Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die gewählten Bürgermeister/innen haben gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG folgenden Diensteid zu leisten:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Die Eidesleistung oder das Gelöbnis entfallen, wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt werden. 

Die Vereidigung erfolgt durch den Ersten Bürgermeister.

Sitzungsverlauf

Herr 1. Bürgermeister Kögel nimmt den neu gewählten weiteren ehrenamtlichen Bürgermeistern den Eid gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG ab.

Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr