Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Seefeld für die Amtszeit 2020 - 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 7

Sach- und Rechtslage

Gemäß Artikel 45 Abs. 1 GO gibt sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung (GeschO). Nachdem der Gemeinderat in der konstituierenden Sitzung am 13.05.2020 den Fortbestand der bisherigen Geschäftsordnung - bis zum Erlass einer neuen - beschlossen hat, liegt diese nun zur Beschlussfassung vor.
Als Basis für die vorliegende Fassung, wurde die Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages herangezogen und die bestehende Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Seefeld angepasst. Eine fraktionsübergreifende Vorbesprechung fand am 06.07.2020 statt.
Neben redaktionellen Änderungen, gibt es folgende inhaltlichen Änderung:
  1. In § 8 Abs. 3 GeschO ist der neue Haupt- und Finanzausschuss als beschließender Ausschuss aufgeführt.
  2. In § 13 Abs. 2 GeschO werden die Wertgrenzen für die Aufgaben des ersten Bürgermeisters angepasst. Auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages liegen diese Werte bei dem 4- bis 5-fachen €-Wert der Einwohnerzahl bzw. darunter.
  3. Die Regelung für einen evtl. Ortssprecher ist mit aufgenommen (§ 18 GeschO).
Der Sitzungsvorlage ist zum einen die Mustergeschäftsordnung sowie die gegenübergestellte „bunte Fassung“ (grün = neu; rot = zu streichen) (Anlage 1) und die vorgeschlagene Reinschrift der Geschäftsordnung (Anlage 2) beigefügt.
Nach einer weiteren fraktionsübergreifenden Besprechung am 21.07.2020 gingen noch weitere Änderungswünsche der Fraktion Grüne/BI per Mail ein, die in der Anlage 3 beigefügt sind.

Sitzungsverlauf

Nach kurzer Diskussion wird über 3 Anträge der Fraktion Grüne/BI sowie einen modifizierten Antrag zu § 24 Abs. 3 GeschO abgestimmt. Ein kurzfristig eingereichter Antrag der Fraktion FWG bezüglich des Sitzungsendes wird nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen. Es wird aber einvernehmlich vereinbart, dass die Gemeinderatssitzungen um 22.30 Uhr enden sollen. Die vorgeschalteten Bauausschusssitzungen beginnen zukünftigen bereits um 18.45 Uhr.

Beschluss 1

Zu § 24 Tagesordnung (1):
Der erste Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Rechtzeitig eingegangene Anträge von Gemeinderatsmitgliedern setzt der erste Bürgermeister möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ist das nicht möglich, sind die Anträge in jedem Fall innerhalb von 2 Monaten auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 2

Zu § 24 Tagesordnung (2):
Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am 3. Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen (Art. 52 Abs. 1 GO). Dies umfasst auch die Stellungnahme der Verwaltung und den Beschlussvorschlag soweit Gesichtspunkte des Datenschutzes nicht entgegenstehen. Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen wird nicht bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 3

Zu § 24 Tagesordnung (3):
Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am 3. Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen (Art. 52 Abs. 1 GO). Dies umfasst auch die Stellungnahme der Verwaltung soweit Gesichtspunkte des Datenschutzes nicht entgegenstehen. Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen wird nicht bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

§ (neu) Bürgeranliegen:
(1) Vor jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung bekommen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Seefeld die Gelegenheit, Anliegen oder Fragen vorzubringen. Es dürfen dabei keine Anliegen oder Fragen vorgebracht werden, die Angelegenheiten der Tagesordnung der nachfolgenden Gemeinderatssitzung betreffen.

(2) Die Anliegen oder Fragen werden vom Vorsitzenden beantwortet. Der Vorsitzende kann Mitarbeitern der Verwaltung und anwesenden Mitgliedern des Gemeinderats das Wort erteilen. Kann in der Sitzung keine Antwort gegeben werden, wird sie zu Beginn der nächsten Sitzung vorgetragen.

(3) Die Reihenfolge der Redner ergibt sich aus der Reihenfolge der Wortmeldungen oder wird anhand einer ausgelegten Rednerliste festgelegt.

(4) Das Protokoll der Bürgeranliegen wird vom Protokoll der Sitzung getrennt.

(5) Das Vorbringen der Bürgeranliegen endet nach dem letzten Fragesteller, spätestens nach 30 Minuten.

(6) Die Teilnahme am Vorbringen der Bürgeranliegen ist für die Mitglieder des Gemeinderats freiwillig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für die Amtszeit 2020 – 2026. Die beigefügte Geschäftsordnung (Anlage 2) mit der beschlossenen Änderung ist Bestandteil des Beschlusses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:20 Uhr