Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 2"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 2“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Planungsziel ist eine Ersetzung der bisher im Bereich Roseggerstraße geltenden Bebauungsplansatzungen aus den 70er Jahren, die zu großen Teilen überholt sind, vom tatsächlichen baulichen Bestand abweichen und nur noch eingeschränkt vollziehbar sind. Durch die Neuüberplanung soll eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, welche der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation sowie den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht wird. Im Zuge der Planung soll zudem geprüft werden, ob und in welchen Bereichen Nachverdichtungspotentiale bestehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 06.11.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 19.11.2018 bis zum 21.12.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.11.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 21.12.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes (Festsetzungen zum Immissionsschutz) ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen verkürzt werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf sind entsprechend markiert.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 07.05.2019). Die Abwägung vom 07.05.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 2“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 07.05.2019, bestehend aus Satzung und Begründung mit Anlagen .

4.        Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2019 16:48 Uhr