Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 7

Sach- und Rechtslage

1.         Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie FNP-Änderung im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 462, Herrschinger Straße 51, Gemarkung Breitbrunn 

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 21.10.2019 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 462 der Gemarkung Breitbrunn (Herrschinger Straße 51) aufzustellen. Zudem wurde in der Sitzung am 06.11.2019 die Durchführung der hierfür erforderlichen Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren beschlossen. 

Mit der Planung soll auf dem ursprünglich als Obstbaubetrieb genehmigten, landwirtschaftlichen Anwesen Herrschinger Straße 51 in Breitbrunn ein selbständiger Zweigbetrieb des Garten- und Landschaftsbaubetriebs des Vorhabenträgers etabliert werden. In Ergänzung der branchentypischen Dienstleistungen soll ferner für Mitarbeiter, Gäste und Seminarteilnehmer ein besonderer, gärtnerisch gestalteter Erholungsraum mit Ferienhütten im Sinne einer erlebbaren Landwirtschaft angelegt werden. Zugleich soll die Bestandsbebauung gesichert werden.  

Mit Schreiben vom 29.09.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2.         Gemeinde Weßling: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 beschlossen, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ im Bereich der Flur Nr. 985 der Gemarkung Oberpfaffenhofen durchzuführen. 

Ziel der FNP-Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer ehemaligen Kiesabbaufläche zwischen Weßling und Unterbrunn (Grundstück Flur Nr. 985, Gemarkung Oberpfaffenhofen), die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Ein nachfolgender Bebauungsplan befindet sich ebenfalls in Aufstellung. 

Mit Schreiben vom 13.10.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung analog zur bereits erfolgten Stellungnahme zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie zum nachfolgenden Bebauungsplan (siehe GR-Beschluss vom 04.02.2020) keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

1.         Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie FNP-Änderung im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 462, Herrschinger Straße 51, Gemarkung Breitbrunn 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 461, Herrschinger Straße 51, Gemarkung Breitbrunn wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


2.         Gemeinde Weßling: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:25 Uhr