Erlass einer neuen Wochenmarktsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2011 wurde eine Wochenmarktordnung für die Gemeinde Seefeld erlassen. Die Satzung gilt es neu zu fassen, da diese mittlerweile in die Jahre gekommen ist, die Rechtsgrundlagen nicht stimmen und bisher keine eigene Wochenmarktgebührensatzung vorhanden war.
Deshalb wurde die Wochenmarktordnung komplett überarbeitet und entsprechend der Gegebenheiten aktualisiert.
Die in der beigefügten Anlage enthaltene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Sitzungsverlauf

Die vorgestellte Satzung wird zur Kenntnis genommen. Es wird beantragt, die Standgebühr auf 2 €/lfdm festzusetzen. Zur Verdeutlichung in Bezug auf die Standplatzgebühr sollen die Worte „pro Markttag“ eingefügt werden.

Beschluss 1

In § 2 Abs. 2 der Wochenmarktgebührensatzung wird der Betrag auf 2 €/lfdm erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Wochenmarktsatzung einschließlich der Wochenmarktgebührensatzung sowie der Aufhebung der bisherigen Wochenmarktordnung zu.

Die in der Anlage beigefügten Satzungen mit der beschlossenen Änderung sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.10.2022 10:25 Uhr