Bebauungsplan "Eichtalweg"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichtalweg“, Gemarkung Drößling, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen im Bereich südlich des Eichtalwegs im Ortsteil Drößling.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 10.07.2018 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand vom 23.07.2018 bis zum 14.08.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.07.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 14.08.2018 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Eichtalweg“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 18.09.2018). Die Abwägung vom 18.09.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Eichtalweg“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 18.09.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Eichtalweg“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2018 15:23 Uhr