Bürgerbegehren "Für eine Klinik außerhalb des Landschaftsschutzgebiets!"; Vorlage des Ablehnungsbescheids
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 20.07.2021 | ö | 4 |
Sach- und Rechtslage
In seiner Sitzung am 15.06.2021 erklärte der Gemeinderat unter TOP 3 mehrheitlich das Bürgerbegehren „Für eine Klinik außerhalb des Landschaftsschutzgebiets!“ für unzulässig.
Wird ein Bürgerbegehren nicht zugelassen, ergeht ein förmlicher Bescheid. Gegen die Entscheidung können die vertretungsberechtigten Personen Klage erheben (Art. 18a Abs. 8 GO i.V.m. § 6 Abs. 6 BBS).
Der in der Anlage beigefügte Ablehnungsbescheid dient zur Kenntnis.
Sitzungsverlauf
Der Ablehnungsbescheid des Bürgerbegehren „Für eine Klinik außerhalb des Landschaftsschutzgebiets!“ wird zur Kenntnis genommen.
Datenstand vom 17.10.2022 10:46 Uhr