Vereidigung des ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 1

Sach- und Rechtslage

Der gewählte Bürgermeister hat gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG folgenden Diensteid zu leisten:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Die Vereidigung erfolgt durch das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied.

Sitzungsverlauf

Herr 1. Bürgermeister Kögel eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Gemeinderäte, die Zuhörer sowie die Vertreter der Presse und Verwaltung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Daraufhin nimmt GR Dr. Gasser als ältestes anwesendes Gemeinderatsmitglied Herrn Kögel den Eid gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG ab.

Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr