung ist identisch mit der am 12.11.2019 durch den Bau –und Umweltausschuss beschlossenen Satzung.

Siegel

Bekanntmachungsvermerk:
Ortsüblich bekanntgemacht durch
Amtsblatt Nr. … vom …
Anschlag an den Amtstafeln am …

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen, Augsburger Straße; neuerlass und Ergänzung der städtebaulichen Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.06.2015 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2019 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt vorstehende städtebauliche Maßnahmenkonzeption und erneuert den Beschluss der Vorkaufssatzung auf der Grundlage der vorstehenden Zielsetzungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den erneuten Satzungsbeschluss im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB erneut rückwirkend bekannt zu machen (§ 214 Abs. 4 BauGB).
Satzung:
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 HochwasserschutzG II vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) beschließt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
§ 1 Zweck der Satzung
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Schrobenhausen ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen zu.
Der Stadtrat hat sich durch Beschluss am 18.05.2010 für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung vorrangig im Innenbereich ausgesprochen. Die Stadt Schrobenhausen plant daher die langfristige Sicherung und Entwicklung von Wohnbauflächen im Zentralbereich, um den im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gerecht zu werden.
Da sich die Flächen nicht im öffentlichen Eigentum befinden, soll zur Sicherung einer ganzheitlichen Umsetzung des Grundstückes und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das Vorkaufsrecht für das private Grundstück zugunsten der Stadt Schrobenhausen gesichert werden.
Die Sicherung dient dem Zweck der Realisierung der vorstehenden städtebaulichen Maßnahmenkonzeption und Zielvorstellungen.
§ 2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Besonderes Vorkaufsrecht
Der Eigentümer des unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücks ist verpflichtet, der Stadt Schrobenhausen den Abschluss eines Kaufvertrages über das Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 25.06.2015 in Kraft.


Schrobenhausen, den
STADT SCHROBENHAUSEN

Dr. Stephan
1. Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:
Die Satzung ist identisch mit der am 12.11.2019 durch den Bau –und Umweltausschuss beschlossenen Satzung.

Siegel

Bekanntmachungsvermerk:
Ortsüblich bekanntgemacht durch
Amtsblatt Nr. … vom …
Anschlag an den Amtstafeln am …

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Sanierung Kindergarten Taka-Tuka Altbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen beschließt die Sanierung des Leitungsnetzes Heizung und Sanitär im Altbau des Kindergartens Taka-Tuka-Land als Aufputzvariante. Das bestehende Netz wird stillgelegt. Die dafür nötigen Architektur- und Fachplanungsbüros sind seitens der Verwaltung zu beauftragen. Es wird ein Budget i.H.v. 235.000,- € zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2020 08:38 Uhr