In der Sitzung des Gemeinderates vom 02.07.2019 wurde dieser Top verschoben, da zunächst eine Information der Anwohner durchgeführt werden sollte. Die Informationsveranstaltung fand am 17.07.2019 in Drößling statt. Über den Verlauf der Veranstaltung wird in der heutigen Sitzung berichtet.
Der Sachstand stellt sich wie folgt dar:
Wie in der vorletzten Sitzung des Gemeinderates angesprochen, besteht die Möglichkeit zur Errichtung eines Gehweges entlang der Ortsdurchfahrt Drößling (ST 2070). Die Errichtung eines Gehweges ist auch Voraussetzung für die Installation einer Lichtzeichenanlage, da eine deutliche Verbesserung zum Schutz der Anwohner und Fußgänger erreicht werden muss.
Die Verwaltung hat mittlerweile die Regierung von Oberbayern (Reg. v. Obb.) und das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln kontaktiert. Die Reg. v. Obb. konnte uns leider keine Förderung in Aussicht stellen, anders jedoch das ALE. Hier gibt es den Fördertopf „Dorferneuerung“. Über dieses Programm lassen sich bis zu 60 % der anrechenbaren Kosten, unabhängig von der Finanzkraft der Kommune, fördern, wenn das Projekt in das Programmschema passt.
Eine erste Überprüfung durch das ALE fiel positiv aus. Da dieses Programm aber in diesem Jahr letztmalig angeboten wird, muss die Konkretisierung der Maßnahme schnellstmöglich weiter vorangebracht werden, um noch in das Programm aufgenommen werden zu können. Drei wichtige Voraussetzungen sind:
- Beschluss des Gemeinderates zur Durchführung der Maßnahme
- Erstellen einer Entwurfsplanung mit Kostenermittlung
- Grunderwerb von Flächen, die noch im Privateigentum sind, damit auch dieser Teil noch mit in der Förderung aufgenommen werden kann. Betroffen ist das Flurstück 26/0 Gem. Drößling mit ca. 17qm um den Begegnungsverkehr in diesem Bereich sicherzustellen.
Der Beschluss zur Durchführung der Maßnahme liegt hiermit zur Abstimmung vor.
Für die zweite Voraussetzung hat die Verwaltung bereits mit dem Ingenieurbüro Renner GmbH aus Planegg verhandelt, welches in der Lage ist, uns die geforderte Entwurfsplanung mit Kostenermittlung zeitnah zur Verfügung zu stellen, damit die erforderlichen Mittel im HH 2020 berücksichtigt werden können.
Um die dritte Voraussetzung umzusetzen, bittet die Verwaltung das Gremium um die Beauftragung, die Verhandlungen durchzuführen.