Abbruch Stampfgasse 5-7 Oberalting; Überlegungen zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Der derzeitige Stand der Arbeiten ist das Entkernen des Gebäudes Stampfgasse 5. Im Anschluss daran erfolgt die Durchführung der Ausschreibung der Abbrucharbeiten. Der Abbruch ist für die Zeit November/Dezember 2019 vorgesehen
Im gleichen Zug soll auch der Gebäudekomplex Stampfgasse 7 abgebrochen werden. Die derzeitigen Mieter der Garagen wurden bereits informiert.
Es entsteht somit eine Baulücke auf dem ca. 2.000 m² großen, zentral gelegenen Grundstück.
Eine Bebauung kann nach §34 BauGB erfolgen, somit ist die Entwicklung eines neuen Bebauungsplanes nicht erforderlich. Es ist nun zu überlegen, in welcher Form eine neue Bebauung erfolgen soll.
Aufgrund der Verlängerung des Bayerischen Wohnungspaktes zu Schaffung von vergünstigtem Mietwohnraum könnte hier eine Baumaßnahme der Gemeinde selbst, unter Inanspruchnahme der staatlichen Fördermittel erfolgen.
Um die Realisierung bald zu ermöglichen, könnte das SeeKU in einem Projektentwicklungsplan Vorschläge erarbeiten und diese dem Gemeinderat zur weiteren Diskussion vorlegen.
Daher bittet die Verwaltung das Gremium um eine Diskussion zum weiteren Vorgehen, um die dann erforderlichen Schritte einleiten zu können.

Sitzungsverlauf

Es wird angeregt, vor einer Neubebauung zunächst die bereits vorliegenden Pläne des Architekten Hesselberger zu sichten. Eine Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Förderungen des Wohnungsbau-Förderprogrammes und die Herstellung von vergünstigtem Wohnraum wird allgemein befürwortet.
Das Seefelder Kommunalunternehmen soll das weitere Vorgehen diskutieren und Vorschläge entwickeln. Die Anwohner der Stampfgasse sollen in dem Verfahren eingebunden werden. Ein Abriss wird befürwortet, soll aber aufgrund evtl. Förderfähigkeit im Zusammenhang mit einem zukünftigen Förderantrag für eine Neuerrichtung erfolgen.

Beschluss

Das Seefelder Kommunalunternehmen soll das weitere Vorgehen diskutieren und Vorschläge entwickeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2019 15:02 Uhr