Bebauung Spitzstraße; Alternative Möglichkeit der Bebauung durch das SeefeldBau Kommunalunternehmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Vorstand des SeefeldBau Kommunalunternehmens wird zur Sitzung berichten.

Sitzungsverlauf

Die Vertreter des SeefeldBau Kommunalunternehmens (SeeKU) erläutern dem Gremium, wie eine Bebauung des Grundstückes an der Spitzstraße unter Regie des SeeKU erfolgen könnte.

Die Vorteile lägen insbesondere darin, dass Grundstück und Gebäude dauerhaft im Eigentum der Gemeinde verbleiben würden, die Gemeinde allein Einfluss auf Mietpreise und Belegung hätte sowie weitreichende Fördermöglichkeiten und günstige Kommunalkredite über das Wohnbauförderungsprogramm „Wohnungspakt Bayern“ in Anspruch genommen werden könnten. Da das Wohnbauförderungsprogramm an günstige Mietpreise gekoppelt ist (lt. SeeKU ca. 10 €/qm Wohnfläche möglich), könnten insbesondere Geringverdiener von der Schaffung bezahlbaren Wohnraumes profitieren. Da das derzeitige Förderprogramm am 31.12.2019 endet, müssten Anträge auf Fördermittel zeitnah gestellt werden.

Zu berücksichtigen ist andererseits, dass die Gemeinde im Falle einer Projektabwicklung über das SeeKU auch langfristig für Bewirtschaftung, Verwaltung und Instandhaltung der Gebäude zuständig wäre. Hierfür müssten entweder entsprechende Verwaltungsstrukturen innerhalb des SeeKU geschaffen oder eine externe Hausverwaltung beauftragt werden.

Alternativ zur Bebauung des Grundstücks unter Regie des SeeKU steht weiterhin ein genossenschaftliches Wohnbauprojekt zur Diskussion.

Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates erfolgen.

Datenstand vom 18.06.2019 16:48 Uhr