Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 2

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab.

Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder haben bei der Annahmeerklärung bestätigt, zur Eidesleistung bereit zu sein. Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

Folgende Mitglieder des Gemeinderates sind zu vereidigen:

Daxer, Arnulf                        CSU
Gentz, Ortwin                        Bündnis 90/Die Grünen – Bürgerinitiative Eichenallee
Gum, Petra                        Freie Wählergemeinschaft Seefeld
Kalski, Stefan                        CSU
Rathert, Nikolas                Bündnis 90/Die Grünen – Bürgerinitiative Eichenallee
Winter, Claudia                CSU
Zimmermann, Thomas        Bündnis 90/Die Grünen – Bürgerinitiative Eichenallee

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Sitzungsverlauf

Herr 1. Bürgermeister Kögel nimmt den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern, Herrn Daxer, Herrn Gentz, Frau Gum, Herrn Kalski, Herrn Rathert, Frau Winter und Herrn Zimmermann den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ab.

Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr