Entwicklungsflächen am Oberfeld zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen (Sport- und Freizeitflächen, Gewerbeerweiterung); Aktualisierte Detailplanung und Kostenermittlung, Abstimmung der weiteren Schritte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die bislang ungenutzten Freiflächen zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen sollen wie schon seit längerem geplant zum Teil als Sport- und Freizeitflächen (Kleinspielfeld TSV, Skaterplatz, Basketballplatz, Fläche für die Landjugend), zum Teil als gewerbliche Erweiterungsflächen (Bauunternehmung Dosch) entwickelt werden.

Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 bereits die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Bevor das Bebauungsplanverfahren fortgesetzt und die erforderlichen Planungsleistungen beauftragt werden können, sind gemäß den bisherigen Beschlüssen und Beratungen des Gemeinderates jedoch zunächst folgende weitere Schritte voraussetzend:
  • Aktualisierung und Konkretisierung der Planung, insbesondere Ermittlung der zu erwartenden bau- und planungsbedingten Mehrkosten, die infolge der erforderlichen Verschiebung des Kleinspielfeldes zum Zwecke der GE-Erweiterung entstehen
  • Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Regelung der Mehrkostenübernahme durch den Kostenverursacher (Vorhabenträger der Gewerbeerweiterung)
 
Mittlerweile liegt eine aktualisierte und konkretisierte Detailplanung inkl. Kostenermittlung des Planungsbüros Treiber vor.

Durch die Verschiebung der Sport- und Freizeitnutzungen zugunsten der Gewerbeerweiterung (erhöhter Aufwand bei den Erdarbeiten) und durch die zeitliche Verzögerung des Projektes (allgemeine Baukostensteigerung) ist demzufolge mit folgenden Mehrkosten zu rechnen:

Neue Variante „F“ mit Hangsicherung durch Gabionen:        862.500 €
Ursprünglich geplante Variante „C“ (2016):                        571.300 €
Mehrkosten im Vergleich zu 2016:                                291.200 €

Die Höhe der Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Gewerbeerweiterung stehen und damit dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt werden können, belaufen sich auf rund 110.000 €. Eine entsprechende Regelung zur Übernahme dieser Kosten würde im städtebaulichen Vertrag getroffen.

Weitere Einsparmöglichkeiten ergeben sich durch Inanspruchnahme von Fördermitteln des BLSV (ca. 30.000 €) sowie ggf. durch Eigenleistungsmaßnahmen, sofern möglich.
Wie sich zudem herausgestellt hat, wäre infolge der Verschiebung des Kleinspielfeldes in Richtung Hang die Errichtung einer bis zu 5m hohen Gabionenwand im nördlichen Teilbereich erforderlich, um das Gefälle dort auszugleichen (Variante „F“). Da dies sowohl aus Gründen des Ortsbildes als auch aus wirtschaftlicher Sicht (höhere Herstellungs- und Unterhaltskosten) nicht wünschenswert ist, wurde eine alternative Planungsvariante „G“ entwickelt, die eine um ca. 20.000 € kostengünstigere sowie landschafts- und ortsbildverträglichere Anböschung anstatt der Ausbildung einer Gabionenwand vorsieht. Hierzu müsste allerdings eine ca. 285 m² große Fläche des angrenzenden Grundstücks Flur Nr. 556 der Gemarkung Hechendorf erworben werden. Die Eigentümerin des Grundstücks hat sich für einen Verkauf der entsprechenden Fläche grundsätzlich verhandlungsbereit gezeigt. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Planungsvariante G weiterzuverfolgen.

Die konkreten Ergebnisse der Detailplanung und Kostenermittlung werden in heutiger Sitzung nochmals vorgestellt und näher erläutert.

Sitzungsverlauf

Nachdem durch die Landschaftsarchitektin Frau Treiber die aktualisierte Planung und konkretisierte Kostenschätzung vorgestellt wurde, auch mit Darstellung der Historie seit 2013, hat das Gremium beschlossen, diesen Top nochmals in der nächsten GR-Sitzung zu behandeln. Zuvor soll der Kostenrahmen im Finanzausschuss diskutiert werden, unter Berücksichtigung des Vergleichs der Mehrkosten zu der ursprünglichen Planung und der Kostenübernahme durch den Gewerbebetrieb. Auch die Baunebenkosten sollen dargestellt werden.

Beschluss

Dieser Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Behandlung in den Finanzausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.01.2020 12:45 Uhr