Gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab.
Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder haben bei der Annahmeerklärung bestätigt, zur Eidesleistung bereit zu sein. Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.
Folgende Mitglieder des Gemeinderates sind zu vereidigen:
Daxer, Arnulf CSU
Gentz, Ortwin Bündnis 90/Die Grünen – Bürgerinitiative Eichenallee
Gum, Petra Freie Wählergemeinschaft Seefeld
Kalski, Stefan CSU
Rathert, Nikolas Bündnis 90/Die Grünen – Bürgerinitiative Eichenallee
Winter, Claudia CSU
Zimmermann, Thomas Bündnis 90/Die Grünen – Bürgerinitiative Eichenallee
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.