Festlegung des Verfahrens für die Sitzverteilung der Ausschüsse
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in § 6 Abs. 1 der Geschäfts-ordnung.
Hierbei hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Für die Berechnung der Ausschusssitze gibt es drei anerkannte Berechnungsarten (d`Hondt, Hare/Niemeyer, Sainte Legue/Schepers), ein bestimmtes Verfahren ist für die Ermittlung der Sitzverteilung nicht vorgesehen.
Bisher wird zur Verteilung der Ausschusssitze in der Gemeinde Seefeld das sog. Proporz-Verfahren nach Hare/Niemeyer angewandt. Es wird vorgeschlagen, das Proporz-Verfahren nach Hare/Niemeyer weiterhin anzuwenden.
Beschluss
Um ein spiegelbildliches Abbild des Gemeinderates zu erreichen, wird die Verteilung der Ausschüsse wie bisher nach dem mathematischen Proporzverfahren nach Hare/Niemeyer vorgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr