Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Bauort: Fl.Nr. 895/4, Graf Toerring-Straße, Gemarkung Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr.60/2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.11.2018 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.895/4 der Gemarkung Oberalting-Seefeld mit einer Größe von 772 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans, Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt.

Derzeit ist das Grundstück mit einem älteren, etwas kleineren Wirtschaftsgebäude bebaut, welches im Rahmen des Bauantrags zum Abriss vorgesehen ist. Auf dem Grundstück lastet zugunsten des Überliegers eine Bepflanzungs- und Bebauungsbeschränkung der Höhe nach, in Form einer Dienstbarkeit. Die eingereichte Planung des Bauantrags trägt dem Rechnung.  Weiterhin musste der Bauherr seine Planungen an den Umstand anpassen, dass die Abstandsflächen des benachbarten Wohnhauses Graf-Toerring-Straße 3 auf sein Grundstück fallen, und dieser Grundstücksteil für ihn nicht überbaubar ist. Daher wurde der Baukörper mit seinem traufständigen Teil etwas von der Straße abgerückt.

Gegenstand des Bauantrags ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und zwei Garagen. Das Wohnhaus besteht aus zwei Teilen. Einem gibelständigen, zweigeschossigen Teil in den Abmessungen 15,00 m x 8,80 m und einem trauseitig stehendem, eingeschossigen Teil in den Abmessungen 13,50 m x 8,50 m. Somit ergibt sich eine GR von 247 m², bezogen auf das Grundstück mithin eine GRZ von 0,32. Die Wandhöhe ist geplant mit 7,75 m im zweigeschossigen Teil und 4,65 m im eingeschossigen Teil. Die Wandhöhe von 7,75 m ergibt sich nur im Eingangsbereich an der nördlichen Gebäudeecke, weil der Hangverlauf des Grünstreifens vor dem Haus, der zum Straßengrundstück gehört, einen natürlich abfallenden Verlauf nach Norden vorgibt. Die Firsthöhe beträgt bei einer Dachneigung zwischen 28 und 30 Grad für den zweigeschossigen Teil 10,90 m und für den eingeschossigen Teil 6,90 m. Sie bleibt damit 1,00 m unter der Firsthöhe des unmittelbaren Nachbarhauses Graf-Toerring-Straße 3 (vgl. Eingabplan).

Die Doppelgarage soll mit einem begrünten Flachdach in den Hang versetzt ausgeführt werden. Der Stauraum vor der Garage beträgt 5,00 m zzgl. im Mittel nochmals 5,00 m des Grünstreifens  aus dem Straßengrund. Auch bei der Einzelgarage beträgt der Abstand ca. 6,00 m zur Straßenbegrenzungslinie.

Ziel der Eingabeplanung ist das historisch gewachsene Ortsbild der Graf-Toerring-Straße möglichst zu erhalten und nicht zu verändern.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Verwaltung schlägt vor, zum Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen zu erteilen.


Anlagen:
  • Eingabepläne
  • Anschreiben und Fragen zum Antrag auf Vorbescheid
  • Anschreiben des Bauherrn

Beschlussvorschlag

  1. Der Bauauschuss erteilt das Einvernehmen für das Vorhaben hinsichtlich seiner Abmessungen in Länge und Breite von 15,00 m x 8,80m sowie 13,50 mx 8,5 m, wie in den Zeichnungen dargestellt, sowie einer Grundfläche von 247 m² (GR 0,32).

  1. Der Bauauschuss erteilt das Einvernehmen hinsichtlich der straßenseitigen Wandhöhen von 7,75m und 4,65 m sowie den in den Eingabeplänen zum Antrag auf Vorbescheid dargestellten Firsthöhen.

  1. Der Bauauschuss erteilt das Einvernehmen hinsichtlich der Dachform (Satteldach, mindestens 25 Grad bis maximal 35 Grad) und der Firstrichtungen wie in den Eingabeplänen zum Antrag auf Vorbescheid dargestellt.

Beschluss

  1. Der Bauauschuss erteilt das Einvernehmen für das Vorhaben hinsichtlich seiner Abmessungen in Länge und Breite von 15,00 m x 8,80m sowie 13,50 mx 8,5 m, wie in den Zeichnungen dargestellt, sowie einer Grundfläche von 247 m² (GR 0,32).

  1. Der Bauauschuss erteilt das Einvernehmen hinsichtlich der straßenseitigen Wandhöhen von 7,75m und 4,65 m sowie den in den Eingabeplänen zum Antrag auf Vorbescheid dargestellten Firsthöhen.

  1. Der Bauauschuss erteilt das Einvernehmen hinsichtlich der Dachform (Satteldach, mindestens 25 Grad bis maximal 35 Grad) und der Firstrichtungen wie in den Eingabeplänen zum Antrag auf Vorbescheid dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2019 09:46 Uhr