1. Änderung des Bebauungsplanes "Drozzastraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“, Gemarkung Drößling, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung eines zusätzlichen Baufeldes für ein Wohngebäude im Bereich der Drozzastraße in Drößling. Die Planung stellt eine angemessene und sinnvolle Maßnahme der Nachverdichtung dar.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 22.01.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 01.02.2019 bis zum 05.03.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.01.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.03.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 07.05.2019). Die Abwägung vom 07.05.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 07.05.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße “ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2019 16:48 Uhr