Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Klinik Seefeld" und 20. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungs- und Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

Im Zuge des Bürgerentscheids zum Krankenhausneubau in Seefeld wurde die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Krankenhauses auf einer Fläche östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße von einer Mehrheit der abstimmenden Bürger befürwortet. 

Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Klinikneubaus auf den Flächen östlich des Friedhofes an der Bahnhofstraße ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich (20. Änderung). 

Mit Schreiben vom 09.07.2021 hat der Vorhabenträger (Klinik Seefeld GmbH / Starnberger Kliniken GmbH) des Weiteren einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. 

Für die Einleitung des Verfahrens ist die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Fassung eines Änderungsbeschlusses für die Flächennutzungsplanänderung erforderlich. 

Aufbauend darauf können auch die erforderlichen Untersuchungen z.B. zu Naturschutz, Verkehr, Immissionsschutz usw. eingeleitet werden. 

Hinweis: Sollte sich im Zuge des Verfahrens herausstellen, dass der Standort östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße aufgrund unüberwindbarer Hindernisse doch nicht herangezogen werden kann oder dass der Standort infolge einer Lösung der Krankenhausfrage auf Herrschinger Flur nicht mehr benötigt wird, so wird das Verfahren eingestellt.  

Sitzungsverlauf

Es wird angeregt, das Grundstück FlNr. 885/2 trotz fehlender Verkaufabsicht in den Umgriff mit aufzunehmen. Die Verwaltung merkt hierzu an, dass dieses Grundstück im weiteren Verfahren jederzeit hinzugefügt werden kann.

Es wird vorgeschlagen, die Entscheidung für den Klinikstandort mit dem Hinweis auf die Hochwasserthematik nochmals zu überdenken. Dieser Vorschlag findet aber keine Unterstützung.

Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Klinik Seefeld“

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Klinik Seefeld“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 883, 883/2, 883/5 und 885, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee.

2.        Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


20. Änderung des Flächennutzungsplanes („Klinik Seefeld“)

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes („Klinik Seefeld“) für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 883, 883/2, 883/5 und 885, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, durchzuführen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
(Nein-Stimmen namentlich: Gentz, Dr. Hoppe, Weber, Zimmermann)

Datenstand vom 17.10.2022 10:46 Uhr