6. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte - Teil Nord" (Martin-Luther-Haus); Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 06.11.2018 die Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Teilbereich 1 - Gemeinbedarfsflächen) und § 13b BauGB (Teilbereich 2 - Wohngebietsflächen) beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemäßigte Nachverdichtung und Ortsabrundung im Bereich der Ulrich-Haid-Straße am nordwestlichen Ortsrand von Seefeld. Neben der Ergänzung eines zusätzlichen Wohnhauses soll insbesondere der langfristige Erhalt des Gemeindehauses der Evangelischen Kirche (Martin-Luther-Haus) durch dessen Sanierung und Aufstockung gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 19.03.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 30.04.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 30.04.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes sowie infolge von Unklarheiten in Bezug auf die Verfahrensabwicklung wird vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung zu wiederholen. Dabei soll nochmals explizit darauf hingewiesen werden, dass der Bebauungsplan für den Teilbereich 1 (Gemeinbedarfsflächen) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und für den Teilbereich 2 (Wohngebietsflächen) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB abgewickelt wird.

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 02.07.2019 sind zur besseren Übersichtlichkeit farblich markiert.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 02.07.2019). Die Abwägung vom 02.07.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-H aus) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 02.07.2019, bestehend aus Satzung und Begründung.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a und § 13b i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a und § 13b i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2019 15:02 Uhr