1. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 02.03.2021 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Ergänzung einer Festsetzung zur begrenzten Zulässigkeit von Sichtschutzwänden zwischen den Terrassen der Doppel- und Reihenhausgrundstücke. Damit soll einerseits den Anwohnern ein besserer Schutz der Privatsphäre ermöglicht, andererseits die offene Bauweise und der offene bauliche Charakter des Wohngebietes weiterhin bewahrt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 18.05.2021 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 28.05.2021 bis zum 29.06.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.05.2021 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 29.06.2021 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.07.2021). Die Abwägung vom 20.07.2021 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2.         Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.         Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.07.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.         Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:46 Uhr