Festlegung des Verfahrens für die Sitzverteilung der Ausschüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 8

Sach- und Rechtslage

Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in § 6 Abs. 1 der Geschäfts-ordnung.

Hierbei hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Für die Berechnung der Ausschusssitze gibt es drei anerkannte Berechnungsarten (d`Hondt, Hare/Niemeyer, Sainte Legue/Schepers), ein bestimmtes Verfahren ist für die Ermittlung der Sitzverteilung nicht vorgesehen.

Bisher wird zur Verteilung der Ausschusssitze in der Gemeinde Seefeld das sog. Proporz-Verfahren nach Hare/Niemeyer angewandt. Es wird vorgeschlagen, das Proporz-Verfahren nach Hare/Niemeyer weiterhin anzuwenden.

Beschluss

Um ein spiegelbildliches Abbild des Gemeinderates zu erreichen, wird die Verteilung der Ausschüsse wie bisher nach dem mathematischen Proporzverfahren nach Hare/Niemeyer vorgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr