Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage und eines Werkstattgebäudes; Bauort.Fl.Nr.592/1, Rainweg 18 in Hechendorf; Bauntrag-Nr.75 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.01.2021 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

-        Fl.Nr.592/1 in Hechendorf
-        Größe 1.071 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

-        § 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

-        Werkstattgebäude für Imkerei in den Abmessungen 9,80 m x 5,40 m; mit einer Bebauung:   KG (gemeinsamer Keller mit Doppelgarage), EG, D; GR von 52,92 m²; Wandhöhe 3,37 m; Firsthöhe 5,02 m, Satteldach 31 Grad.
-        Doppelgarage an der Grundstücksgrenze in den Abmessungen 7,00 m x 7,30 m; mit einer Bebauung: KG (gemeinsamer Keller mit Werkstatt), EG, D; GR von 51,10 m²; Wandhöhe 2,95 m; angrenzend an die Nachbargarage; Firsthöhe 5,02 m, Satteldach 30 Grad.
-        Gemeinsamer Keller mit je einem Zugang von der Werkstatt und der Doppelgarage.

Beurteilung des Bauvorhabens:

-        Bauvorhaben fügt sich nach Abstimmung mit dem LRA Starnberg nach § 34 BauGB ein.
-        Bauantrag wurde mit einem zusammengebauten Werkstatt- und Garagengebäude als Antragsgegenstand in der Sitzung des Bauausschusses vom 30.06.2020 positiv behandelt. Um einen Bezugsfall für eine zweite Baureihe zu vermeiden, wurde der Bauantrag vom LRA als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Eine Bauberatung wurde durchgeführt. Der ursprünglich zusammenhängende Bau wurde in zwei kleinere Baukörper aufgeteilt. Damit besteht keine Bezugsfallwirkung mehr für ein Wohnhaus in zweiter Baureihe.

Anlagen:

-Eingabeplan
-Lageplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 30.11.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 30.11.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2021 09:00 Uhr