Beschlussfassung über den Fortbestand der Geschäftsordnung für die Gemeinde Seefeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 7

Sach- und Rechtslage

Die Geschäftsordnung ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der sechsjährigen Amtszeit. Sie gibt jeder Gemeinde die Chance, im Rahmen der rechtlichen Bandbreite ihre Besonderheiten zu berücksichtigen.

Geregelt werden darin insbesondere Bereiche wie:

       die Aufgabenverteilung Bürgermeister – Ausschüsse – Gemeinderat
       die Stellvertretung des Bürgermeisters
       der gesamte Geschäftsgang des Gemeinderates und der Ausschüsse

Die „endgültige“ Geschäftsordnung sollte nicht in der konstituierenden Sitzung erlassen werden, sondern erst nach ausführlicher Beratung über die möglichen Inhalte und ihren Alternativen.

Um aber bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung handlungsfähig zu bleiben, sollte die bisherige Geschäftsordnung für zunächst gültig erklärt werden.

Anlage: Bisherige Geschäftsordnung 

Beschluss

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Seefeld vom 25.06.2014, geändert mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2018, hat vorbehaltlich zu beschließender Änderungen bis zur Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung weiterhin Geltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr