Verkehrsberuhigter Bereich zwischen Seniorenstift Pilsensee und NSH Seefeld / Schule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Bereits in der Bauausschusssitzung vom 21.04.2020 wurde von Herrn Walliczek eine Verwirklichung eines offenen Quartiers für Senioren im Zusammenhang mit dem Bau des Seniorenstifts vorgestellt. Um einen Begegnungsort für Jung und Alt zu schaffen, soll die Idee eines verkehrsberuhigten Bereichs entlang des Seniorenheims realisiert werden. Dieser soll als Verbindung zwischen dem Seniorenheim, der Nachbarschaftshilfe und der Schule dienen.

Anders als im Beschlussvorschlag vom 06.10. ausgeführt, muss das Niveau der Gehwege auf das Niveau der Fahrbahn abgesenkt werden, da die Anschlusshöhen für das Seniorenstift ansonsten nicht umgesetzt werden könnten und der Zugang da nicht mehr barrierefrei möglich wäre. Die vorliegende Planung bezieht sich auf einen rd. 62 m langen Abschnitt der Anton-Ettmayr-Straße, schräg beginnend am Ende der Parkplätze um den Eingangsbereich der Nachbarschaftshilfe mit aufzunehmen. Enden soll der verkehrsberuhigte Bereich nach der geplanten zweiten Zufahrt des Seniorenstift Pilsensee. Durch sich verjüngende Pflasterflächen soll dem Verkehr der Übergang in die Verkehrsberuhigung signalisiert werden. Gekennzeichnet wird dieser zudem mit den entsprechenden Verkehrszeichen. Der Fahrbahn- und Gehwegbereich soll mit einer Rinne bzw. Zeile optisch und taktil abgetrennt werden, damit sich auch sehbehinderte Menschen entsprechend zurechtfinden. Es müssen im verkehrsberuhigten Bereich Parkflächen ausgewiesen werden, da das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt ist. Es sind ein PKW- Stellplatz sowie 10-12 Fahrradabstellplätze geplant.

Da die Straße in diesem Bereich auf Grund der Kanal- und Wasserleitungsbaumaßnahme sowieso wieder herzustellen ist, ergeben sich für die Umgestaltung „nur“ Mehrkosten. Diese belaufen sich auf geschätzte 20.000,- € für den Straßenbau zuzüglich Anpassungskosten (Bereich Schulgelände) von geschätzten 9.000,- €, zusammen also rd. 29.000,- € (brutto).

Eine Erweiterung des Verkehrsberuhigten Bereiches in Richtung Ulrich-Haid-Straße scheidet auf Grund der Parkplätze gegenüber der Nachbarschaftshilfe aus, da diese Anzahl und Anordnung von Parkplätzen den Grundsätzen eines Verkehrsberuhigten Bereiches widersprechen. Eine Ausweitung in Richtung Kreuzung Anton-Ettmayr-Straße/Schulweg (Länge ca. 37 m) sowie die Integration des Schulwegs sind aus Sicht der Verwaltung denkbar. Da hier jedoch keine bzw. nur geringe Sowieso-Kosten anfallen, liegen die Kosten für diesen Abschnitt deutlich höher. Für den Teil Anton-Ettmayr-Straße schätzt die Verwaltung Kosten in Höhe von ca. 55.000,- € (brutto), für den Teil Schulweg Kosten in Höhe von ca. 10.000,- € (brutto).  

„Verkehrsberuhigter Bereich“ oder „Shared Space“?

„Shared Space“ verfolgt ursprünglich den Anspruch, in Bezug auf die Interaktionen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern auf der Fahrbahn weitestgehend auf eine Verkehrsregelung zu verzichten. (Ein solcher Ansatz ist jedoch mit dem derzeit geltenden deutschen Verkehrsrecht nicht vereinbar.)
 
Der Verzicht auf Beschilderungen und Markierungen ist aber keine Bedingung für die Einstufung als „Shared Space“: Auch Varianten mit Schildern, die Geschwindigkeiten reduzieren bzw. zusätzlich dem Fußverkehr Vortritts-, Betretungs- und Verweilrechte für die ganze Verkehrsfläche geben, zählen dazu. Verkehrsberuhigte Bereiche und Begegnungszonen sind also keine Alternativen zu Shared Space, sondern mögliche Ausführungsvarianten.

Die Anordnung von Zeichen 325/326 StVO („Verkehrsberuhigter Bereich“ oder „Spielstraße“) beinhaltet, dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen, Kinderspiele überall erlaubt sind und Fahrzeugführer mit Schrittgeschwindigkeit fahren, Fußgänger nicht behindern und wenn nötig halten müssen.

Ein Verkehrsberuhigter Bereich ist also die verkehrsrechtskonforme Ausführung eines Shared Space.

Da die bisherigen Diskussionen im Gemeinderat am 06.10. und im Haupt- und Finanzausschuss am 20.10.2020 eine positive Resonanz haben erkennen lassen, schlägt die Verwaltung vor, der Umgestaltung der Anton-Ettmayr-Straße im Teilbereich Seniorenstift Pilsensee für Mehrkosten in Höhe von ca. 29.000,- € zuzustimmen. 

Die erforderlichen Mittel können über die nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel der Haushaltsstelle 6302.95016 (Ausbau Hirtenweg/Unterfeldweg) gedeckt werden.

Sitzungsverlauf

Der Begriff Shared Space, bzw. verkehrsberuhigter Bereich wird erläutert. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und die Geschwindigkeit ist auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren. Durch entsprechende Zusatzbeschilderung soll auf die einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit hingewiesen werden. Es soll ebenes, glattes Pflastermaterial verwendet werden, das nur eine geringe Geräuschentwicklung hervorruft. Nach Rücksprache mit dem Rettungsdienst dienen die Anton-Ettmayr-Straße und die Ulrich-Haid-Straße nicht als direkte Verbindung zum Krankenhaus. Die Straßen werden nur bei direkter Anforderung in diesen Bereichen befahren.
Die Verwaltung wird gebeten die Kosten mit und ohne verkehrsberuhigten Bereich darzustellen.
Die Gegenüberstellung der Kosten wird ermittelt und dem Gremium zugeleitet.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Umgestaltung der Anton-Ettmayr-Straße im Teilbereich Seniorenstift Pilsensee und den damit verbundenen Mehrkosten in Höhe von ca. 29.000,- € zu.  Die erforderlichen Mittel werden über die nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel der Haushaltsstelle 6302.95016 (Ausbau Hirtenweg/Unterfeldweg) gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.10.2022 10:25 Uhr