Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“ gefasst. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet im Bereich der Schulstraße in Weßling. Im Plangebiet sollen zwei 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit ca. 24 neuen Wohnungen für sozialgerechtes Wohnen entstehen.

Mit Schreiben vom 08.07.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling unter https://www.gemeinde-wessling.de/rathaus-verwaltung/bekanntmachungen/bauamt/ abgerufen werden. 

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:46 Uhr