Wahl der dritten Bürgermeisterin / des dritten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 5

Sach- und Rechtslage

Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO).

Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Art. 51 Abs.3 GO. Darin ist folgendes geregelt:

       Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen.
       Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstandes geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.
       Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültige Stimmen erhält.
       Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig.
       Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen.
       Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.
       Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Für die Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet.

Sitzungsverlauf

Die schriftlich und geheim durchgeführte Wahl bringt folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel 21, davon gültig 20.

Es fallen auf den Gemeinderat Johann Dreyer 11 Stimmen, auf den Gemeinderätin Petra Gum 9 Stimmen. Somit entfallen auf Herrn Dreyer mehr als die Hälfte der gültigen, abgegebenen Stimmen.


Beschluss

Herr Johann Dreyer ist mit 11 Stimmen zum 3. Bürgermeister der Gemeinde Seefeld gewählt. Er nimmt auf Befragung und schriftlich die Wahl an.

Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr