Rechnungsprüfungsausschuss; Bestimmung eines Ausschussmitgliedes zur/zum Vorsitzenden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 11

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 103 Abs. 2 GO ist in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern aus der Mitte des Gemeinderates ein Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei bis höchstens sieben Mitgliedern zu bilden. Ein Ausschussmitglied ist zum Vorsitzenden zu bestimmen. Der Art 33 Abs. 2 GO findet keine Anwendung („Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister“).

Beschluss

Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird bestimmt:

GR Benoist

Zum Stellvertreter wird bestimmt:

GR Daxer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr