Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Weßling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“ gefasst. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet im Bereich der Schulstraße in Weßling. Im Plangebiet sollen zwei 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit ca. 24 neuen Wohnungen für sozialgerechtes Wohnen entstehen.
Mit Schreiben vom 08.07.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling unter https://www.gemeinde-wessling.de/rathaus-verwaltung/bekanntmachungen/bauamt/ abgerufen werden.
Beschluss
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2022 10:46 Uhr