1. Änderung des Bebauungsplanes "Drozzastraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB durchzuführen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung eines zusätzlichen Baufeldes für ein Wohngebäude im Bereich der Drozzastraße in Drößling. Die Planung stellt eine angemessene und sinnvolle Maßnahme der Nachverdichtung dar.

Nach Billigung des Bebauungsplanentwurfes kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“ in der Fassung vom 04.12.2018 , bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 14:54 Uhr